RN/72

14.57

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Werte Österreicher! Ja, es geht bei dieser Novelle wirklich um das Notarversorgungsgesetz und nicht um andere Pensionen. Auf den ersten Blick ist diese Gesetzesänderung sehr technisch, aber sie verfolgt einen wichtigen Grundsatz, und zwar geht es da um die langfristige Stabilität und die Fairness eines Versorgungssystems. 

Vieles wurde von Herrn Kollegen Mertel und von Frau Eder-Gitschthaler schon angesprochen, wie dass die Notare und Notarinnen ihr Pensionssystem selbstständig finanzieren. Sie leisten natürlich dementsprechend hohe Beiträge, die deutlich über den Beiträgen anderer Berufsgruppen liegen. Dadurch verfügt das Notariat über ein eigenständiges Versorgungssystem, das sich bisher selbst trägt. Warum die Anpassung notwendig ist, wurde auch schon angesprochen: Es hat nämlich diese Änderung der Notariatsordnung gegeben. Das Alter für die erstmalige Eintragung als Notariatskandidatin oder Notariatskandidat ist auf 50 Jahre angehoben geworden – das wurde schon angesprochen. Natürlich zahlt man, wenn man das Alter anhebt, bis zu dem man sich eintragen kann, auch weniger in das System ein, und deshalb beschließen wir heute diese Gesetzesänderung.

Gleichzeitig bringt eine solche Öffnung aber neue Herausforderungen mit sich. Wer erst deutlich später in den Beruf eintritt, wird naturgemäß weniger Jahre Beiträge in das Versorgungssystem einzahlen können als jemand, der bereits mit jungen Jahren seine Laufbahn in einem Notariat beginnt. Genau an diesem Punkt setzt die vorliegende Novelle an. Künftig soll diese gesetzlich vorgesehene Mindestpension gestaffelt werden – wie genau, haben meine beiden Vorrednerinnen und Vorredner schon erläutert. 

Meine Damen, meine Herren! Diese Regelung ist weder ungerecht noch überzogen, sie entspricht vielmehr einem Grundsatz, der für jedes funktionierende Versicherungssystem von zentraler Bedeutung ist. Wer länger einzahlt, soll natürlich auch einen höheren Anspruch erwerben als jemand, der wesentlich kürzer Beiträge leistet. Das ist nichts anderes als das Äquivalenzprinzip, also ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Dabei darf man aber auch nicht vergessen, dass Notare – das hat Herr Mertel eh schon gesagt – bis zu einem Alter von 70 Jahren tätig sind, und natürlich hat, wer zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr in Pension gehen möchte, ohnehin Abschläge in Kauf zu nehmen. Auch das zeigt, dass dieses Versorgungssystem auf Eigenverantwortung und versicherungsmathematischer Solidität aufgebaut ist. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)

Vielleicht das, was noch nicht angesprochen worden ist: Positiv hervorheben möchte ich, dass bei Berufsunfähigkeitspensionen – die gibt es ja auch im Notariat – ausdrücklich keine Staffelung, so wie es die beiden Vorredner vorher angesprochen haben, vorgesehen ist. Das ist auch richtig und sozial ausgewogen. Berufsunfähigkeit tritt nicht freiwillig ein und ist auch meistens mit schweren persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen verbunden. In solchen Fällen steht nicht die Frage im Vordergrund, wie viele Beitragsjahre jemand bereits erworben hat, sondern die Absicherung eines unvorhersehbaren Risikos. Daher ist auch dieser Passus nachvollziehbar und die Mindestpension wird in diesen Fällen ungekürzt gewährt. 

Die vorgesehenen Prozentsätze wurden ja auch schon erläutert, sie basieren auf versicherungsmathematischen Berechnungen und sind auch dementsprechend zu berücksichtigen. 

Es handelt sich also um eine sachlich begründete und ausgewogene Anpassung in dieser Gesetzesnovelle, die das System an neue Rahmenbedingungen anpasst, ohne bestehende Strukturen grundlegend zu verändern. Aus freiheitlicher Sicht ist entscheidend, dass eben solche Versorgungssysteme – eben dieses Notariatsversorgungssystem, aber auch die anderen, die Kollegin Eder-Gitschthaler angesprochen hat – nachhaltig finanziert werden, fair ausgestaltet werden und generationengerecht abgesichert werden. 

Genau diesen Anforderungen wird die vorliegende Novelle gerecht. Es wurde schon angesprochen: Wir Freiheitlichen stimmen dieser Novelle natürlich zu. Sie trägt zur Stabilisierung eines ausschließlich von den Notaren selbst finanzierten Systems bei. Die Beitragsgerechtigkeit wird gestärkt und gleichzeitig werden soziale Härtefälle bei Berufsunfähigkeit berücksichtigt. In diesem Sinne wünsche ich der Sitzung noch einen guten Verlauf. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.].)

15.03

Vizepräsident Daniel Schmid: Ich begrüße ganz herzlich Frau Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Eva-Maria Holzleitner, bei uns im Bundesrat. – Herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.