RN/63
14.06
Bundesrat Manfred Repolust (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Wir beraten heute den Initiativantrag 818/A, mit dem gleich acht Bundesgesetze geändert werden. Auf den ersten Blick klingt das nach einer technischen Sammelnovelle, tatsächlich geht es aber um etwas sehr Konkretes und sehr Menschliches, um das Recht, bei medizinischen Begutachtungen nicht allein zu sein.
Die Freiheitliche Partei wird diesem Antrag zustimmen. Wir stimmen zu, weil damit die Rechte von Menschen gestärkt werden, die sich häufig in schwierigen, belastenden und manchmal existenziellen Verfahren befinden. (Beifall bei der FPÖ.)
Künftig soll es in mehreren Verfahren möglich sein, auf Wunsch eine Vertrauensperson zur Untersuchung beizuziehen. Das betrifft etwa Verfahren nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, es betrifft aber auch das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz. Damit wird ein einheitlicher Grundsatz geschaffen: Wer sich einer Begutachtung stellen muss, soll nicht das Gefühl haben, allein einer Institution, einem Gutachter oder einer Behörde gegenüberzustehen. Das ist richtig, das ist vernünftig und das ist aus unserer Sicht auch längst überfällig.
Man muss sich die Lebenslage der Betroffenen vor Augen führen. Da geht es nicht um irgendeinen bürokratischen Termin, da geht es oft um die Frage, ob jemand noch arbeitsfähig ist. Es geht um Rehabilitation, es geht um die Feststellung einer Behinderung, es geht um Ansprüche nach einem Gesundheitsschaden, nach einem Impfschaden, nach einem Heeresdienst oder nach einer Straftat. Für die Betroffenen hängt an solchen Verfahren sehr viel: finanzielle Sicherheit, persönliche Würde, Anerkennung des erlittenen Schadens und oft auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Wer in solchen Situationen zu einer medizinischen Untersuchung geladen wird, ist häufig angespannt, verunsichert oder ohnehin gesundheitlich belastet. Eine Vertrauensperson kann da helfen, sie kann beruhigen, sie kann unterstützen, sie kann dazu beitragen, dass sich Betroffene besser ausdrücken können, sie kann Missverständnisse vermeiden und den Betroffenen das Gefühl geben, nicht ausgeliefert zu sein.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, unsere Zustimmung bedeutet aber nicht, dass wir diesen Antrag oder diese Gesetzesänderung unkritisch bejubeln; im Gegenteil: Gerade weil das Anliegen so selbstverständlich ist, muss man eine kritische Frage stellen. Warum braucht es dafür im Jahr 2026 überhaupt erst eine ausdrückliche gesetzliche Regelung? Ein moderner Rechtsstaat sollte den respektvollen Umgang mit Bürgern nicht erst nachträglich in acht Gesetzen festschreiben müssen. Es sollte längst gelebte Praxis sein, dass Menschen in belastenden Verfahren eine Person ihres Vertrauens mitnehmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn das jetzt ausdrücklich geregelt werden muss, zeigt das auch, dass in der Vergangenheit offenbar zu wenig aus Sicht der Betroffenen gedacht wurde.
Beim ASVG, GSVG und BSVG geht es vor allem um Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit und um berufliche Rehabilitation. Das sind Verfahren, bei denen Menschen oft ohnehin unter Druck stehen, weil ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft auf dem Spiel steht.
Im Behinderteneinstellungsgesetz und im Bundesbehindertengesetz geht es um Menschen mit Behinderungen. Gerade in diesem Bereich braucht es besondere Sensibilität, klare Kommunikation und ein Verfahren, das nicht zusätzlich belastet.
Beim Heeresentschädigungsgesetz geht es um Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit dem Dienst im Heer. Auch da ist es richtig, dass die Schutzrechte der Betroffenen gestärkt werden.
