RN/6

13.13

Bundesrat Sandro Beer (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin, vorweg einmal viel Erfolg für Ihre Präsidentschaft und auf eine gute Zusammenarbeit! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde ja schon einiges, auch technisch, ausgeführt, aber ich glaube, in der Erklärung ist es wichtig, dass man ein paar Dinge mehrmals tut, damit es draußen auch ankommt. Denn die zwei EU-Richtlinien, die wir heute hier in österreichisches Recht implementieren, bringen eine klare Verbesserung im Konsumentenschutz.

Es wurde auch schon ausgeführt, dass heute Verträge oft in wenigen Minuten abgeschlossen werden, nämlich digital, per Klick, und das auch durchwegs bei Versicherungen oder Finanzdienstleistungen. Das stellt viele Konsumentinnen und Konsumenten vor große Herausforderungen, und es ist komplett egal, ob jung oder alt, da gibt es auf jeden Fall viel zu tun. Gerade deshalb müssen wir bei den Rechten für Konsumentinnen und Konsumenten diese digitalen Entwicklungen mitberücksichtigen, und genau dafür sorgt diese Novelle.

Ein erster wichtiger Punkt sind bessere Informationen bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen. Wer eine Versicherung oder einen Finanzvertrag im Internet, sprich online abschließt, muss künftig klarer, verständlicher und rechtzeitig informiert werden, und wenn etwas unklar ist, dann müssen die Unternehmen die Produkte auch entsprechend nachvollziehbar erklären. Das ist ein wichtiger Punkt. Ein wichtiger Zusatzpunkt ist auch, dass es da nicht ausschließlich automatisierte und digitale Kommunikationsmittel geben darf, sondern dass man auch die Möglichkeit hat, wie wir es auch gewohnt sind, in Papierform berücksichtigt zu werden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt: auch Menschen im analogen Bereich nicht zu vergessen und sie in der Digitalisierung mitzunehmen.

Wer einen Vertrag unterschreibt oder abschließt – oft mit einem Klick –, der geht natürlich auch Verantwortung ein. Da sind Risiken drinnen und diese muss man auch auf der anderen Seite abbilden. Man muss sich genau anschauen, welche Vertragsinhalte auf einen zukommen, und das ist im digitalen Aspekt oft gar nicht so einfach. 

Was auch schon ausgeführt wurde, ist, dass das Rücktrittsrecht oft ein großes Thema war. Ich habe das Problem selber auch bei einem Mitarbeiter bei mir im Büro gehabt: dass er irgendwo auf bestätigen geklickt hat und dann auf einmal die Information weg war. Die Leistung war weg, es wurde auch keine Leistung erbracht und in weiterer Folge ist ein Brief vom Inkassobüro gekommen. Damit haben viele Menschen zu kämpfen und deswegen ist es wichtig, dass man jetzt den Widerrufsbutton hat, klar nachvollziehbar, und dass man die Möglichkeit hat, relativ einfach zu reagieren und seinen Rücktritt auch digital einzureichen. Das stärkt auf jeden Fall die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten und schafft auch im Bereich der Digitalisierung faire Spielregeln.

Ein weiterer Schwerpunkt, der auch schon angesprochen wurde, betrifft den nachhaltigen Konsum. Ich hebe hier einmal die großen Vorteile dieser Sache hervor: dass man mehr Informationen darüber bekommt, wie lange ein Produkt hält, ob es repariert werden kann und welche Garantie tatsächlich besteht. Es gibt bei dieser Novelle auf jeden Fall auch mehr Transparenz in Bezug auf Haltbarkeit, auf Reparierbarkeit, auf freiwillige Herstellergarantien. Ganz wichtig ist bei dem Aspekt natürlich: Wer bewusst konsumieren möchte, braucht verlässliche Informationen und keine Werbebelangsendungen. Wir kennen das natürlich: 1 000 verschiedenen Einschaltungen, die teilweise die Menschen mehr verwirren, als dass sie Ordnung in die ganze Sache bringen. 

Wir werden in weiterer Folge auch die Unternehmen natürlich stark berücksichtigen, weil die Wettbewerbsbedingungen fair, transparent und auch verantwortungsvoll gestaltet sind. Das ist für die Unternehmer, glaube ich, eine gute Möglichkeit, sich mit wesentlich mehr Transparenz, mit Nachvollziehbarkeit zu präsentieren. 

Gerade in Zeiten, in denen jeder Euro überlegt ausgegeben werden muss, die für viele Menschen eh schwierig zu bewerkstelligen sind, braucht es auf jeden Fall verständliche Verträge, klare Informationen und absolute Sicherheit auch in Bezug auf die rechtliche Stellung. Diese Novelle verbessert genau diese Situation für die Konsumentinnen und Konsumenten. Das ist genau das, was es jetzt braucht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

13.19

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.