RN/95

17.30

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin, danke für die Worterteilung! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Werte Zuseher! Wenn man heute mit Unternehmern, Handwerkern, Landwirten, Bürgermeistern oder Vereinsfunktionären spricht, dann hört man überall dieselben Klagen. Nicht fehlender Fleiß ist das Problem, nicht fehlende Ideen sind das Problem, nicht fehlender Mut zu investieren ist das Problem – das Problem ist die ausufernde Bürokratie: zu viele Vorschriften, zu viele Formulare, zu viele Zuständigkeiten, zu lange Verfahren. Genau deshalb ist jeder ernst gemeinte Schritt zur Deregulierung grundsätzlich zu begrüßen. 

Die Steiermark hat mit ihrer Deregulierungsoffensive einen Prozess gestartet, um bestehende Vorschriften zu überprüfen, Verfahren zu vereinfachen und unnötige Belastungen für Bürger, Gemeinden und Betriebe abzubauen. Das ist ein richtiger Ansatz, denn Bürokratie kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. 

Jede Stunde hinter Formularen fehlt in der Werkstatt, auf der Baustelle oder im Betrieb. Jeder Monat Verzögerung bei einem Verfahren kostet Investitionen. Jede unnötige Vorschrift schwächt unseren Standort. Als jemand, der selbst eine Lehre absolviert hat und viele Jahre im Handwerk tätig war, weiß ich aus eigener Erfahrung, wovon ich spreche. Dort draußen interessiert niemanden, welche Behörde zuständig ist oder welche Verordnung gerade novelliert wird. Die Menschen wollen, dass etwas funktioniert. Sie wollen rasche Entscheidungen, sie wollen nachvollziehbare Regeln und sie wollen einen Staat, der unterstützt und nicht behindert. (Beifall bei der FPÖ.) Deregulierung ist deshalb keine ideologische Frage, Deregulierung ist eine Frage des Hausverstandes. 

Sehr geehrte Damen und Herren, gerade deshalb müssen wir aber auch den Mut haben, die Situation ehrlich zu bewerten – denn während die Steiermark konkrete Schritte setzt, bleibt die Bilanz auf Bundesebene bislang ernüchternd. Die Bundesregierung hat eigens den Posten eines Staatssekretärs für Deregulierung geschaffen. Die Erwartungen waren hoch, die Ankündigungen waren groß, die Pressekonferenzen waren zahlreich. Doch die entscheidende Frage lautet: Was spüren die Menschen tatsächlich davon? – Die Antwort fällt leider ernüchternd aus. Nach Monaten der Regierungsarbeit kämpfen viele Betriebe noch immer mit denselben Meldepflichten, denselben Dokumentationsvorschriften und denselben bürokratischen Hürden wie zuvor. 

Die Wirtschaft leidet nicht unter einem Mangel an Gipfeln, Arbeitsgruppen und Ankündigungen. Sie leidet unter einem Übermaß an Bürokratie. Wer monatelang auf Genehmigungen wartet, dem hilft keine Pressekonferenz. Wer täglich neue Berichtspflichten erfüllen muss, dem helfen keine wohlklingenden Überschriften. Wer investieren will, braucht Entscheidungen und keine Absichtserklärungen. Deshalb muss sich auch Staatssekretär Schellhorn an seinen Ergebnissen messen lassen – nicht an Interviews, nicht an Social-Media-Beiträgen, nicht an Ankündigungen (Staatssekretär Schellhorn: Hab ich eh keine!), sondern an konkreten Verbesserungen für die Bürger und Betriebe. Die Menschen erwarten sich zu Recht messbare Entlastungen. Welche Vorschriften wurden abgeschafft? Welche Verfahren wurden beschleunigt? Welche Kosten wurden eingespart? Solange diese Fragen nicht überzeugend beantwortet werden können, bleibt zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine beträchtliche Lücke. Die Steiermark hat erste Schritte gesetzt. Jetzt muss auch der Bund liefern. 

Wenn wir heute über Deregulierung sprechen, dann müssen wir endlich von schönen Überschriften und PR-Schlagworten wegkommen. Die Menschen draußen erwarten sich keine Ankündigungen mehr, sie erwarten sich konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag. Gerade die Steiermark zeigt, wo sinnvolle Deregulierung möglich wäre. Ein Beispiel dafür ist das Luftfahrtgesetz. Bereits bei der Landeshauptleutekonferenz sowie bei der Verkehrsreferentenkonferenz 2025 wurden Vorschläge eingebracht, wie man bestehende Überregulierungen abbauen könnte. Passiert ist bis heute aber viel zu wenig. 

