RN/19
14.17
Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Und vor allem werte Gäste! Unser Leben hat unwahrscheinlich viele Facetten, darunter Hoffnung und Freude, es gibt aber letztlich auch viele Entscheidungen, wesentliche Entscheidungen, die wir im Laufe des Lebens zu treffen haben. Manch eine Entscheidung, vor allem im Zusammenhang mit diesem Thema, das wir heute hier behandeln, ist sicherlich nicht die einfachste, aber es gibt diese Möglichkeit, sie zu treffen – Alpha und Omega.
Im Jahre 2004 – und wir hörten heute bereits diesen Satz, ich möchte ihn aber wiederholen – formulierte der allseits bekannte und beliebte Kardinal Dr. Franz König zum Thema Sterbehilfe folgenden Satz – wir haben ihn schon gehört, aber er passt gerade jetzt am Anfang noch einmal gut –: an der Hand und nicht durch die Hand eines anderen Menschen den irdischen Weg beenden.
Viele und lange Diskussionen zwischen Kirche, Gesellschaft und Politik folgten. Eine der Forderungen war, bei der Formulierung des Gesetzesrahmens zum assistierten Suizid sicherzustellen, dass jedweder Missbrauch und jedwede Geschäftemacherei durch gewinnorientierte Vereine und Unternehmen verhindert werden.
Das Sterbeverfügungsgesetz vom 1.1.2022 war von Anfang an ein Balanceakt zwischen Selbstbestimmung, menschlicher Würde und – trotzdem – Schutz des Lebens. Das ist auch gut gelungen, denn der Verfassungsgerichtshof hat ja auch bestätigt, dass das Sterbeverfügungsgesetz grundsätzlich verfassungskonform ist und die Schutzmechanismen stabil sind.
Der Verfassungsgerichtshof hat – wir haben es heute gehört; wenn man der vorletzte Redner ist, hat man natürlich den Vorteil, das eine oder andere zu wiederholen, zwei-, dreimal ist pädagogisch immer wichtig, darum gibt es ja auch die Klassenwiederholungen (Heiterkeit bei der ÖVP) – entsprechend auch jene Bestimmung aus dem Jahre 2024 aufgehoben, dass eine erfolgte Sterbeverfügung nach einem Jahr ihre Wirksamkeit verliert, dass das Prozedere nach Ablauf eines Jahres zu wiederholen ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen worden ist, wenn diese nicht angenommen wurde.
Das ist natürlich nicht einfach und vor allem auch diesen Personen nicht leicht zumutbar, und es ist eine zusätzliche Belastung bei einer – da muss man auch unterscheiden – durch alle Altersgruppen und durch alle Gesellschaftsschichten gehenden Entscheidung. Es betrifft ja nicht nur ältere Menschen oder Personen, die sich eben schon länger auf diesem Erdball bewegen.
Neu ist nun, dass innerhalb von fünf Jahren mehrfach erneuert werden kann, dass das Verfahren nicht jedes Mal von vorne beginnt. Das heißt, in den Folgejahren ist es ausreichend, wenn Personen, die unheilbar krank und geschäftsfähig sind und diese Verfügung erwirkt haben, regelmäßig ärztliche Dienstleistungen oder ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Wichtig: Bei jeder Erneuerung muss ärztlich bestätigt werden, dass die Fähigkeit zur Entscheidung, aus dem Leben eben freiwillig ausscheiden zu wollen, vorliegt. Nach fünf Jahren muss das Prozedere dann natürlich wiederholt werden.
Für uns als Volkspartei ist auch ganz wichtig, dass bei den Erneuerungsverfahren weiterhin ein Nahebezug zu Österreich besteht – also betreffend den gewöhnlichen Aufenthalt und auch die Staatsbürgerschaft. Die Kollegin hat es bereits erwähnt: Stichwort Sterbetourismus.
Ich möchte aber doch auch ein paar Überlegungen, die hier in dieser Novelle noch nicht ganz berücksichtigt sind, als Anstoß für die Zukunft anstellen. Es sollten jenem Personenkreis der sogenannten Hilfe leistenden Personen – also all jenen, die dem Sterbewilligen oder dem Suizidwilligen zur Seite stehen – ethische und auch rechtliche Überlegungen und auch die Folgen der Entscheidung, eine solch verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, durch Expertinnen und Experten nähergebracht werden. Auch wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und werden, drohen manchmal – das wurde auch schon erwähnt – polizeiliche Ermittlungen, Unsicherheit und auch Obduktionen.
Es gab erst vor einigen Monaten – das ging quer durch die breite Medienlandschaft innerhalb von Österreich – in Sankt Pölten einen Prozess, in dem das Ganze auch behandelt wurde. Die Anklage für die betreffende Person war Mord, ein Freispruch durch die Schöffen folgte dann, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Auch was die Aufbewahrung – auch das wurde schon angesprochen – dieses tödlichen Präparates, das ausgegeben wird und möglicherweise monatelang – und wir haben ja gehört, wie viele ausgegeben und wie viele zurückgegeben werden – und durch die neue Bestimmung jahrelang möglicherweise in einem Badezimmer- oder Wohnzimmerschrank ungesichert lagert, betrifft: Da müsste die Verwahrung ähnlich wie bei einer bewilligten Schusswaffe erfolgen, denn das Gift ist ja auch nichts anderes als eine tödliche Waffe.
Dass ausgerechnet die grüne Opposition gegen diese Novellierung des Gesetzes stimmen wird – weil es nämlich nicht genug novelliert wird –, lässt für mich persönlich – und ich glaube, auch für andere – Erstaunen und auch ein bisschen Realitätsverlust erahnen: Das Gesetz kam von Ihrer damaligen Justizministerin Dr. Zadić. Jetzt – von der Oppositionsbank, ohne in Verantwortung zu stehen – nehmen Sie exakt dasselbe Gesetz her und kritisieren Verbesserungen, die Sie ja bereits hätten vornehmen können, aber nicht zustande brachten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir sind überzeugt, dass hier eine gute, ausgewogene und verfassungskonforme Nachfolgeregelung, auch bezüglich des Erneuerungsverfahrens, geschaffen wurde. – Werte grüne Bundesrätinnen: Sie können durch Ihre heutige Zustimmung Versäumnisse Ihrer Ex-Ministerin nachholen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
14.24
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Julia Deutsch. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.