RN/62

14.02

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer hier und zu Hause! Ich möchte auch einmal pathetisch beginnen und an meinen letzten Redebeitrag von der vorigen Bundesratssitzung anknüpfend sagen: Die Würde des Menschen ist unteilbar. Ich möchte auch den bekannten Satz wiedergeben, dass man den Wert einer Gesellschaft daran erkennt, wie sie mit den Schwächeren umgeht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) 

Deswegen ist die jetzt behandelte Gesetzesnovelle so wichtig, weil seit einiger Zeit der Eindruck entstanden ist, dass seitens der Gutachter bei Begutachtungen wertschätzender Umgang, sogar höfliches Entgegenkommen und genaues Hinhören auf die Äußerungen der zu Begutachtenden zu fehlen scheinen. Auch werden die vorgelegten Befunde von Ärzten und Fachärzten manchmal nicht entsprechend gewürdigt beziehungsweise sogar abgelehnt.

Die Beschwerden über diese Vorgangsweisen haben sich zuletzt leider vermehrt und dass sie berechtigt waren, zeigen die Ergebnisse von späteren Gerichtsverfahren, bei denen die Pflegegeldeinstufungen bekämpft wurden. 

Gerade in der schwierigen Situation, in der sich der meist ältere Mensch befindet, wenn er um eine Unterstützung ansucht, ansuchen muss und dann richtigerweise einer Begutachtung zur Einschätzung des Falles unterzogen wird, muss auch genügend Zeit für verständliche und respektvolle Kommunikation sein. So ist dieser Schritt, ab 1. September bei Begutachtungen eine Vertrauensperson dabeizuhaben, sehr hilfreich. Auch in anderen Ländern ist das durchaus üblich und bereits eingeführt. 

Die Vertrauenspersonen bieten den Betroffenen Sicherheit und Hilfe und sind sogar für den Gutachter eine womöglich konkrete Auskunftsperson. Aus eigenem Erleben kann ich berichten, dass eine Vertrauensperson bei den Begutachtungen für die Pflegegeldeinstufungen, bei denen dies schon gilt, für beide Seiten wertvoll ist, auch für den Gutachter oder die Gutachterin, weil im Gespräch durch die Teilnahme der Vertrauensperson auch von Anfang an mehr Vertrauen herrscht. 

Jetzt wird diese Regelung auf alle Bereiche erweitert, die irgendwie für Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit, der beruflichen Rehabilitation, im Einschätzungsverfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung und so weiter zuständig sind. Ich möchte das nicht alles aufzählen, wir haben das im Ausschuss auch schon genau besprochen. 

Die Betroffenen sind über den Termin auch vorab zu informieren, außer natürlich im Falle des Verdachtes eines Sozialleistungsbetruges. 

Wie schon mein Kollege vorhin gesagt hat: Da sitzt ein Mensch, er ist meistens schwer krank, er braucht Unterstützung, er kann seine Situation vielleicht nur mühsam erklären. Genau in dieser Situation wird durch den Gutachter entschieden, wie stark jemand eingeschränkt ist und welche Hilfe und Unterstützung ihm zusteht. 

Ob Menschen ein Verfahren als fair empfinden, hängt weniger vom Ergebnis ab, als vielmehr davon, ob sie sich ernst genommen fühlen, ob sie ihre Situation auch ausreichend erklären können und ob sie verstehen, was passiert. 

Es geht also um den Umgang. Wie mein Vorredner auch schon gesagt hat, ist es ein kleiner Punkt, im menschlichen Umgang aber sehr wichtig. Mit der Vertrauensperson wird es besser. Deshalb danke ich für die einhellige Annahme. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ].)

14.06

 Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Repolust. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.