RN/21
14.30
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich gehe sehr selten ein zweites Mal heraus, aber weil du (in Richtung des Bundesrates Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]) uns konkret angesprochen hast und mir gerade diese Materie sehr wichtig ist, möchte ich ein paar erklärende Worte sagen. (Vizepräsident Daniel Schmid übernimmt den Vorsitz.)
Das Gesetz ist vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, weil es eben Unschärfen zeigt. Und jetzt muss ich zurück an den Beginn des Gesetzes gehen: Das Gesetz ist 2020/2021 entstanden, wo, wie wir alle wissen, die Republik in einer schwierigen Situation gewesen ist und wir wirklich, wirklich versucht haben, ein gutes Gesetz zu machen. Es war neu und es war schwierig, und bei jedem Gesetz, das man zum ersten Mal macht, kann es eben so sein, dass Unschärfen drinnen sind, die dann der Verfassungsgerichtshof bemängelt und die man dann reparieren muss. Das ist kein persönliches Gesetz der Justizministerin Alma Zadić gewesen – so wie auch die Frau Ministerin, wenn jetzt Gesetze im Justizbereich entstehen, diese nicht alleine beschließt –, sondern wir haben das gemeinsam mit der ÖVP verhandelt, sind dann zu einem Ergebnis gekommen und haben es mit einer Mehrheit beschlossen.
Gerade in einer Materie, die so sensibel ist, muss es auch möglich sein, berechtigte Kritik in einer sachlichen Art und Weise aufzuzeigen. Das habe ich gemacht, und auch alle Rednerinnen in der Debatte, sowohl Kollegin Jäckel als auch Frau Kollegin Kerschler und Frau Kollegin Eder-Gitschthaler, haben festgestellt, dass es durchaus, auch wenn die Novelle heute mit Mehrheit beschlossen wird, immer noch Verbesserungspotenzial gibt. Und ich wollte mit meiner Kritik nochmals ganz deutlich sagen, 14 Tage Begutachtung sind nicht sehr lange, eher sehr kurz, und deshalb wäre es auch möglich gewesen, dass man genau diese Punkte, die heute in der Debatte benannt worden sind, jetzt schon mit einarbeitet, wenn wir uns vielleicht noch diese Zeit gegeben hätten, um das Gesetz nicht noch einmal aufmachen zu müssen.
Ich glaube, wir sind uns ja grosso modo einig: Palliativversorgung, Hospizversorgung, der Schutz des Lebens sind wesentliche Eckpunkte, die wir als Gesellschaft auch alle mittragen. Und ich finde es einfach gut und richtig, wenn die Opposition dann auch Mängel oder Fehler aufzeigt, und man soll das ernst nehmen. Wir stehen ja dadurch nicht in Konkurrenz, sondern versuchen konstruktiv, eine Lösung zu finden.
Das war mir wichtig, dass ich das einfach nochmals sage: Wir sind nicht gegen das Sterbeverfügungsgesetz, sondern wir sagen einfach, wir hätten noch etwas mehr Zeit gebraucht und hätten es noch besser machen können. Das ist mein Punkt. (Beifall bei den Grünen.)
14.33
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.