RN/65

14.24

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte auch mit einem Danke an Sie alle für diese sehr wertschätzenden und respektvollen Redebeiträge beginnen. Ich denke mir, das ist auch gut für das Hohe Haus, wenn bei so einer Thematik ein großes gemeinsames Commitment da ist und wenn man respektvoll mit dieser Materie umgeht. Ich finde das ein sehr schönes Zeichen. 

Es ist schon oft angesprochen worden, dass Begutachtungsverfahren für Menschen tatsächlich mit viel Unsicherheit, mit viel Anspannung und natürlich auch mit einem Gefühl der Verletzlichkeit verbunden sind. Es betrifft ja immer ältere Menschen, es betrifft kranke Menschen, es betrifft Menschen mit Behinderungen, mit chronischen Erkrankungen, und gerade für diese Menschen bedeutet dieser Termin dann nochmals mehr Stress, eine noch größere Herausforderung und eine noch größere Anstrengung. Deshalb ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, dass man in dieser sensiblen Situation Menschen mit Respekt begegnet, mit Sensibilität – wie heute schon angesprochen wurde – begegnet, mit einer wertschätzenden Kommunikation, und natürlich auch mit einer Kommunikation, die verstanden wird. 

Diese Herausforderungen im Bereich der Begutachtungsverfahren, die heute angesprochen wurden, auch das Machtgefälle, das Sie (in Richtung Bundesrätin Hauschildt-Buschberger [Grüne/OÖ]) jetzt angesprochen haben: Das zu thematisieren muss uns als Gesetzgebern und Gesetzgeberinnen einfach wichtig sein. Ich glaube, wir müssen da ganz besonders gut hinschauen, und deswegen ist es unserer Frau Ministerin Korinna Schumann wirklich ganz besonders wichtig, dass wir die Qualität der Begutachtungsverfahren kontinuierlich verbessern. Deswegen haben wir diesen vorliegenden Initiativantrag aus unserer Sicht, aus meiner Sicht relativ rasch auf den Weg gebracht, damit man einen ersten wichtigen Schritt geht, nämlich, dass man eine Vertrauensperson zu allen Begutachtungsverfahren mitnehmen kann. 

Wir oder Sie, wenn Sie heute diesen Beschluss fällen, schaffen einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen. Es ist schon angesprochen worden: Das gilt in Zukunft bei der Begutachtung im Rahmen des Antrags auf geminderte Arbeitsfähigkeit, bei der beruflichen Rehabilitation, aber auch beim Behindertenpass oder beim Verfahren für einen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen, es ist also wirklich eine allumfassende Möglichkeit, Vertrauenspersonen in Zukunft mitnehmen zu können. 

Wir sind überzeugt davon – das ist heute auch schon ein paar Mal angesprochen worden –, dass diese Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen, den Betroffenen mehr Sicherheit und ein bisschen mehr Rückhalt geben wird, und natürlich – das wurde auch angesprochen –, dass ihre Position im Begutachtungsverfahren gestärkt wird. Ich glaube, man muss auch darauf schauen, dass dieses Machtgefälle zumindest ein bisschen aufgebrochen wird, dass man von dieser Schieflage ein bisschen in eine Ausgewogenheit kommt. 

Wir sind auch überzeugt davon, dass damit die Position der begutachteten Menschen gestärkt wird, und wir möchten damit auch zu transparenteren Verfahren beitragen. Es ist schön, wenn wir das heute beschließen, aber wir müssen die Menschen natürlich auch in Zukunft – da bitte ich Sie alle und natürlich auch die Medien – dann auch tatsächlich über diese Möglichkeit informieren. Auch dafür wird es Möglichkeiten geben, dass die Menschen über diese gesetzliche Vertretung auch rechtzeitig informiert werden, dass dann tatsächlich auch eine Vertrauensperson da sein kann. Es wurde ja angesprochen, dass es immer wieder Hilfsorganisationen oder soziale Einrichtungen gibt, die tatsächlich auch Vertrauenspersonen zur Verfügung stellen – ich nenne jetzt den Pensionistenverband oder den Seniorenbund, die Volkshilfe, die Caritas oder das Hilfswerk –, wenn Menschen alleine sind, und ich glaube, das sollten wir gemeinsam unter die Menschen bringen, damit diese Maßnahme auch tatsächlich gut greifen kann. 

Abgesehen von dem Recht, eine Vertrauensperson bei Begutachtungen beizuziehen, haben wir auch im Rahmen der Begutachtungen weitere zeitnahe Verbesserungen vor. Ich möchte nur ein paar mit Ihnen teilen, damit man weiß, dass das jetzt ein erster Schritt ist, und um zu zeigen, dass wir da nicht stehenbleiben. Wir werden im Begutachtungsverfahren weitere Verbesserungen herbeiführen. Die PVA arbeitet aktuell an einer Richtlinie für Sachverständige. Dieser Leitfaden soll dann klare professionelle Kriterien vorgeben, damit auch in schwierigen Untersuchungssituationen souverän und vor allem sensibel agiert wird.

