RN/69
Berichterstatter Ing. Thomas Schmid: Danke schön.
Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juni 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversorgungsgesetz geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Markus Stotter, BA: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel. Ich erteile es ihm.