RN/75
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (502 d.B. und 543 d.B. sowie 11844/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (506 d.B. und 544 d.B. sowie 11845/BR d.B.)
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Als Berichterstatter zu den Punkten 8 und 9 wurde mir Herr Bundesrat Martin Peterl gemeldet. – Ich bitte um den Bericht.
RN/76
Berichterstatter Martin Peterl: Danke, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden, präsentieren.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. – Du kannst gleich hier bleiben. Ich erteile es.
RN/77
17.34
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan sprechen, klingt das zunächst nach einem sehr technischen Thema, tatsächlich geht es aber um zentrale politische Fragen: um Steuergerechtigkeit, um Rechtssicherheit und um eine faire wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Das derzeitige Abkommen zwischen Österreich und Usbekistan stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem hat sich die internationale Wirtschaft stark verändert, Unternehmen sind global tätig, Geschäftsmodelle komplexer geworden und leider haben sich auch die Möglichkeiten zur Steuervermeidung weiterentwickelt. Deshalb ist es richtig, dieses Abkommen an die aktuellen OECD-Standards anzupassen.
Für uns als Sozialdemokratie gilt ein klarer Grundsatz: Wer Gewinne macht, muss auch einen gerechten Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Steuern finanzieren unsere Schulen, unser Gesundheitssystem, unsere soziale Sicherheit und unsere öffentliche Infrastruktur. Sie ermöglichen auch die Unterstützung unserer Feuerwehren, Rettungsorganisationen und vieler anderer unverzichtbarer Einrichtungen. Es darf daher nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleine und mittlere Betriebe ihre Steuern korrekt bezahlen, während sich große Unternehmen durch kreative oder, wie es im Nationalrat formuliert wurde, fantasievolle Konstruktionen ihrer Verantwortung entziehen.
Das modernisierte Abkommen setzt genau da an. Es verhindert, dass Einkommen oder Vermögen doppelt besteuert werden. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass am Ende überhaupt keine Steuern bezahlt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, es verbessert den Informationsaustausch zwischen den österreichischen und den usbekischen Steuerbehörden. Außerdem wird die gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen ausgebaut. Denn Regeln alleine reichen nicht, sie müssen auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das schafft mehr Steuergerechtigkeit, stärkt die Steuermoral und schützt jene Unternehmen, die sich ehrlich sind und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Usbekistan ist ein Land mit großem wirtschaftlichen Potenzial. Es liegt im Zentrum Zentralasiens und gewinnt als Wirtschaftsstandort und Exportmarkt zunehmend an Bedeutung. Als Mitglied der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Zentralasien sehe ich es besonders positiv, wenn wir die Beziehungen Österreichs zu dieser Region verstärken.
Österreichische Unternehmen verfügen in vielen Bereichen über hervorragendes Know-how, etwa in der Landwirtschaft, im Tourismus, im Maschinenbau oder in der Umwelttechnik. Für sie können sich in Usbekistan interessante wirtschaftliche Möglichkeiten ergeben. Damit Unternehmen investieren und langfristige Partnerschaften eingehen können, brauchen sie aber verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Rechtssicherheit, sie müssen wissen, welche Steuern wo zu bezahlen sind, und sie müssen darauf vertrauen können, dass für alle dieselben Regeln gelten.
Genau dazu leistet dieses Abkommen einen wichtigen Beitrag. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Steuergerechtigkeit sind dabei keine Gegensätze. Im Gegenteil, faire Regeln sind die Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Wirtschaft. Gerade Österreich als exportierendes Land ist auf gute internationale Beziehungen angewiesen, doch wirtschaftliche Offenheit darf niemals bedeuten, bei Steuerbetrug oder Steuervermeidung wegzusehen. Wir wollen handeln und Investitionen fördern, gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Gewinne ordnungsgemäß versteuert und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.
Besonders erfreulich ist, dass der Beschluss im Nationalrat einhellig gefasst wurde. Das zeigt, dass wir über Parteigrenzen hinweg auch gemeinsam handeln können, wenn es um faire Rahmenbedingungen und die Interessen Österreichs geht. Wir unterstützen daher die Modernisierung dieses Doppelsteuerabkommens. – Herzlichen Dank, danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.39
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile es.
RN/78
17.39
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher oder Zuseherinnen und Zuseher von zu Hause! Wie mein Kollege Peterl schon gesagt hat, kommen wir nach einer hitzigen Diskussion jetzt zu einem eher technischen Thema, was vielleicht auch wieder ein bisschen Ruhe in den Saal einkehren lässt, was vielleicht auch nicht schadet.
