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13.06

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin, willkommen im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, willkommen hier bei uns im Hohen Haus! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt heute um zwei EU-Richtlinien, die wieder in nationales Recht umgesetzt werden sollen, die den Konsumentinnen und Konsumenten, Ihnen, werte Damen und Herren, mehr Rechte geben und auch nachhaltigen Konsum erleichtern sollen. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache. Dem ersten Gesetzentwurf werden wir auch zustimmen. 

Worum geht es in diesem ersten Gesetzentwurf konkret? – Sie alle kennen das wahrscheinlich: Onlinebestellungen gehen mittlerweile mit ein, zwei Klicks ganz schnell. Der Widerruf der Bestellung oder das Zurückschicken von Waren, die Sie so bestellt haben, funktionieren oft leider nicht so gut. Viele von uns erinnern sich vielleicht an früher: Wenn man etwas aus einem Katalog bestellt hat, hat man die Ware bekommen. Dann waren da Zettel dabei, so Retourenscheine, wo man ganz einfach ankreuzen konnte, welche Dinge man zurückschickt und den Grund: Und zack, zurückgeschickt, und das war’s. 

So einfach ist das jetzt nicht mehr. Diese Zettel werden nicht mehr mitgeliefert, man muss sich dann oft durch die Bestellbestätigung, durch ein Mail oder durch verschiedenste andere Dinge durchklicken, bis man vielleicht einmal zu einer E-Mail-Adresse kommt, wo man dann den Kauf widerrufen kann. Viele geben vor diesem Ziel quasi schon auf und versuchen es gleich gar nicht. 

Genau das ist natürlich oft von den Herstellern beziehungsweise von den Händlern berücksichtigt: Bestellen soll möglichst einfach sein und auch schnell gehen, das Widerrufen oder Zurückschicken von Waren soll möglichst mühsam sein. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie ist jetzt Schluss damit, denn Webshops und Apps müssen einen gut sichtbaren Widerrufsbutton haben. Das heißt, es muss für Sie ganz einfach möglich sein, vom Kauf zurückzutreten beziehungsweise die Ware zurückzuschicken. Was Sie mit einem Klick bestellt haben, das müssen Sie auch sehr einfach zurückschicken und widerrufen können.

Auch weitere Informationen werden für Sie jetzt klarer und leichter ersichtlich, nämlich Hinweise zur Gewährleistung und zur Garantie. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen zwar theoretisch, dass sie ein Recht auf Gewährleistung haben, aber wenn es dann so weit ist, ist die Information oft wirklich schwierig zu finden. Das muss jetzt auch einheitlich und gut sichtbar erklärt sein. 

Händler müssen Sie nämlich auch über die Reparierbarkeit eines Produkts informieren. Wesentliche Informationen dürfen eben nicht mehr in unzähligen Untermenüs versteckt werden, sondern müssen direkt beim Produkt zu sehen sein. Das sind tatsächlich konkrete Verbesserungen, mehr Transparenz, mehr Rechte und vor allem weniger digitale Hürden – deswegen stimmen wir dieser Umsetzung auch zu –, denn ein Recht, das Sie nicht finden, ist in der Praxis nur ein halbes Recht. 

Auch die zweite Richtlinie verfolgt ein richtiges Ziel: reparieren statt wegwerfen. Bei der österreichischen Umsetzung beginnt jedoch genau da das Problem. Die Warenreparaturrichtlinie der EU schafft ein Recht auf Reparatur, etwa bei Smartphones, Tablets, Waschmaschinen oder anderen Haushaltsgeräten. Hersteller müssen Sie über die Reparaturmöglichkeiten auch tatsächlich aktiv informieren.

Wir alle kennen die Situation: Die Waschmaschine gibt den Geist auf. Sie überlegen: reparieren lassen oder neu kaufen? Dann fragen Sie bei einem Reparaturservice nach. Das geht dann nicht so einfach, die können sie nicht reparieren, weil irgendwelche Codes fehlen oder Ersatzteile nicht lieferbar sind, oder die Reparatur kostet mehr oder ähnlich viel wie die Anschaffung eines Neugeräts. Es darf einfach nicht billiger sein, ein Gerät wegzuwerfen, als es zu reparieren. Das ist schlecht für die Geldbörse, schlecht für Reparaturbetriebe und auch schlecht für die Umwelt.

Die EU-Richtlinie allerdings fordert nicht nur ein Recht auf Reparatur, sondern sie fordert die Mitgliedstaaten tatsächlich dazu auf, Reparaturen attraktiver zu machen, etwa durch Förderungen oder steuerliche Maßnahmen. Genau so ein Instrument hat Leonore Gewessler als Klimaschutzministerin eingeführt, nämlich den Reparaturbonus. Dieser wurde wirklich ganz stark angenommen und hat dafür gesorgt, dass deutlich mehr Geräte tatsächlich repariert wurden und weniger Elektroschrott entstanden ist. Es ist aber so, dass die Regierung den Reparaturbonus leider zuerst einmal stark gekürzt und in Geräte-Retter-Prämie umbenannt hat – ist halt so –, und jetzt wird die Geräte-Retter-Prämie leider komplett abgeschafft. Die EU verlangt mehr Reparatur, die Bundesregierung finanziert aber quasi weniger Reparatur. Das finden wir nicht so gut und deswegen werden wir dem zweiten Gesetzentwurf auch nicht zustimmen.

Zu jedem Gesetz gehört eine Wirkungsfolgenabschätzung. Diese soll zeigen, welche finanziellen, sozialen und ökologischen Folgen ein Gesetz hat. Und was sagt die Wirkungsfolgenabschätzung zu diesem Reparaturgesetz? – Sie sagt, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf Abfallaufkommen, Ressourcenverbrauch oder Umwelt geben wird. Mit anderen Worten: Die Regierung beschließt selbst ein Gesetz, von dessen Umsetzung sie gar nicht erwartet, dass sie einen wesentlichen ökologischen Effekt haben wird. Gleichzeitig hält die Wirkungsfolgenabschätzung zum Budgetbegleitgesetz fest, dass durch die Abschaffung der Geräte-Retter-Prämie bis 2031 1,4 Millionen weniger Geräte repariert werden. Auf der einen Seite setzt die Regierung also die Reparaturrichtlinie um, auf der anderen Seite sorgt sie aber dafür, dass 1,4 Millionen Geräte weniger repariert werden können.

Auch beim Gewährleistungsrecht gibt es eine Verschlechterung. Wird ein Mangel erfolgreich repariert, ist es bisher so gewesen, dass für den reparierten Teil eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist beginnt. Diese Frist wird nun auf ein Jahr verkürzt. Wer Vertrauen in Reparaturen schaffen will, darf nicht gleichzeitig die Rechte nach einer Reparatur schwächen. 

Diese Richtlinie wäre tatsächlich eine Chance gewesen, Konsument:innenschutz und Kreislaufwirtschaft gemeinsam voranzubringen. Doch leider wird wie gesagt die Reparaturförderung gestrichen. Sie schwächen Gewährleistung und erwarten selbst auch keine wesentliche ökologische Wirkung des Gesetzes: So setzt man eine Reparaturrichtlinie formal um und politisch tatsächlich außer Kraft. Eine gute europäische Richtlinie verdient eine Umsetzung, die Reparieren tatsächlich einfacher, günstiger und attraktiver macht. Diese Umsetzung tut das leider nicht, und deswegen können wir dem zweiten Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.13

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.