Das reicht von der transparenten Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens bis hin zur Deeskalation. Auch das ist wichtig – dass man in einer Situation dann nicht noch, sage ich jetzt einmal, Öl ins Feuer gießt, sondern deeskalierend wirkt –, dazu wird es eben auch Leitfäden geben, und es wird in diesen Leitfäden auch über Datenschutz und auch über die fachliche Verantwortung, die Begutachterinnen und Begutachter haben, informiert. Ein Verhaltenskodex ist aber immer nur so gut – das wissen wir auch, Leitlinien sind am Papier –, wie er dann tatsächlich auch in der praktischen Umsetzung sein wird, und deshalb werden diese Standards, die wir schaffen wollen, systematisch kontrolliert, und sie sollen auch fest in Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgängen verankert werden. Ich glaube, das ist ganz wichtig, dass man Leitfäden nach diesen Kriterien erarbeitet, aber dann tatsächlich auch zertifizieren lässt und Rezertifizierungen durchführt. 

Gleichzeitig wird auch im Sozialministeriumservice selbst angesetzt, denn überall dort, wo im Auftrag des Sozialministeriumservice Begutachtungen stattfinden, werden die Prozesse optimiert – auch das ist wichtig. Die Ministerin schaut auch im eigenen Haus darauf, dass auch da die Prozesse optimiert werden, und es sollen tatsächlich in allen Landesstellen des Sozialministeriumservice Beschwerdemanagementstellen eingerichtet werden, an die man sich dann auch wenden kann, wenn man mit der Begutachtung nicht zufrieden ist.

Ich möchte das, so wie viele Mitglieder des Bundesrates vor mir, noch einmal betonen: Diese Maßnahmen sind ein wichtiger erster Schritt. Da sind wir alle einer Meinung. Deswegen wird im Sozialministerium die Situation im Moment aktuell wirklich mit allen Stakeholdern, mit den zuständigen Stellen, analysiert. Im Moment werden Optionen geprüft und es werden auch externe Evaluierungen bis hin zu neuen internen Überprüfungsmechanismen mit den Betroffenen, mit den Institutionen ausgearbeitet, denn das klare Ziel ist es – das möchte ich wirklich betonen –, die Prozesse qualitativ entscheidend weiterzuentwickeln. Ich glaube, das ist uns allen ein Anliegen, dass sie wirklich qualitativ weiterentwickelt werden. Am Ende jedes einzelnen Gutachtens geht es – das haben auch schon viele von Ihnen gesagt – immer um Menschen, um vulnerable Menschen, und am Ende jedes einzelnen Gutachtens muss absolute Transparenz stehen, muss Fairness stehen, und es muss auch Nachvollziehbarkeit gegeben sein. Daran wird im Moment sehr intensiv gearbeitet. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg, und ich bin davon überzeugt, dass wir, wenn wir in diesem Bereich Fortschritte erreichen, wieder eine breite Zustimmung haben werden.

Ich möchte ganz zum Schluss aber noch einmal darauf eingehen, dass wir auf der einen Seite die Kritik im Zusammenhang mit den Begutachtungsverfahren wirklich ernst nehmen, ich möchte aber schon auch betonen, dass die Gutachterinnen und die Gutachter sowie die Teams im Pensions- und Pflegegeldbereich tagtäglich eine verantwortungsvolle Aufgabe machen, und diese Tätigkeiten durchaus auch mit großer und hoher Kompetenz durchgeführt werden. Wir hören immer von den Fällen, die nicht funktionieren, aber es gibt ja auch viele Begutachtungen, die sehr wohl gut funktionieren.

Ich habe da nur eine Zahl für Sie mitgebracht: Es gibt beispielsweise alleine – im Bereich der Pflegegeldbegutachtung – 238 000 Pflegebegutachtungen jährlich, das ist schon eine beachtliche Zahl, und die Hälfte dieser Gutachten im Pflegegeldverfahren wird von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern durchgeführt. Es sind also wieder einmal speziell die Pflegekräfte, die in diesem Bereich von enormer Wichtigkeit sind und die einen wirklich großartigen Teil, einen unverzichtbaren Teil zur Stabilität unseres Sozialsystems beitragen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch sagen, dass wir wirklich Danke für diese Arbeit sagen sollten, die da tagtäglich geleistet wird, damit die Menschen zu ihren Rechten kommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der FPÖ.)

Ja, es geht darum, die Standards gemeinsam mit den Trägern zu verbessern. Es geht dabei auch darum, dass man die Selbstverwaltung weiterentwickelt, es geht um verlässliche Rahmenbedingungen im System, und – das ist heute auch schon gefallen, ich glaube, vom Kollegen von den Freiheitlichen – es geht darum, dass wir das Vertrauen wieder zurückgewinnen, dass die Begutachtungen fair, transparent und nachvollziehbar abgehalten werden. Es geht um Haltung, es geht um die Frage, wie man mit Menschen umgeht, die unsere Unterstützung brauchen. Ich glaube oder ich bin überzeugt davon: Wir alle möchten, dass der Sozialstaat gerade in diesem Bereich das erfüllt, was wir uns alle von ihm erwarten, nämlich Menschen bestmöglich, respektvoll, wertschätzend und sensibel zu betreuen. – Ich danke Ihnen im Namen unserer Frau Ministerin herzlich für die Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.34

Präsident Markus Stotter, BA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.