Nehmen wir die Übungen unserer Einsatzorganisationen als Beispiel: Wenn Polizei, Feuerwehr oder andere Blaulichtorganisationen Außenlandungen oder Materialabwürfe trainieren, dann brauchen sie dafür oft dieselben komplizierten Bewilligungen für Sonderlandungen wie Privatpersonen. Das heißt im Klartext: Jede Organisation, die im Ernstfall Leben retten soll, wird durch dieselbe Bürokratie behindert wie private Freizeitflieger. Das ist doch völlig absurd. Wer Sicherheit für die Bevölkerung garantiert, muss auch realitätsnah und unbürokratisch üben können. Gerade Einsatzorganisationen brauchen praktikable gesetzliche Ausnahmen und vereinfachte Verfahren, selbstverständlich unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt betrifft die Ballonfahrten. Auch da gelten teilweise ähnliche Bewilligungspflichten wie für Hubschrauberlandungen, obwohl ein Heißluftballon wesentlich geringere Auswirkungen auf öffentliche Interessen – insbesondere auf den Naturschutz – hat. Da fehlt einfach der Hausverstand im Gesetz. Nicht alles muss mit derselben bürokratischen Schwere behandelt werden. Genau das verstehen die Menschen unter echter Deregulierung: weniger unnötige Verfahren, weniger Zettelwirtschaft und mehr Vertrauen in Eigenverantwortung und Praxisnähe. 

Ein weiteres Beispiel für notwendige Deregulierung betrifft die Straßenverkehrsordnung, und da insbesondere unsere Einsatzorganisationen. Gerade in der Steiermark leisten Feuerwehr, Rettung, Bergrettung und Polizei tagtäglich Enormes für die Sicherheit der Bevölkerung. Wenn es aber um praxisnahe Übungen geht, stoßen diese Organisationen auf unnötige bürokratische Hürden. Derzeit sieht § 26 der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von Blaulicht nur bei Gefahr im Verzug sowie bei Fahrten zum oder vom tatsächlichen Einsatzort vor. Für realitätsnahe Übungen, also für Einsatzfahrten unter echten Bedingungen und mit eingeschaltetem Blaulicht, gibt es jedoch keine klare gesetzliche Grundlage. Selbst Ausnahmebewilligungen nach § 45 StVO sind dafür nicht ausdrücklich vorgesehen. 

Das bedeutet in der Praxis: Unsere Einsatzorganisationen sollen für den Ernstfall trainieren, dürfen aber wesentliche Teile des Ernstfalls rechtlich gar nicht üben. Das ist weder zeitgemäß noch sinnvoll. Gerade bei Einsatzfahrten entscheiden Sekunden, Konzentration und Routine. Diese Routine steht nicht im Lehrbuch, sondern entsteht nur durch praxisnahe Übungen unter realistischen Bedingungen. Deshalb braucht es da eine vernünftige Deregulierung und eine klare gesetzliche Freistellung für Übungen von Einsatzorganisationen unter definierten Voraussetzungen – selbstverständlich unter Wahrung der Verkehrssicherheit mit entsprechenden organisatorischen Auflagen. Das wäre kein Bürokratieabbau auf Kosten der Sicherheit, sondern Bürokratieabbau zugunsten der Sicherheit. 

Genau solche praxistauglichen Lösungen erwarten sich die Menschen von der Politik – insbesondere auch in einem Flächenbundesland wie der Steiermark, wo schnelle Hilfe oft über Leben und Tod entscheiden kann. Genau solche konkreten Maßnahmen erwarten sich die Steirerinnen und Steirer von dieser Bundesregierung: weniger Bürokratie, mehr Hausverstand, mehr Freiheit, mehr Verantwortung, mehr Zukunft für Österreich!

Herr Schellhorn, Sie sind Staatssekretär für Deregulierung im Außenministerium, im geschützten Bereich Ihrer Parteichefin Meinl-Reisinger. Sie fallen nur durch ständige Fettnäpfchen, in die Sie treten, wie Ihren Fahrzeugpark und Ihre Reisetätigkeit, auf, aber nicht durch Arbeitswut. Nehmen Sie Ihre Aufgabe zur Deregulierung Österreichs wahr oder kehren Sie an Ihren Herd in Salzburg zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

17.39

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Irene Partl. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.