RN/33

14.58

Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzter Herr Vizepräsident! Gestatten Sie mir als Kärntner, dass ich der Vorarlberger Präsidentin alles Gute wünsche. Wir in Österreich sind eine Einheit, und wir wünschen Vorarlberg, dem westlichsten Bundesland, alles Gute. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Präsidentschaft unterstützen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz ist letztlich keine Materie, die eine einzelne Berufsgruppe betreffen könnte, sondern ich darf auf die vier Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung hinweisen. Da gibt es das rechtsstaatliche Prinzip – in dieses Prinzip sind wir als gesetzgebendes Organ mit involviert –, das eigentlich besagt, dass wir nicht nur die Gesetze zu befolgen haben und darauf Sorge, Wert legen sollten, dass sie dementsprechend vollzogen werden, sondern es ist auch so, dass es einen Zugang zu Rechtsschutz geben muss. Letztendlich ist in diesem Verständnis auch klar, dass es eine Trennung der Gesetzgebung, der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung gibt. 

Genau in diesem Bereich brauchen wir aber auch Menschen, die den dem Recht Unterworfenen zur Seite stehen. Das sind heute die erwähnten Rechtsanwälte und Notare, die eigentlich durch ihre Berufsausbildung dazu befähigt sind, für das Recht in Österreich eine Garantie abzugeben, nämlich jene zu unterstützen, die sich vielleicht durch Rechtsunkenntnis in einer Materie nicht besonders gut auskennen. Das heißt also, diese Berufe der Rechtsanwälte und Notare sind sehr wichtige Berufe. 

Darüber hinaus glaube ich, dass dieses Berufsrecht entsprechend erweitert werden musste, denn wir haben auch festgestellt – das haben wir gestern im Ausschuss festgestellt –, dass der Anteil der Rechtsanwältinnen, also der Frauen, zu den Rechtsanwälten, also den Männern, im Verhältnis, glaube ich, ein Viertel zu drei Vierteln steht. Ich glaube, dieses Missverhältnis geht auch darauf zurück, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in diesem besonderen Berufsstand ein großes Problem ist. 

Ich glaube, dass das gesetzgebende Organ – in Vertretung der Regierung; die Regierung hat diese Vorlage erstellt – sehr wohl auf dieses moderne Recht aufmerksam gemacht hat, dass wir auch da einen besseren Zugang haben müssen, damit sich auch Frauen an diesem wichtigen Beruf beteiligen. 

Da geht es auch um die Beitragszeiten, und ich möchte hier vielleicht doch die Gelegenheit nutzen, zu appellieren, darüber nachzudenken und zu bedenken, dass Kindererziehungszeiten etwas ganz, ganz Wichtiges für unsere Gesellschaft, für unsere Existenz und vor allem für unseren Fortschritt sind – und den Fortschritt brauchen wir nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa. Es muss einem Staat eigentlich möglich sein, auf diese Zeiten der Kinderbetreuung stärker Rücksicht zu nehmen und – aus meiner Sicht – darüber nachzudenken, diese Beitragsgrundlagen zu erhöhen. 

Es geht aber auch darum, dass die Rechtsanwälte, wir haben es gestern gehört, über acht verschiedene Versorgungseinrichtungen verfügen. Da gibt es die Möglichkeit, ein Angebot, eine einheitliche Versorgungseinrichtung für die österreichische Rechtsanwaltschaft zu installieren. Es müssen, glaube ich, sechs Versorgungseinrichtungen dafür sein, wie wir gestern gehört haben. Das ist ein Angebot in der Administration, und dafür, dass die Administration erleichtert wird, kann man sicherlich, glaube ich, auch die Zustimmung von der Freiheitlichen Partei erwarten. 

Es geht also auch weiter darum, dass wir die Digitalisierung in diese Berufsgruppe besser einfließen lassen. Es geht auch darum, dass wir die Prüfungsordnungen verändern, um sie zielgerichteter zu machen, um sie schneller und vor allem auch effektiver zu machen. 

Zusammenfassend möchte ich sagen: Frau Bundesministerin, aus meiner Sicht ein Kompliment, dass Sie sich dieser Aufgabe angenommen haben, denn wir müssen die Balance herstellen, Situationen, die es in der Gesellschaft zu berücksichtigen gilt, in ein modernes Recht einfließen zu lassen, gleichzeitig aber auch – das ist meine besondere Aufgabe als älterer Mensch – diese Rechtsstaatlichkeit zu stärken, zu verankern und letztendlich diesen Balanceakt zu vollziehen. 

In diesem Sinne danke ich für Ihre Vorschläge, die ja schon im Nationalrat beschlossen worden sind. Ich darf meine ganze Energie dafür aufwenden, dass ich alle Beteiligten und Mitglieder hier im Bundesrat ersuche, gegen dieses Bundesgesetz keinen Einspruch zu erheben und Einstimmigkeit zu erzielen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.03

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.