Blickt man da ein bisschen hinter die Paragrafen, sieht man, dass es um sehr grundlegende Fragen geht, und zwar: Wer darf Geld von Anlegerinnen und Anlegern entgegennehmen? Wie darf dieses Geld veranlagt werden und welche Risiken dürfen dabei eingegangen werden? Für uns als Volkspartei ist dabei wesentlich: Wer fremdes Vermögen verwaltet, trägt eine ganz besondere Verantwortung. Deshalb braucht es auch ganz klare Regeln, Transparenz und ein starkes Fundament für den Anlegerschutz.
Lassen Sie mich beim ersten großen und viel diskutierten Block ansetzen, bei den neuen Standards für alternative Investmentfonds: Wenn man den Debatten im Nationalrat gelauscht hat, dann konnte man von den Grünen hören – Frau Bundesrätin Kittl wird in ihrer Rede wahrscheinlich in das gleiche Horn blasen –, dass wir angeblich Geschenke an Banken verteilen oder Sicherheitsrichtlinien aufweichen würden. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Das Gegenteil ist der Fall. Diese Kritik geht völlig an der Realität vorbei und verkennt die echten Bedürfnisse unseres Marktes.
Es geht hierbei um eine zutiefst ausgewogene, vernünftige und stabile Umsetzung europäischer Richtlinien für eine weitere Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes. Mit dieser Novelle wird erstmals ausdrücklich und transparent festgeschrieben, dass alternative Investmentfonds Kredite vergeben dürfen, und zwar gekoppelt an europaweit einheitliche, klare Vorgaben. Das schafft echte Rechtssicherheit und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union.
Gleichzeitig – und das ist auch ein Kernpunkt dieser Reform – werden die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement drastisch verbessert. Jeder Investmentfonds und jeder Verwalter eines solchen muss künftig verpflichtend über geeignete Instrumente verfügen, um die Liquidität zu steuern. Wir müssen uns vor Augen halten, was offene Immobilienfonds in Österreich tatsächlich sind: Sie sind ein überaus beliebtes, stabiles und krisenfestes Anlageprodukt. Sie sind eben kein Instrument für Spekulanten, sondern ein bewährtes Werkzeug für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger und für Menschen, die vielleicht nicht das Kapital haben, um selbst eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, die aber dennoch ihr erspartes Geld solide, wertgesichert und vernünftig in Sachwerten anlegen möchten.
Unser oberstes politisches Ziel ist es daher, dieses attraktive Finanzinstrument abzusichern, damit es auch weiterhin einen ganz wesentlichen Beitrag leisten kann, nämlich die Bereitstellung von Kapital zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in unserem Land. Wir verhindern effektive Liquiditätsengpässe, schützen die Anleger und sorgen dafür, dass Kapital produktiv fließt, anstatt ungenützt als gigantische Cash-Reserve auf Konten herumzuliegen. Das ist eine verantwortungsvolle Standort- und Wohnbaupolitik für Österreich.
Ebenso entscheidend für das Vertrauen in unseren Markt und in unsere Marktwirtschaft ist der zweite große Bereich dieses Pakets: das konsequente und mutige Vorgehen gegen das Phänomen des sogenannten Greenwashing. Wir als ÖVP bekennen uns ohne Wenn und Aber zu einem fairen, transparenten und ehrlichen Wettbewerb. Für uns gilt ein ganz einfacher und logischer Grundsatz: Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch verlässlich Nachhaltigkeit drin sein. Klima- und Umweltschutz dürfen nicht als billige, inhaltslose Werbeslogans missbraucht werden, um Konsumenten zu täuschen. Es kann nicht sein, dass sich Trittbrettfahrer durch vage Behauptungen einen unfairen Marktvorteil erschleichen, während österreichische Betriebe, die seit Jahren mühsam, ehrlich und regional investieren, um echte Nachhaltigkeit zu leben, das Nachsehen haben. Deswegen schärfen wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nach. Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf klaren, unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen. Das bringt endlich mehr Ehrlichkeit für die Konsumenten und mehr Fairness für unsere Unternehmen.