Beim Impfschadengesetz und beim Verbrechensopfergesetz sprechen wir von besonders sensiblen Verfahren. Wer einen Impfschaden geltend macht oder Opfer einer Straftat wurde, braucht nicht Misstrauen und Hürden, sondern ein faires, transparentes und menschliches Verfahren. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Vereinheitlichung über diese acht Gesetze hinweg ist daher sinnvoll. Sie schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Trotzdem dürfen wir uns nichts vormachen. Diese Novelle löst nicht die eigentlichen strukturellen Probleme des Begutachtungswesens. Sie verkürzt keine langen Verfahrensdauern, sie beseitigt keine unterschiedlichen Beurteilungen vergleichbarer Fälle, sie garantiert noch keine höhere Qualität der Gutachten, sie verhindert nicht automatisch, dass Menschen mehrere Untersuchungen durchlaufen müssen, und sie nimmt den Betroffenen nicht das Gefühl, sich manchmal gegen eine schwer verständliche Bürokratie behaupten zu müssen.
Eine Vertrauensperson ist wichtig, aber eine Vertrauensperson ersetzt keine objektive Begutachtung, keine ausreichende Qualitätssicherung und keine Verwaltung, die verständlich, rasch und bürgernah arbeitet.
Auch ein weiterer Punkt muss angesprochen werden: Die Kosten für die Vertrauensperson werden nicht ersetzt. Das mag verwaltungstechnisch und budgetär erklärbar sein, in der Praxis bedeutet es aber, dass nicht alle Menschen dieses Recht gleich leicht wahrnehmen können. Wer Familie, Freunde oder ein stabiles Umfeld hat, wird leichter jemanden mitnehmen können. Wer alleinstehend ist, gesundheitlich stark eingeschränkt ist oder niemanden hat, der Zeit und Möglichkeit zur Begleitung hat, steht trotz dieses neuen Rechts weiterhin vor praktischen Hürden. Auch das zeigt: Ein Recht auf dem Papier ist wichtig, aber es muss im Alltag der Menschen auch tatsächlich nutzbar sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Für uns Freiheitliche steht der Bürger im Mittelpunkt. Der Staat hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Gerade in Verfahren, bei denen es um Gesundheit, Existenz, Behinderung, Entschädigung oder Opferrechte geht, darf der Bürger nicht das Gefühl haben, ein Bittsteller zu sein. Wir wollen einen Staat, der klar entscheidet, aber fair, einen Staat, der prüft, aber respektvoll, einen Staat, der Leistungen nicht leichtfertig vergibt, der Menschen aber auch nicht durch unverständliche Verfahren zermürbt.
Deshalb sagen wir: Ja, diese Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie darf nicht als Ersatz für echte Reformen verkauft werden. Wir erwarten einheitliche Qualitätsstandards für Gutachten, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen, ausreichend qualifizierte Sachverständige, raschere Verfahren und eine Sprache der Verwaltung, die die Bürger und die Menschen auch verstehen.
Wir erwarten außerdem, dass die Erfahrungen der Betroffenen ernst genommen werden. Wenn Menschen berichten, dass sie sich über Jahre hinweg nicht gehört fühlen, darf die Politik das nicht abtun. Dann muss man hinschauen, dann muss man Verfahren verbessern, dann muss man Vertrauen zurückgewinnen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir Freiheitliche stimmen diesem Antrag zu, weil er die Rechtsstellung der Betroffenen verbessert. Wir stimmen zu, weil Menschen in belastenden Begutachtungssituationen Unterstützung verdienen, und wir stimmen zu, weil Transparenz und Fairness in solchen Verfahren gestärkt werden.
Unsere Zustimmung ist aber auch mit einer klaren Botschaft verbunden: Das Begutachtungswesen braucht mehr als punktuelle Korrekturen. Es braucht Qualität, Nachvollziehbarkeit, Bürgernähe und Respekt. Diese Novelle ist ein richtiger Schritt, aber sie darf nicht der letzte bleiben. Transparenz, Fairness und Menschlichkeit dürfen keine Ausnahme sein, sie müssen gelebter Standard in unserem Rechtsstaat sein und bleiben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.16
Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.