RN/28
Berichterstatter Günther Ruprecht: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile ihm dieses.