RN/88

16.41

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir haben hier natürlich eine sehr interessante Debatte, ich möchte aber zu Beginn – wie schon manch andere heute – darauf Bezug nehmen, dass mit dem heutigen Tag eine Präsidentschaft zu Ende geht (Bundesrat Stotter [ÖVP/T]: Nächsten Dienstag!), die eine sehr konstruktive, eine sehr gute, eine sehr produktive Präsidentschaft war. Ich habe da durchaus einen Vergleich, ich habe schon ungefähr 52, 53 Präsidentschaften erlebt (Heiterkeit bei der ÖVP sowie des Bundesrates Samt [FPÖ/Stmk.] – Bundesrat Samt [FPÖ/Stmk.]: So alt bist du!), und innerhalb dieser warst du absolut an der Spitze beim Engagement und auch bei dem, wie du den Bundesrat nach außen und nach innen vertreten hast, ihm ein junges, modernes Gesicht gegeben hast und auch die richtigen Themen aufgegriffen hast. 

Da kann ich eigentlich auch die Überleitung machen. Wir hatten zum Beispiel die Enquete über Digitalisierung hier in diesem Raum, bei der wir ja im Prinzip sehr gut gesehen haben, wie positiv der Föderalismus in Österreich funktionieren kann und welch tolle Gemeinden wir eigentlich haben, die mit innovativem Einsatz moderner Technologien in der Lage sind, ihr Gemeinwesen wirklich modern zu organisieren, und die wirklich als Vorbild vorangehen und eigentlich durchaus auch Role-Model für andere Ebenen sein können. 

Was wir heute auch sehen – wir sagen es immer und es ist auch so –, ist, dass die Opposition natürlich die Aufgabe der Kontrolle hat und dass das auch wichtig ist. Ich darf aber trotzdem auch einmal erwähnen, dass es halt die ein bisschen leichtere Aufgabe ist. Warum ist es die leichtere Aufgabe? – Weil viele Dinge mehrere Seiten haben, und wenn man in der Opposition ist, kann man halt immer eine Seite ganz besonders beleuchten, und das ist halt immer die kritische Seite. Denn wenn es beispielsweise bei der jetzigen Budgetsituation aus allgemeinen, staatspolitischen Gründen vielleicht durchaus sinnvoll ist, wenn wir bei den Beamten einmal zwischendurch einen nicht so hohen Lohnabschluss haben – das ist für die Staatsfinanzen, für den Staatshaushalt gut, aber natürlich ist es für den einzelnen Beamten weniger lustig –, dann kann man natürlich hergehen und sich bezüglich der einzelnen Beamten beschweren und sich dann aber natürlich auch wieder beschweren, dass das Budget so schwierig in den Griff zu bekommen ist. Das Gleiche gilt natürlich, wenn wir über die Pensionen diskutieren und bei vielen anderen Dingen auch. Wir kennen das: Dinge haben unterschiedliche Seiten, haben Vorteile, haben Nachteile, und man kann natürlich immer die Nachteile besonders in das Spotlight stellen und hier ein Klagelied singen. 

Ein kleines Beispiel dafür haben wir heute ja auch beim EABG gesehen. Die grundsätzliche politische Intention der heutigen Dringlichen Anfrage ist ja eigentlich eine, die auch dem Staatssekretär von der Absicht her direkt schmecken müsste, denn wenn wir sagen: Wir haben zu viel Bürokratie in dem Land!, dann ist es ja wichtig, dass wir immer darüber reden, warum das so ist und was wir dagegen machen können. Das ist ja unsere ureigenste Aufgabe. Und dann ist es aber halt beim EABG eben auch so, dass gerade das ja der engagierte Versuch ist – nicht nur Versuch, das wurde heute auch zur Beschlussfassung gebracht –, da Dynamik hineinzubringen, eben auch Verfahren zu verkürzen, zu beschleunigen et cetera. Und natürlich hat das auch die B-Seite: dass jene, die Verfahren verzögern wollen, dann ein Stück weit weniger Möglichkeiten haben. Das ist ganz klar, das ist wieder eine B-Seite und die kann man natürlich wieder beleuchten. Aber die A-Seite ist, dass wir als Land, wir Österreicher und wir Europäer im internationalen Wettbewerb die Energie brauchen. Wir haben heute hier auch besprochen, dass eben wir Österreicher auch die Energie brauchen; das hängt mit vielen Dingen, wie zum Beispiel auch mit der Digitalisierung, die nicht dazu führt, dass wir pro futuro weniger Energie brauchen werden, zusammen. Daher haben wir Maßnahmen zu setzen. 

