RN/14

13.50

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin – auch von unserer Seite alles Gute für deine Präsidentschaft, du wirst es sicher wieder großartig machen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier im Saal und via Livestream! Ja, es ist so: Wahrscheinlich berührt uns kein Gesetz so unmittelbar wie das Sterbeverfügungsgesetz. Es geht um Krankheit und Leid, es geht um Hoffnung und es geht um Verzweiflung. Vor allem aber geht es in diesem Gesetz um die Frage, wie wir Menschen am Ende ihres Lebens begleiten wollen. Und gerade aus diesem Grund hätte ich mir bei dieser Novelle nun mehr Zeit, mehr Sorgfalt und auch mehr gesellschaftliche Diskussion gewünscht. 

Der Verfassungsgerichtshof hat einen klaren Auftrag gegeben, er hat nämlich nicht die Befristung der Sterbeverfügung an sich kritisiert, sondern den unverhältnismäßigen Aufwand, der mit dieser Erneuerung verbunden war. Das wäre aber gleichzeitig die Chance gewesen, das Gesetz sorgfältig weiterzuentwickeln. Stattdessen wurde aber die Reparaturfrist versäumt, und dann wurde tatsächlich im Eiltempo eine Regierungsvorlage eingebracht und parallel dazu gab es nur zwei Wochen zur Begutachtung. Für eine Materie, die ethisch, medizinisch und gesellschaftlich so extrem sensibel ist, ist das aus unserer Sicht einfach zu wenig. 

Selbstverständlich braucht es Schutzmechanismen. Es muss sichergestellt sein, dass eine Entscheidung tatsächlich frei, selbstbestimmt und ohne Druck getroffen wird. Schutz darf aber nicht bedeuten, dass wir neue Hürden errichten, ohne nämlich gleichzeitig jene Probleme zu lösen, die Betroffene seit Jahren aufzeigen, denn nach wie vor besteht für Angehörige und Menschen, die eine sterbewillige Person begleiten, erhebliche Rechtsunsicherheit. Trotz einer rechtsgültigen Sterbeverfügung kann es nämlich zu polizeilichen Ermittlungen oder auch Obduktionen kommen. Auch für die Einsatzorganisationen fehlt weiterhin eine klare gesetzliche Grundlage, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. Gerade diese Fragen hätten aus unserer Sicht aber mit dieser Novelle durchaus gelöst werden können. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für mich gehört aber zu dieser Debatte noch etwas ganz Wesentliches: Wenn wir über Selbstbestimmung am Lebensende sprechen, dann müssen wir auch gleichzeitig über jene Unterstützungen sprechen, die wir Menschen am Ende ihres Lebens anbieten. Echte Selbstbestimmung braucht Wahlmöglichkeiten, sie braucht eine gute Schmerztherapie, sie braucht psychosoziale Begleitung, sie braucht die Unterstützung der Angehörigen und – dazu komme ich dann – sie braucht eine wohnortnahe Hospiz- und Palliativversorgung. Deshalb möchte ich ausdrücklich erwähnen und auch anerkennen, dass, seit das Gesetz 2022 beschlossen worden ist, sehr viel Geld genau für diese Schritte verwendet worden ist. Ich habe damals dazu geredet, du (in Richtung Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP, Sbg.]) auch, Andrea – und es war auch eine große Leistung der letzten Regierung, viele Millionen Euro dafür zu verwenden.

Ja, und es ist auch tatsächlich viel gelungen. In meinem Heimatbezirk Vöcklabruck wurde erst im letzten Jahr das Sankt Barbara Hospiz mit 16 Betten eröffnet. Das Wesentliche daran ist: Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Salzkammergut Klinikum und es bietet schwerkranken Menschen und ihren Familien einen Ort der medizinischen, pflegerischen und menschlichen Begleitung. Das ist ein ganz, ganz großer Gewinn für unsere Region, und es gibt auch wirklich nur positive Rückmeldungen in dieser doch so furchtbaren Materie, muss man sagen, ja. 

Es ist aber gleichzeitig schon auch so, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Wer das Innere Salzkammergut ein bisschen kennt, weiß: Das Salzkammergut Klinikum besteht aus drei Krankenhäusern. Es ist so, dass Bad Ischl auch mit angebunden ist, und es ist schon ein bisschen ein Weg von Bad Ischl nach Vöcklabruck, und dort gibt es nämlich genau gar nichts. Das bedeutet, wenn dort ein sterbender Angehöriger betreut wird, muss man über 50 Kilometer, oftmals auch länger, in das Sankt Barbara Hospiz fahren, weil es eben vor Ort kein stationäres Hospizangebot gibt. 

In Vorbereitung auf die Rede habe ich auch mit Menschen gesprochen, die ehrenamtlich in der Hospizbetreuung tätig sind. Sie haben gesagt: Der Wunsch und das Ziel muss eigentlich sein, dass es in der Nähe jedes Krankenhauses, in dem es Palliativversorgung gibt, ein Hospizangebot gibt (Beifall bei den Grünen), weil beim Sterben begleitet zu werden einfach nicht vom Wohnort abhängig sein darf. Es muss überall dort verfügbar sein, wo Menschen diese Betreuung brauchen. 

Ich möchte es schon noch einmal sagen: Hospiz- und Palliativversorgung sind kein Gegenmodell zur Selbstbestimmung. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil echter Selbstbestimmung, denn erst dann, wenn Menschen wissen, dass Schmerzen gelindert werden, dass sie gut begleitet werden und dass ihre Angehörigen Unterstützung erhalten, können sie freie Entscheidungen treffen. 

Ich will es nicht unerwähnt lassen: Ich finde, wir sollten auch darüber diskutieren oder vielleicht sogar schon darüber diskutiert haben, ob es wirklich notwendig ist, dass Menschen am Ende ihres Lebens eine finanzielle Eigenleistung für ihren stationären Hospizaufenthalt erbringen müssen. 

Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Novelle enthält notwendige Anpassungen an das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, bleibt aber hinter ihren Möglichkeiten zurück. Diese Novelle wurde unter großem Zeitdruck vorbereitet, sie schafft weiterhin keine ausreichende Rechtssicherheit für Angehörige und Begleitpersonen und sie nützt nicht die Chance, die Selbstbestimmung am Lebensende gemeinsam mit einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung weiterzuentwickeln. 

Gerade bei einem Thema, das wahrscheinlich jeden von uns irgendwann einmal betrifft, sollten wir uns nicht mit einer Minimalreparatur zufriedengeben. Wir sollten tatsächlich den Mut haben, diese Fragen umfassend und mit der notwendigen Sorgfalt zu lösen. 

Das sind die Gründe, warum wir dieser Novelle heute nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

13.57

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Bernadette Kerschler. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.