RN/34

15.03

Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz debattieren wir heute wirklich einen Punkt, ein Thema, das man als Paradebeispiel für eine Reformpartnerschaft bezeichnen kann. Ich gebe schon ehrlich zu, dass die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte da etwas geschafft haben, was man auf Bundesebene schon auch als Beispiel nehmen kann, und zwar die Einigkeit über Bundesländergrenzen hinweg. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler [ÖVP/Sbg.] – erheitert –: Ja! – Heiterkeit des Abg. Himmer [ÖVP].)

Die Altersversorgung der Anwaltschaft ist ja traditionell selbstverwaltet und eigenfinanziert; mein Kollege hat das gut ausgeführt. Ich finde schon, dass es ein Privileg ist, aber auch eine Verantwortung, denn wer diese Autonomie sichern will, muss reformfähig bleiben. Ehrlich gesagt, grundsätzlich gesagt: Wer Selbstständigkeit haben will, muss auch für Veränderungen bereit sein. 

Ich nehme jetzt zwei Punkte von dieser heutigen Novelle heraus. Das eine – da geht es um das Hauptthema, die Vereinheitlichung des Pensionssystems – würde ich als Strukturreform mit einem starken Fundament bezeichnen. Es wird nämlich statt neun zersplitterten Versorgungssystemen in den Bundesländern jetzt eine einzige, eine gemeinsame Pensionskasse mit einer Opt-in-Möglichkeit für jene Pensionskassen, die aktuell noch nicht bereit sind, geschaffen. Ich finde, das ist eine sehr gute Lösung. Das bedeutet stabilere Pensionen, faire Beiträge und langfristige Finanzierbarkeit. Also ich würde das sehr wohl als echte Entlastung, sehr wohl als echte Vereinfachung und als echte Entbürokratisierung sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege hat das vorhin besonders betont und ich möchte das auch hervorstreichen, das ist der zweite Punkt: Familienförderung, aber vor allem Förderung von Frauen. Wir erleichtern nämlich mit dieser Novelle, mit dieser Gesetzesänderung den Wiedereinstieg nach der Elternzeit durch eine gezielte Beitragserleichterung, denn noch immer sind viel zu wenige Frauen in der Anwaltschaft vertreten. Oft sind einfach die bekannten Hürden nach der Geburt eines Kindes sehr hoch. Mit den flexiblen Beitragserleichterungen schaffen wir da eine echte Entlastung. 

Ich würde schon gerne noch auf die Zahlen eingehen: Es gibt in Österreich aktuell 7 665 eingetragene Rechtsanwälte. Davon sind gemäß Daten vom Ende des Jahres 2025 25,6 Prozent Frauen – 25 Prozent, ein Viertel! Man sieht, wenn man es jetzt international betrachtet, dass es in Deutschland 35 Prozent sind, und in Griechenland – ihr werdet verwundert sein – sind 62 Prozent der Anwaltschaft Frauen. 

Also ich glaube, es ist sehr gut, dass wir heute da eine Reform machen, vor allem Richtung Beitragserleichterungen. Es ist nämlich so, dass bei diesem Punkt jetzt der Elternteil, der das Kind betreut – insbesondere sind es die Mütter –, für bis zu 24 Monate von der Kammerumlage befreit wird, mit dem besonderen Nachsatz, den ich sehr wichtig finde: Gleichzeitig bleiben die Versicherungsmonate unberührt, das heißt, die Pensionskassenbeiträge laufen weiter. 

Man kann bei diesem Punkt wirklich sagen, dass das ein Meilenstein für eine bedarfsorientierte und vor allem für eine familienfreundliche Arbeitswelt in der Justiz ist. 

Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir dieses Gesetz heute einstimmig beschließen, ist ein starkes Signal. Mein herzlicher Dank gilt vor allem dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag und vor allem Ihnen, Frau Ministerin, für die wirklich hervorragende Vorarbeit in ebenso guter Zusammenarbeit und vor allem dafür, dass mit dieser stetigen und wertvollen Unterstützung und der Zusammenarbeit dieser gute Gesetzgebungsprozess möglich geworden ist. Man kann zu dieser Reform gratulieren, es als gutes Beispiel dafür sehen, dass vieles möglich ist, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht. – In diesem Sinne stimmen wir zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.08

Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile ihm dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.