Natürlich verstehe ich auch, dass sich diejenigen, die wo wohnen, wo sie dann direkt auf ein Windrad schauen, nicht freuen, dass sie auf das Windrad schauen. Und natürlich ist das etwas, wozu man dann wieder Stimmung machen und Oppositionsarbeit leisten kann, dann sagen kann: Das Windrad müsste nicht in deiner Gegend stehen! – Wir haben ja heute gelernt, dass in Wien so wenige Windränder stehen, und könnten in Wien mehr Windräder stehen, würden in Niederösterreich weniger stehen – das ist klassische Oppositionsagitation. 

Tatsache ist: In der Politik muss man Grundlagen erarbeiten, muss man Entscheidungen abwägen, diese haben Vor- und Nachteile, manchmal nicht immer für die gleichen Personen, manchmal Vorteile für die einen, Nachteile für die anderen. Gerade was zum Beispiel die Fragen der Energiesicherheit betrifft, sind es aber Themen, die uns alle betreffen. Denn egal in welchem Bezirk oder in welchem Bundesland in Österreich man lebt, das Thema der Energiesicherheit ist für jeden einzelnen Österreicher und für jede einzelne Österreicherin von Wichtigkeit, und wir profitieren natürlich alle davon, wenn wir da Verwaltungsvereinfachungen auf die Reihe bringen, wenn wir Energieunabhängigkeit durch Verwaltungsvereinfachung herbeiführen können. 

Dann ist hier angesprochen worden – es ist ja auch nicht ganz untypisch bei Dringlichen Anfragen, dass es sehr viele Fragestellungen gibt –, wie viele Maßnahmen vorgeschlagen worden sind: Waren es 110 oder waren es 113?, und dass es 600 Vorschläge gab, und der Herr Staatssekretär hat ergänzt, dass es eigentlich 4 900 gewesen sind. Das alles sind natürlich interessante Zahlen, aber ich denke, wenn wir versuchen, Maß zu nehmen, was eigentlich das Ziel, das wir erreichen wollen, das wir spüren wollen, ist, dann ist es sicherlich nicht das Allerwichtigste, dass wir bis auf den Eurocent festschreiben können, was unser Ziel ist, und dass wir bis auf den genauen Wochentag niederschreiben können, wann wir welches Ziel erreicht haben. Es ist aber natürlich nicht schlecht, wenn wir ein bisschen eine Dimension für das Ganze entwickeln. Und sowohl von dem, was in der Dringlichen Anfrage ausgeführt worden ist, als natürlich auch von dem, was bei den unterschiedlichsten Debatten über die Überbürokratisierung in Österreich ja an Fakten immer wieder auf den Tisch gelangt, ist es tatsächlich so, dass ich sage: Ob es jetzt 15 Milliarden oder 20 Milliarden Euro sind, die ungefähr 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts darstellen, die man der Bürokratie zuordnen kann, die nicht in die Produktivität gehen, die nicht in die Arbeitsplatzsicherung gehen, die nicht in die Wettbewerbsfähigkeit gehen, das ist, denke ich, wohl eine Maßzahl, die man im Auge haben sollte und wo man dann nach einem engagierten Bürokratieabbau schauen sollte, wie viel von diesen 20 Milliarden, 15 Milliarden Euro wir reduzieren konnten. 

