RN/31

12.41

Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Vielen Dank, Herr Vizepräsident, und – ich habe noch nicht gratuliert – herzliche Gratulation! Die Frau Präsidentin ist jetzt gerade nicht im Saal, aber auch ihr natürlich das Beste, und ich freue mich, dass wieder eine Frau den Vorsitz hier in unserem Bundesrat innehat. 

Ich knüpfe jetzt an meine Rede in der letzten Aktuellen Stunde an. Auch damals haben wir über die Volksgruppen gesprochen, und ich habe mit dem Gedanken von Hans Kelsen, der einer der Väter unserer Bundesverfassung war, begonnen. Er hat ja deutlich gemacht, dass sich die Qualität einer Demokratie daran misst, wie sie Minderheiten schützt. Deswegen finde ich, dass es großartig ist, dass wir ein weiteres Mal über das Volksgruppengesetz sprechen. Die Frau Ministerin, das muss man ihr jetzt auch ausrichten, hat sich wirklich sehr darum bemüht, einen guten Konsens zu finden – auch in ihrer Abwesenheit möchte ich ihr das gerne sagen –, denn dieser Gesetzesbeschluss wurde natürlich viel diskutiert, der Entwurf hat den Weg über den Nationalrat genommen – Bundesrat, Nationalrat – und kommt jetzt wieder zu uns zurück. Das finde ich großartig, dass wir einmal diesen Weg beschritten haben. 

Vor 50 Jahren wurde hier im Parlament – wir haben es auch schon gehört – das Volksgruppengesetz beschlossen, und Bruno Kreisky erklärte damals, die Lösung der Probleme der Volksgruppen sei in ein entscheidendes Stadium getreten. Jetzt ist es 50 Jahre später, wir haben noch immer ein paar Schritte zu machen und es ist noch immer nicht alles vollständig, aber wir sind auf einem guten Weg. 

Und eines möchte ich hier wirklich festhalten: Volksgruppen sind keine historische Fußnote, sie sind keine bloße Erinnerung an ein Österreich von gestern, sondern sie sind lebendige Demokratie. (Beifall bei der SPÖ, bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl [Grüne/W].) Sie sind gleichzeitig auch ein unverzichtbarer Teil des Österreichs von heute. 

Meine Kollegin aus Kärnten Sandra Lassnig hat es ja schon sehr schön ausformuliert: Die kroatische und die slowenische Volksgruppe hatten ja schon die Sichtbarmachung im Volksgruppengesetz, jetzt kommen die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma dazu, und ihre Sprachen, ihre Traditionen, aber auch ihre Geschichte und ihr Engagement bleiben weiterhin erhalten. 

Vielleicht machen wir daraus ein schönes Bild: Unsere Volksgruppen und ihre Sprachen sind wie ein Mosaik, und wenn ich aus diesem Mosaik einen Stein herausnehme, dann fehlt irgendetwas – und ich glaube, das möchten wir ja nicht haben. Deswegen ist ein Zusammenspiel immer notwendig und auch richtig und wichtig, denn fehlt ein Stein, gibt es eine Lücke – und werden Sprachen zurückgedrängt oder wird eine Volksgruppe unsichtbar gemacht, dann wird Österreich nicht einheitlicher, sondern Österreich wird ärmer. 

Wir ändern jetzt mit dieser Novellierung das Volksgruppengesetz. Das mag auf den ersten Blick technisch ausschauen – das hat ja auch der Kollege von der FPÖ schon gesagt –, aber es ist, glaube ich, notwendig. 

Vielleicht noch ein Blick zu den Roma: Der Begriff Roma wird ja immer als Dachbegriff verstanden, er umfasst aber natürlich auch die Sinti und die Jenischen, und ich finde, es ist auch dieser Volksgruppe Rechnung zu tragen – und da bedanke ich mich auch recht herzlich dafür, dass das nun gemacht wurde. 

Ein wichtiger Punkt der Novelle – auch das wurde heute ja schon angesprochen – ist die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten. Durch Pensionierungen und durch den Mangel an zweisprachigem Personal sind neue organisatorische Lösungen einfach notwendig geworden. Deshalb schaffen wir ja zweisprachige Kompetenzzentren in Klagenfurt und in Völkermarkt. Die Verfahren können weiterhin in slowenischer Sprache abgehalten werden, und auch die bisherigen Standorte haben weiterhin Gerichtstage und Verhandlungen. 

Noch einmal ein Blick zu meinen Kollegen von der FPÖ: Also ich persönlich war noch nie bei einem Gericht. Ich weiß nicht, wie oft man zu einem Gericht geht, aber grundsätzlich sind ja die Tage erhalten geblieben, und ich finde, die Möglichkeit, dass man Strukturen einfach einmal mitnimmt und dass man etwas verändert, das ist an sich ja nichts Schlechtes. Ich weiß jetzt nicht, warum das dann so ein Thema ist. (Bundesrat Kober [FPÖ/Stmk.]: Aber der ist ja nicht von heute auf morgen in Pension gegangen! Das hat sich ja schon über Jahre abgezeichnet! ... im Vorfeld was machen!) – Na ja.

Weil Sie das auch vorhin angesprochen haben: Es gab immer einen Dialog mit allen betroffenen Menschen! Weil das auch immer wieder kursiert, dass das irgendwie über die Köpfe hinweg gemacht worden ist: Dem muss ich da jetzt wirklich widersprechen, weil das einfach gemeinsam mit den Volksgruppen, mit den Ländern – die Landeshauptleute waren eingebunden – und allen Verantwortlichen vor Ort erarbeitet wurde. Deswegen, finde ich, ist die Lösung eine geglückte. Wir sprechen ja mit den Menschen und nicht über sie – auch das möchte ich hier noch einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Und weil ich das auch schon öfter hier im Parlament angesprochen habe: Sprachliche Vielfalt – und das betrifft jetzt auf der einen Seite die Gerichte, aber auf der anderen Seite auch die Volksgruppen – ist ja kein Hindernis, sie ist kultureller Reichtum, gesellschaftliche Stärke und ein wesentlicher Teil unserer gemeinsamen Identität. 

Ich möchte abschließend noch einmal sagen: Volksgruppen sind keine historische Fußnote, sie sind Teil unserer Gegenwart, sie sind Teil unserer gemeinsamen Identität, und sie sind Teil unserer Zukunft. – Herzlichen Dank, und ich bitte natürlich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

12.46

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.