RN/30
12.37
Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aber vor allem auch liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! Ich würde schon meinen, dass man, wenn man sich zu einem Tagesordnungspunkt meldet, dann auch zu diesen Themen, die er beinhaltet, sprechen sollte. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Wir hatten in der letzten Aktuellen Stunde das Thema: „Volksgruppen als unverzichtbaren Teil der österreichischen Identität stärken“. Wir waren uns, würde ich sagen, hier in diesem Saal nach allen Reden auch einig, wie wichtig die Stärkung und der Erhalt unserer sechs Volksgruppen in Österreich ist.
Wir setzen heute hier ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, der Sichtbarkeit, des Respekts, denn diese sechs Volksgruppen mit ihrer Kultur, mit ihrer Tradition, mit ihrer Sprache, mit ihrer Geschichte, aber vor allem die Menschen gehören zu Österreich. Sie sind österreichische Staatsbürger.
Bis jetzt hatten nur die kroatische und die slowenische Volksgruppe durch Artikel 7 des Staatsvertrages einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, heute wird dieser Schutz auch auf die vier weiteren autochthonen Volksgruppen ausgeweitet.
Auch der Erhalt, und ja, das betrifft jetzt mein Bundesland Kärnten, der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten war und ist uns sehr wichtig. Die Möglichkeit, die eigene Sprache auch vor Behörden und vor Gericht zu verwenden, ist ein wichtiges Recht der slowenischen Volksgruppe. Ich möchte hier auch sagen, dass unsere Ministerin Claudia Bauer vor Ort war und mit allen Beteiligten gesprochen und verhandelt hat. Denn, ja, wir haben es schon gehört, aufgrund von Pensionierungen, aufgrund eines Mangels an zweisprachigen Mitarbeitern in der Justiz ist es für kleinere Bezirksgerichte in zunehmendem Maße schwierig, Bedienstete zu finden, die der slowenischen Sprache mächtig sind.
Es lag also eine schwierige Situation vor, die eine Änderung der Rahmenbedingungen erforderte. Was bedeutet das jetzt konkret? – Das bedeutet konkret – das ist auch Inhalt dieser zwei Tagesordnungspunkte –: Das Bezirksgericht Ferlach wird mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel werden mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt. Es handelt sich da um keine Schließungen (Ruf bei der FPÖ: Der erste Schritt! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), es handelt sich um Zusammenlegungen; bei den Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach und Völkermarkt-Bleiburg werden zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet, die sämtliche Serviceleistungen auch in slowenischer Sprache anbieten. Zweisprachig geführte Verhandlungen werden an den bisherigen Standorten Ferlach und Bleiburg durchgeführt.
Geschätzte Damen und Herren, mit dieser Lösung für die zweisprachige Gerichtsbarkeit erhalten wir das Angebot beziehungsweise das Recht für die Mitglieder der Volksgruppe an den bisherigen Standorten aufrecht. Die entstehenden Kompetenzzentren in Klagenfurt und Völkermarkt gewährleisten sämtliche Serviceleistungen auch in Zukunft, und ich würde sagen: Wir setzen damit einen wesentlichen Schritt für unsere Volksgruppen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
12.41
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Arpa. – Ich erteile es Ihnen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.