RN/61

13.55

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte heute meinen Redebeitrag mit einem großen Danke vor allem an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade jetzt unter diesen schwierigen Voraussetzungen der anhaltenden Hitze in den jeweiligen Bereichen dafür sorgen, dass unser Land am Laufen bleibt, beginnen. – Herzlichen Dank dafür. (Allgemeiner Beifall.)

Herr Bundesrat Amhof, Ihre Ablehnung zu diesem Punkt und Ihre Darstellungen, die mich mehr als sehr nachdenklich stimmen, schärfen unsere Haltung. Wir wissen, wofür wir hier stehen, und wir wissen ganz genau, wofür wir hier gemeinsam stehen. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Es klatscht gar keiner!)

In Richtung des Herrn amtierenden Präsidenten Markus Stotter möchte ich auch noch ein herzliches Danke aussprechen, vor allem für seine Sachlichkeit, für das verbindende Element, für die umsichtige Vorsitzführung und für diese inhaltlich sehr starke Präsidentschaft. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Zur Novelle: Wenn wir Menschen mit dem Sozialstaat in Kontakt treten, dann geschieht das meist in sehr schwierigen Lebenssituationen. Es geht oft um Krankheit, um Behinderung und um die Frage, wie das eigene Leben in Zukunft gestaltet werden kann und welche Unterstützung notwendig wird. Gerade dann muss der Staat nicht nur korrekt handeln, nein, dann muss er auch sehr verständlich und respektvoll handeln, und vor allem müssen Entscheidungen nachvollziehbar sein. Genau darum geht es in dieser Novelle.

In den vergangenen Monaten, in der vergangenen Zeit haben wir immer wieder bemerkt – und wir kennen das aus vielen Gesprächen –, dass Betroffene uns von Problemstellungen bei Begutachtungen berichtet haben. Wir haben erlebt, dass sich Menschen in solchen Situationen oft alleingelassen fühlen, verunsichert waren oder sich teilweise auch nicht ausreichend ernst genommen gefühlt haben. Diese Rückmeldungen dürfen wir nicht einfach zur Kenntnis nehmen, wir müssen daraus Konsequenzen ziehen.

Mit dem heute vorliegenden Gesetz setzen wir einen wichtigen Schritt. Künftig besteht ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch darauf, bei medizinischen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das gilt etwa dann, wenn Menschen bei der Pensionsversicherungsanstalt wegen einer I-Pension oder Berufsunfähigkeitspension untersucht werden. Das gilt bei Begutachtungen im Zusammenhang mit beruflicher Reha. Das gilt bei Untersuchungen durch das Sozialministeriumservice, etwa wenn der Grad einer Behinderung festgestellt wird oder wenn es um Behinderten- oder Parkausweise geht. Das gilt auch im Bereich des Sozialentschädigungsrechts, also dort, wo Menschen aufgrund von Schädigungen, Verfolgung oder Gewalt Anspruch auf Unterstützung durch die Republik haben.

Auch das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz werden nun entsprechend berücksichtigt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für viele mag das jetzt eine kleine Geschichte sein, aber für jene Betroffenen, die sich diesen Begutachtungen stellen müssen, ist es eine wichtige Ebene. 

Wer vor einer medizinischen Untersuchung steht und weiß, dass er einen Termin vor sich hat, bei dem es um wesentliche Entscheidungen über das eigene Leben, über die Zukunft geht, empfindet oft sehr großen Druck. Es macht einen Unterschied, ob jemand dort alleine sitzt oder ob man eine vertraute Person an seiner Seite hat. 

Eine Vertrauensperson kann in dieser wichtigen Situation Sicherheit geben, sie kann unterstützen und wenn etwas nicht verstanden wird, kann sie helfen, Sachverhalte klar darzustellen. Vor allem vermittelt sie aber das Gefühl, mit den eigenen Sorgen nicht allein zu sein. 

Es geht vor allem auch um die Würde der Menschen, die auf die Leistungen unseres Sozialstaats vertrauen. Ich bin überzeugt, die Stärke unseres Sozialstaates zeigt sich nicht nur an Leistungen, die er gewährt, es ist auch wichtig, wie er den Menschen begegnet. 

Deshalb ist diese Novelle ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sollten wir uns nichts vormachen: Mit diesem Beschluss sind noch nicht alle Probleme gelöst. Auch das wurde mehrfach berichtet. Deshalb arbeiten wir mit Nachdruck an weiteren Verbesserungen. Die heute beschlossene Regelung ist daher kein Endpunkt, sondern ein weiterer Schritt auf einem Weg, den wir konsequent weitergehen. 

Zum Tagesordnungspunkt betreffend das Kriegsopferversorgungsgesetz und das Opferfürsorgegesetz möchte ich festhalten: Die Zahl der Betroffenen ist geringer geworden, unsere Verantwortung ihnen gegenüber bleibt aber bestehen. Wer aufgrund von Krieg, Verfolgung oder historischem Unrecht Anspruch auf Unterstützung hat, muss darauf vertrauen können, dass der Staat seine Verantwortung ernst nimmt und die Menschen mit Respekt behandelt. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Politik wird oft genug an großen Schlagzeilen gemessen, für die Menschen sind es aber oft kleine Entscheidungen, die sich essenziell auf ihre Lebensrealitäten auswirken. Genau darum ersuche ich um Zustimmung zu dieser Novelle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

14.02

Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.