RN/66

14.34

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Da Sie ja schon den Vorrednerinnen und Vorrednern einen Dank ausgesprochen haben, nehme ich an, dass Sie mir diesen Vorschuss nun auch geben (Staatssekretärin Königsberger-Ludwig: Selbstverständlich, Sie sind eingeschlossen! – Heiterkeit bei der ÖVP) und mir noch entsprechend das eine oder andere Ohr schenken. Man könnte – was ich natürlich nicht tue – sagen, das Beste kommt zum Schluss (Heiterkeit bei der ÖVP), aber aufgrund der gut und bestens vorbereiteten Rednerinnen und Redner wäre das eine Anmaßung, die ich natürlich nicht wahrnehme.

Wenn du Hilfe brauchst, nimm die zweite Hand! – Das ist ein Ratschlag, der in verschiedenen Situationen dienlich sein kann. Bei der vorliegenden Gesetzesänderung geht es natürlich um mehr als nur um eine zusätzliche Hand. Es geht um einen Rechtsanspruch einer Person des Vertrauens, also einer Person, die man nicht gestern kennengelernt hat, sondern die man möglicherweise schon länger kennt und in die man eben Vertrauen hat. Bisher war es ja schon möglich, auch im Pflegegeldverfahren, eine Person mitzunehmen, und jetzt ist es auch im Verfahren zur Beantragung der beruflichen Rehabilitation oder der Berufsunfähigkeitspension möglich. Es geht vor allem um Personen, bei denen der Grad einer Behinderung festgestellt wird, um Personen, die im Verfahren zur Sozialentschädigung nach dem – auch schon genannt, aber ich erwähne es noch einmal – Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschaden- oder dem Verbrechensopfergesetz stehen. Da geht es darum, wie die Begutachtungsverfahren ablaufen.

Begutachtungsverfahren sind vor allem für ältere Menschen mit einer gewissen Unsicherheit – trotz der Lebenserfahrung, da gibt es ja einen kleinen Unterschied –, Anspannung und dem Gefühl von Verletzlichkeit verbunden. Sie brauchen Unterstützung und die auch von Ihnen schon angesprochene Wertschätzung. Großteils werden diese Verfahren ja für die Betroffenen entsprechend zufriedenstellend durchgeführt und auch abgeschlossen. Es gibt aber natürlich auch einige Beschwerdefälle mit unterschiedlicher Schwankungsstärke innerhalb der Bundesländer – das ist nämlich auch interessant – nach oben und nach unten.

Ob ein Verfahren als fair betrachtet werden kann, hängt weniger vom Ergebnis alleine ab, sondern: Wurde die Situation verstanden? – Gehört heißt ja noch lange nicht verstanden. – Wurde ich ernst genommen? – Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, gerade in einer solchen Situation. – Und: Wurde vielleicht auch meine Nervosität wahrgenommen? Also die Möglichkeit, in Zukunft eine Vertrauensperson beizuziehen, soll den Betroffenen vor allem Sicherheit geben und diese anderen angesprochenen Faktoren möglichst entfernen. Es soll – wie schon angeführt – vor allem auch ihre Position im Begutachtungsverfahren stärken und es soll auch mehr Transparenz in die jeweiligen Verfahren bringen.

Wenn Sie das eine oder andere schon gehört haben: Kein Problem, wir sind noch immer beim gleichen Tagesordnungspunkt. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates der ÖVP.) Das ist aber auch in weiterer Folge ein Schritt, den wir auch da in diesem gerade wichtigen Bereich auch entsprechend wahrnehmen. In Deutschland, in den Niederlanden und überhaupt in der ganzen Region der nordischen Staaten ist es bereits gelebte Realität, dass Personen zusätzlich beigezogen werden, und nun gibt es auch bei uns diese Möglichkeit, und ich glaube, es ist eine ganz wichtige Entscheidung, die heute hier zu treffen sein wird. Eine einheitliche Begutachtungsstelle vonseiten des auch von Ihnen (in Richtung Staatssekretärin Königsberger-Ludwig) angesprochenen Ministeriums, des Sozialministeriums, ist ja geplant. 

Weiter soll generell mehr Zeit auch für die entsprechende Untersuchung sein, um Entscheidungen gut begründet, transparent und nachvollziehbar zu machen. Studien zeigen auch, dass dies wirkungsvoll ist und Begleitpersonen durchaus helfen, weil sie drei Faktoren beeinflussen: Sie verbessern die Kommunikation, Missverständnisse werden vermieden oder überhaupt ausgeschlossen – wobei man das nie sagen kann – und die Angaben bei der Begutachtung sind vollständiger. Damit kommt es zu insgesamt mehr Fairness in den jeweiligen Verfahren, und das ist sehr lobenswert. Für eine Gruppe ist es von enorm großem Interesse und absolut unverzichtbar, nämlich für Gehörlose und Personen mit kognitiven Einschränkungen oder mit Lernschwierigkeiten. Die Möglichkeit, ab 1.9.2026 – also in Kürze – eine Begleitperson zu Begutachtungen mitzunehmen, ist ein großer, richtiger Schritt zu der bereits angeführten Transparenz, Objektivität und Wertschätzung für die Betroffenen.

Die voraussichtliche Zustimmung aller Fraktionen – auch der sonst fast gegen alles stimmenden FPÖ; Kollege Repolust hat hier angeführt, dass das vielleicht der Fall sein wird – ist auch ein Zeichen von Hoffnung für weitere Beschlüsse, welche kranke, behinderte und ältere Personen in unserer Wohlstandsgesellschaft betreffen. – Herzlichen Dank und weiterhin alles Gute. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.40

Präsident Markus Stotter, BA: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.