Es ist wahrscheinlich leichtgetan, zu sagen: Wir wollen das auf die Hälfte runterbringen!, oder: Wir wollen das um 30 Prozent runterbringen! – Es ist schwierig, das zu sagen, aber das ist die wirkliche Maßzahl. Wie wir davon herunterkommen und ob man das dann mit 113 oder 720 Maßnahmen oder mit fünf großen Maßnahmen, die in a, b, c untergliedert sind, macht, ist, glaube ich, dann die sekundäre Geschichte. Daher sollten wir uns, glaube ich, auch in der Debatte über die Bürokratiereform nicht zu sehr mit dem aufhalten, wie viel jetzt sozusagen taxativ von einer numerischen Anzahl von Maßnahmen umgesetzt worden ist. Wenngleich natürlich klar ist, dass eine Regierung, die Maßnahmen ankündigt und die Maßnahmen nummeriert, dann auch daran gemessen wird, wie diese abgearbeitet werden. In diesem Zusammenhang darf ich aber auch erwähnen, dass die Legislaturperiode nicht auf ein Jahr ausgerichtet ist, sondern auch noch eine gewisse Länge hat. 

Was die grundsätzliche Thematik betrifft, dass wir alles regulieren wollen und dass wir immer, wenn es irgendetwas gibt, glauben, dass wir dafür ein Gesetz machen können, und glauben, dass wir das in einem Gesetz niederschreiben können und dann alles wieder gut ist: Das ist nicht nur eine österreichische Eigenschaft, aber wir sind darin auf jeden Fall recht super, deswegen haben wir die Bürokratie, die wir haben. 

Die grundsätzliche Intention, die sich die Bundesregierung jetzt vorgenommen hat, ist aber jetzt mit einem neuen Anlauf neu definiert. Tatsächlich ist es ja auch so, dass wir in der Bundesverfassung Art. 126b Abs. 5 haben, in dem das ja heute schon festgelegt ist, in dem die Zuständigkeiten des Rechnungshofes geklärt sind. Es ist ja jetzt schon so, dass die gesamte Bundesverwaltung auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird und auch entsprechend zu agieren hat. Im Prinzip ist es auch heute und war es auch in den vergangenen Jahren schon so, dass eigentlich jede Maßnahme, die wir vonseiten der Bundesgesetzgebung und im Rahmen der Verwaltung setzen, eigentlich danach zu überprüfen wäre: Ist das wirklich sparsam? Geben wir wirklich die geringsten Mittel zur Zielerreichung aus? Ist das wirklich wirtschaftlich? Steht der Input zu dem Output wirklich in einer Relation? Und ist es wirklich zweckmäßig, also operieren wir eigentlich überhaupt am richtigen Bein oder ist irgendwo anders anzusetzen? Das war in den letzten Jahrzehnten schon der Fall, und es ist ja eine prinzipielle Aufgabe des Rechnungshofes, die es schon lange gibt, das zu prüfen. Trotzdem sind diese 15 Milliarden bis 20 Milliarden Euro Aufwand an Bürokratie entstanden. Ich glaube, es gibt keine Fraktion in diesem Raum, die sich davon freisprechen kann, mit beigetragen zu haben, dass es zu dieser großen Anzahl von Regulierungen gekommen ist. 

Daher möchte ich die Kurve da nehmen, dass ich sage: Wir haben große Herausforderungen vor uns, insbesondere in Bezug auf die Reformpartnerschaft. Wir haben große Herausforderungen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor uns. Gerade in diesem Bereich ist es also sehr wichtig, dass wir konstruktiv zusammenarbeiten. Es wird alle politischen Kräfte dazu brauchen, und da die Freiheitliche Partei ja in mehreren Bundesländern nicht Oppositionspartei ist, wird es auch die konstruktive Mitgestaltung der Freiheitlichen Partei dazu brauchen. Ich hoffe, dass unsere heutige Debatte dazu ein kleiner Beitrag sein kann. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

16.55

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.