RN/32

12.47

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Arpa hat es schon gesagt: Wir haben in einer Aktuellen Stunde vor gar nicht so langer Zeit hier intensiv über die Volksgruppen gesprochen. Damals ging es auch um die grundsätzliche Frage, warum Minderheitenrechte eine Demokratie stark machen. Heute diskutieren wir nicht mehr über das Warum, sondern beschließen ganz konkret das Wie – und genau darin liegt die Bedeutung dieser Novelle. 

Ich glaube, ich brauche jetzt nicht noch einmal die ganze historische Entwicklung nachzuzeichnen. Heute geht es darum, dass wir den guten Worten auch Taten folgen lassen. Es ist wirklich ein schönes Zeichen – auch das wurde schon mehrfach erwähnt –, dass wir genau im 50. Jahr nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes diese Novelle beschließen. Vor fünf Jahrzehnten wurde ein wichtiger Grundstein gelegt, und heute entwickeln wir ihn weiter – beziehungsweise er wurde weiterentwickelt – und passen ihn an die Herausforderungen unserer Zeit an. 

Ein wesentlicher Teil – das wurde heute auch schon gesagt – betrifft die zweisprachige Gerichtsbarkeit. Es geht nicht nur um einfache organisatorische Änderungen oder um eine Zusammenlegung der Bezirksgerichte, sondern der eigentliche Hintergrund ist leider ein ganz praktisches Problem: Es wurde in den letzten Jahren immer schwieriger, ausreichend Richterinnen und Richter mit Slowenischkenntnissen für mehrere kleine Gerichtsstandorte zu finden, und damit drohte nämlich ein Recht, das seit Jahrzehnten besteht, in der Praxis immer schwerer umsetzbar zu sein. Diese Reform schafft deshalb keine neuen Minderheitenrechte, sie sorgt vielmehr dafür, dass bestehende Rechte auch in Zukunft tatsächlich ausgeübt werden können. Mit der Zusammenlegung zu größeren zweisprachigen Gerichtsstandorten schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass dieses Recht auch langfristig abgesichert wird. Gleichzeitig bleiben Gerichtstage und Verhandlungen an den bisherigen Standorten erhalten. Das zeigt, dass sich Bürgernähe und eine leistungsfähige Justiz nicht ausschließen müssen. 

Ebenso wichtig ist die zweite Gesetzesänderung, die heute beschlossen wird: Erstmals wird ausdrücklich festgelegt, dass Slowenischkenntnisse bei der Auswahl für den richterlichen Vorbereitungsdienst positiv berücksichtigt werden. Auch das ist kein bloßes Symbol. 

Minderheitenrechte können nur dann gelebt werden, wenn es Menschen gibt, die sie im Alltag auch ermöglichen. Gerade vor Gericht ist Sprache weit mehr als ein Mittel zur Verständigung. Wer sich in einer schwierigen Situation, in einer persönlich schwierigen Situation befindet, wird es sehr schätzen, dass er sich in seiner Muttersprache ausdrücken kann, weil er dadurch Sicherheit gewinnt und dadurch auch Vertrauen gewährleistet wird. Vertrauen ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Rechtsstaates. 

Ja, auch ich begrüße sehr, dass künftig alle sechs anerkannten Volksgruppen ausdrücklich im Volksgruppengesetz genannt werden. Diese gesetzliche Verankerung schafft Sichtbarkeit und auch Rechtssicherheit. Ebenso positiv – das wurde, glaube ich, heute noch nicht erwähnt – ist der Ausbau des Volksgruppenberichtes. Die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte und das angekündigte jährliche Volksgruppenforum stärken den Dialog zwischen Politik und Volksgruppen. Gute Minderheitenpolitik lebt vom regelmäßigen Gespräch und nicht nur von den Gesetzesbeschlüssen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Minderheitenschutz ist niemals selbstverständlich. Rechte auf dem Papier reichen nicht aus, sie müssen im Alltag funktionieren, und genau deshalb ist diese Reform wichtig. 

Und ich wäre nicht ich, wenn ich an dieser Stelle nicht noch einen Gedanken aus meiner Rede in der Aktuellen Stunde aufgreifen würde: Als Oberösterreicherin denke ich natürlich dabei auch an Regionen wie das Salzkammergut oder immer wieder auch an meine Heimatgemeinde Seewalchen. Dort haben die Siebenbürger Sachsen oder auch die Landler ihre kulturellen Spuren hinterlassen. Sie gehören zwar – auch das habe ich schon einmal gesagt – nicht zu den anerkannten Volksgruppen, zeigen aber trotzdem eindrucksvoll, wie sehr unterschiedliche kulturelle Wurzeln unsere Region geprägt haben und auch bis heute noch bereichern. (Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Innviertel auch!)

Die Stärke einer Demokratie erkennt man tatsächlich nicht daran, wie sie mit der Mehrheit umgeht. Sie zeigt sich dort, wo sie jene schützt, die nicht die Mehrheit bilden. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Arpa [SPÖ/Ktn.].)

Vielfalt ist kein Gegensatz zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Gegenteil: Wer kulturelle Vielfalt schützt, stärkt den Zusammenhalt. 

Lassen Sie mich das auch noch ganz kurz sagen: Niemand behauptet, dass mit dieser Novelle alle Fragen gelöst sind. Sie ist ausdrücklich ein weiterer Schritt. Gute Volksgruppenpolitik endet nicht mit einem Gesetzesbeschluss, sie entwickelt sich weiter im Dialog, mit Respekt und mit dem Willen, bestehende Rechte auch in Zukunft wirksam zu sichern. Vor 50 Jahren wurde der Grundstein für den gesetzlichen Schutz der Volksgruppen gelegt. Heute bauen wir dieses Fundament weiter aus, nicht spektakulär, nicht mit großen Schlagzeilen, sondern mit konkreten Verbesserungen für die Menschen. Genau so entsteht Schritt für Schritt eine Republik, in der kulturelle Vielfalt nicht nur geduldet, sondern als Bereicherung verstanden wird. Aus diesen Gründen werden wir der Novelle selbstverständlich mit Überzeugung unsere Zustimmung geben. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von ÖVP und SPÖ.)

12.53

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Babler. Ich bitte darum.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.