RN/7
13.19
Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin, dir und deinen Vizepräsidenten Glück und Segen und alles Gute für die nächsten fünfeinhalb Monate, also bis zum Namenstag unseres neuen Vizepräsidenten! – Da wird es dann auch kühler sein, gell, Silvester? (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Werte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher – ob freiwillig oder unfreiwillig – hier im Saal und vor den Fernsehern und Bildschirmen! Ich möchte zuerst etwas zum Tagesordnungspunkt 2 sagen und auch ein bisschen auf die Förderungen eingehen. Eine kleine Legende aus meinem Bürgermeisterleben: Wir erneuern den Mitarbeiterparkplatz unseres Rathauses und machen das ganz vorbildlich mit Rasengittersteinen – schwerlastgeprüft, nicht versiegelt und deshalb natürlich auch gefördert. Die Produktionsfirma dieser Rasengittersteine empfiehlt uns eine Baufirma ihres Vertrauens, das Angebot für die Umsetzung des Parkplatzes erscheint allerdings ein bisschen teuer. Das Gegenangebot unserer Haus-und-Hof-Baufirma ist um einiges billiger und interessanterweise ziemlich genau um den Betrag, den die Förderung ausmacht. Da kann man jetzt sagen: Zufall, wirtschaftliches Denken, Anspruchsdenken.
Für mich ist das dennoch ein Weckruf in puncto Förderungen, also ich vertraue dem nicht subventionierten freien Markt auf jeden Fall mehr als dem geförderten. Die Gefahr, dass sich nämlich Dienstleister und Kunde die Förderung teilweise teilen, weil ja eh der Finanzminister – dem ich auf diesem Weg beste und schnellste Genesung wünsche – zahlt, weil man ja beiderseits profitiert, ist in der Welt von Geiz ist geil zumindest gegeben. Ein Pauschalurteil zu fällen, liegt mir als gutgläubigem Optimisten allerdings sehr fern.
Insofern halte ich die vorliegende Gesetzesvorlage – nämlich die von Tagesordnungspunkt 2 – für gelungen und zielführend, und zwar für zielführender als den auslaufenden Reparaturbonus beziehungsweise die Geräte-Retter-Prämie, denn Hersteller und Reparaturwerkstatt werden dazu verpflichtet, Produkte explizit reparierbarer, durchdachter, verständlicher und deshalb auch langlebiger zu machen. Das macht definitiv mehr Sinn, als komplizierte Förderungen aufzulegen. Einheitliche Reparaturformulare, bei denen beide Seiten dann wissen, was die Reparatur kostet, machen definitiv ebenso Sinn. Und auf einem Planeten, der unter Überproduktion und einer Wegwerfgesellschaft leidet, Reparaturen zu forcieren, macht definitiv nachhaltig noch mehr Sinn.
Genauso wie unser wunderschöner Heimatplanet mit der wunderschönsten Heimat Österreich profitieren auch wir Österreicherinnen und Österreicher von dieser Gesetzesnovelle. Wir erhalten leichter Zugang zu Reparaturleistungen, Hersteller müssen unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturen auch verpflichtend anbieten und es gibt mehr Transparenz über die Reparaturmöglichkeiten. Weitere Vorteile für den Verbraucher sind natürlich, dass es günstiger ist als ein Neukauf – das ist ganz klar –, und auch eine längere Haltbarkeit von Geräten wird dadurch gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist, dass regionale Betriebe, die jetzt schon Reparaturen anbieten und dies zukünftig auch stärker in diesem Marktfeld anbieten wollen, dementsprechend auch einen Markt vorfinden.
Apropos Markt: In meiner kleinen Stadtgemeinde Bad Hall hat sich vor fünf Jahren eine Gruppe aus dem Klimabündnis herauskristallisiert, die circa alle zwei bis drei Monate ein Repaircafé anbietet – in meinen Augen eine geniale Erfindung, die absolut ihren Markt findet. Deshalb auch ein großes Danke an alle Initiativen, die sich der Förderung der Kreislaufwirtschaft widmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von SPÖ, FPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Dieser Tage haben wir die vielen Aktiven zu einem Danke-Dinner eingeladen, bei dem auch Bilanz gezogen wurde: Es konnten mehr als drei Viertel der gebrachten Geräte repariert werden. Die Liste der Lieblingsreparaturgeräte führt übrigens die Kaffeemaschine an, knapp vor der Nähmaschine und Radios – letztere bieten übrigens die höchste Reparaturquote. Reparieren ist also in und hat einen Markt, dem wir eben durch die Umsetzung der EU-Vorgabe eine bessere Struktur geben. Demgemäß ist das eine Win-win-Situation, die unsere Zustimmung verdient.
Ebenfalls unsere Zustimmung verdient die Verbesserung der Konsumentenlage bei Fern- und Auswärtsgeschäften, also hauptsächlich im Onlinehandel. Auch wenn der Begriff Widerrufsbutton mir persönlich widerstrebt (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP, SPÖ und FPÖ), ist er eine gute Erfindung und dient der besseren Serviceleistung für die leider mehr werdenden Onlinekunden. Diese erhalten mit dieser Gesetzesvorlage nicht nur bessere Informationen über das Objekt ihrer Kaufbegierde, sie können auch voreilig im Konsumrausch getätigte Kaufentscheidungen leichter rückabwickeln, und das ist gut so.
Bei beiden Gesetzentwürfen – sprich Tagesordnungspunkten – ist übrigens zu begrüßen, dass die betroffenen Dienstleister mehr Zeit – also bis Oktober – bekommen haben, um sich auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. So ist nämlich gewährleistet, dass das mit der Gewährleistung gewährleistet werden kann. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
In diesem Sinne bitte ich darum, bei beiden Gesetzesvorlagen vom Widerrufsbutton Abstand zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
13.25
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.