RN/97

17.48

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat und liebe Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich nehme das auf, was Kollegin Deutsch vorher gesagt hat: über Parteigrenzen hinweg Bürokratie abbauen.

Da sind wir von den Freiheitlichen sicher dabei, und aufgrund dessen haben wir auch einen dementsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet. (Zwischenruf des Bundesrates Forstner [SPÖ/OÖ].) Da geht es um eine praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten. Die geltenden Regelungen zum Bahnzwang für die Abfalltransporte gemäß § 15 Abs. 2 und § 69 Abs. 10 AWG 2002 führen in der derzeitigen Ausgestaltung zu erheblichen praktischen, wirtschaftlichen und standortpolitischen Problemen.

Falls ihr euch noch erinnern könnt – die, die schon länger da sind –: Das war damals die Regelung, bei der es geheißen hat, Bahntransporte für Strecken, die länger als 300 km sind – im Jahr 2024 –, Strecken, die länger als 200 km sind – 2025 – beziehungsweise Strecken, die länger als 100 km sind – 2026 –, muss man, wenn man als Entsorger dementsprechende Transporte hat, auf der sogenannten Plattform – der Schienenplattform – bis zu drei Monate vorher anmelden und dann kriegt man innerhalb von zwei Tagen Bescheid. 

Meistens ist es so, dass nicht nur der Transport für diese Waren bis zum Dreifachen mehr kostet, als wenn man es mit dem Lkw transportiert. Um aber auch den Umweltgedanken weiterzutragen, ist es so, dass wir – und so sind wir über Parteigrenzen hinweg auch in der Wirtschaftskammer übereingekommen – eine 50-Tonnen-Regelung einführen, sprich, alles, was über 50 Tonnen an Material zu transportieren ist, soll weiterhin bei der Plattform angemeldet werden. Wenn die Bahn dann die Kapazitäten hat, kann sie es transportieren, wenn sie es nicht hat, wird es auch weiterhin mit dem Lkw transportiert. Die normalen Transporte bis zu 50 Tonnen sind aber von dieser Sachlage ausgenommen.

Wie gesagt, da ist ja nicht nur auf der einen Seite das Problem mit den höheren Kosten, sondern auch auf der anderen Seite, dass damit der heimischen Industrie wertvolle Sekundärrohstoffe sowie Ressourcen abgehen, weil zum Beispiel Altpapier und so weiter auch da eingestuft ist und wir in Österreich damit die Ressourcen verlieren, weil die Materialien dann teilweise ins Ausland anstatt zu uns nach Österreich gehen. 

Bringen tut es laut den ganzen Dingen - - Das ist ja alles auch vonseiten der Wirtschaftskammer untermauert. Die Abfalltransporte in ganz Österreich machen maximal 4 Prozent des kompletten Straßengüterverkehrs aus. Wenn alle Lkw-Transporte, die da berücksichtigt werden, auf der Bahn gemacht würden, wäre es ein Einsparungspotenzial von 0,001 Prozent (Beifall bei der FPÖ) – also im Endeffekt: viel Bürokratie, hohe Kosten. 

Die Kosten, die durch das Ganze entstehen, werden mit 3,5 Millionen Euro beziffert. Das Ganze könnten wir mit einem gemeinsamen Beschluss über Parteigrenzen hinweg auch dementsprechend reparieren. Es wäre so, wie gesagt: Da hätten wir wirklich etwas getan – und das am schnellsten Wege –, um das Ganze zu entbürokratisieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Aufgrund dessen stelle ich folgenden Antrag:

RN/97.1

Entschließungsantrag

der Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten“

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen- und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, die Verkürzung der Bahnzwangdistanz auf 100 km ersatzlos zu streichen. Zudem müssen die aktuellen Bestimmungen zum Bahnzwang, §§ 15 Abs. 9 und 69 Abs. 10 AWG 2002, umfassend überarbeitet und auf Transporte wiederkehrender Abfallströme ab einer Tonnage – so wie ich gesagt habe – von über 50 Tonnen eingeschränkt werden. Es ist dabei auf eine Bereitstellung entsprechender Kapazitäten, Konditionen abzustellen und dies auch im Gesetzeswortlaut explizit anzuführen. Parallel dazu sollten, im Sinne einer Gleichstellung von Sekundärrohstoffen und Primärrohstoffen zusätzliche Anreize wie eine verstärkte Verankerung als Bewertungskriterium in den Ausschreibungen, Nabe, und Stützung dieser Transporte durch eine Befreiung von ALSAG erfolgen.

(Beifall bei der FPÖ.)

17.55

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/97.2

Unselbständiger Entschließungsantrag: Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten von Michael Bernard

Vizepräsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Danke. 

Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Praxistaugliche Neuregelung des Bahnzwangs bei Abfalltransporten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.