RN/27

14.45

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben von Kollegin Schweiger schon sehr eindrücklich gehört, worum es in dieser Gesetzesnovelle geht: Es wird europäisches Recht in österreichisches Recht umgewandelt. Gerade in Zeiten des globalen Wettbewerbs ist es wichtig, dass Europa gemeinsame Standards schafft, die Transparenz erhöht und Investitionen erleichtert. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Kern des Gesetzes – das haben wir auch schon gehört – ist die Anbindung an den European Single Access Point. Was bedeutet das? – Standardisiert und elektronisch an eine nationale Sammelstelle übermitteln und die Dateien in das europäische Portal einspeisen. 

Ein besonders wichtiger Punkt dabei ist: Es schafft keine neuen Berichtspflichten. Ich glaube, das sollte man noch einmal wiederholen: Es schafft keine neuen Berichtspflichten. Wir haben es gestern auch im Ausschuss gehört: Dieser One-Stop-Shop ist genau ein zusätzlicher Klick, also recht viel Mehraufwand kommt da nicht auf unsere Unternehmer zu, eher eine Vereinfachung. Er baut nämlich auch auf den bestehenden Strukturen auf, insbesondere auf dem Firmenbuch und der Infrastruktur des Bundesrechenzentrums; das heißt, es werden keine neuen Parallelstrukturen geschaffen, sondern bewährte Systeme sinnvoll weiterentwickelt. 

Gerade für ein exportorientiertes Land wie Österreich ist das ein wichtiger Schritt nach vorne. Wer investieren will, braucht verlässliche Informationen, rasch, digital und in standardisierter Form. Genau dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag. Wer Investitionsentscheidungen trifft, soll auch nicht mühsam in unterschiedlichen Registern, Formaten oder nationalen Datenbanken suchen müssen, sondern in diesem Single-Access-Point fündig werden. Das hilft nicht nur den Anlegerinnen und Anlegern, sondern auch den Investoren und generell der interessierten Öffentlichkeit. Ich darf in diesem Zusammenhang auch wieder auf unseren Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll verweisen: Die Daten sollen laufen und nicht die Menschen. 

Der zweite zentrale Aspekt, der auch von der F angesprochen wurde: der konsequente Bürokratieabbau. Künftig können sämtliche aufbewahrungspflichtige Unternehmensunterlagen elektronisch archiviert werden. Überholte Papierpflichten werden abgeschafft und gleichzeitig wird Rechtssicherheit für jene Unternehmen geschaffen, die längst digital arbeiten. 

Für uns als ÖVP ist klar: Wir stehen für einen starken Wirtschaftsstandort, für klare Regeln und für möglichst wenig Bürokratie. Dieses Gesetz trägt dazu bei, genau dieses Gleichgewicht zu erreichen. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines modernen, wettbewerbsfähigen und digitalen Wirtschaftsstandortes Österreich. Darum verdient es auch die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

14.48

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.Elisabeth Kittl. Ich erteile dieses. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.