Aber – und dieses Aber unterscheidet uns von ideologischen Träumern – wir machen das mit Maß und Ziel. Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dürfen und müssen kein Widerspruch sein. Genau deshalb haben wir uns bei der Umsetzung – im Gegensatz zu den Grünen – ganz bewusst gegen eine bürokratische Brechstange entschieden. Durch die Verankerung einer dreijährigen Übergangsfrist verhindern wir eine absurde Bürokratiefalle für unsere heimische Wirtschaft. Wir geben unseren Betrieben die notwendige Zeit zur Umstellung, wir lassen ihnen die Luft zum Atmen, sichern bestehende Arbeitsplätze und bieten verlässliche Rahmenbedingungen sowie absolute Rechtssicherheit.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, blicken wir auf den nächsten wichtigen Punkt: die Modernisierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Republik Usbekistan. Das bestehende Abkommen stammt noch aus dem Jahr 2000 und entsprach in keiner Weise mehr dem modernen internationalen Standard der OECD. Mit dem vorliegenden Protokoll werden insbesondere die Bereiche steuerliche Transparenz, Informationsaustausch und Amtshilfe bei der Vollstreckung auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Das klingt im ersten Moment ebenfalls sehr technisch, ist aber für die österreichische Wirtschaft von enormer Bedeutung.
Usbekistan ist ein aufstrebendes, prosperierendes Land und ein zunehmend interessanter Zukunfts- und Exportmarkt, der gerade für unsere Wirtschaft insbesondere in den Bereichen der Landwirtschaft, der Technologie und des Tourismus große Chancen bietet. Mit diesem neuen Staatsvertrag schaffen wir zweierlei: Auf der einen Seite minimieren wir Steuerschlupflöcher, investieren in den Informationsaustausch zwischen den Behörden und verhindern aktive Steuervermeidung und Abkommensmissbrauch durch fantasievolle Firmenkonstruktionen. Auf der anderen Seite schaffen wir damit genau die steuerliche Gerechtigkeit und vor allem die fundamentale Rechtssicherheit, die unsere heimischen Unternehmen brauchen, um den Handel – die Investitionen – mit Usbekistan sicher voranzutreiben.
Hohes Haus, beide Vorlagen, die wir heute debattieren, verfolgen letztlich genau dasselbe Ziel: Wir schaffen mehr Transparenz, mehr Sicherheit und spürbar bessere Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Anlegerinnen und Anleger in Österreich. Wir regulieren dort, wo der Schutz den Menschen und dem fairen Wettbewerb dient, sei es auf dem Finanzmarkt oder im Supermarktregal. Wir tun das aber mit wirtschaftlicher Vernunft, ohne die Betriebe mit unnötiger Bürokratie zu erdrosseln. Ich darf Sie daher um breite Zustimmung bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.47
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile es.
RN/79
17.47
Bundesrat Klemens Kofler (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Kollegen aus dem Bundesrat! Liebe Freunde hier und zu Hause, grüß Gott! Diese Richtlinie ermöglicht es alternativen Investmentfonds, künftig einfacher Kredite zu vergeben. Kreditvergabe ist aber eine Kernaufgabe des Bankenressorts, deswegen ist es richtig, dass Österreich den bestehenden Spielraum nützt und die Kreditvergabe an Verbraucher weiterhin untersagt. Ebenso richtig ist es, dass Kredit vergebende Fonds grundsätzlich geschlossen sein müssen.
Wichtig ist: Wir dürfen nicht zulassen, dass klassische Bankgeschäfte Schritt für Schritt in Bereiche verlagert werden, in denen geringere Anforderungen gelten. (Beifall bei der FPÖ.) Die Lehren aus der letzten Finanzkrise dürfen nicht in Vergessenheit geraten.
Ich möchte auch gleich zu TOP 9 Stellung nehmen: Die Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan ist ein sinnvoller Schritt, weil sie für mehr Rechtssicherheit sorgt und den Wirtschaftsstandort stärkt. Gleichzeitig halten wir aber fest: Ein Doppelbesteuerungsabkommen allein wird die wirtschaftliche Problematik Österreichs nicht lösen, unser Land braucht bessere Rahmenbedingungen und Unterstützung für Unternehmen und Investoren. (Beifall bei der FPÖ.)
17.49
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Kittl. Ich erteile es.
RN/80
17.49
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen! Ich möchte hier vor allem über Usbekistan reden.
Österreich hat im Mai 2026 ein Migrations- und Mobilitätsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet. Ziel dieses Abkommen ist unter anderem die Erleichterung von Abschiebungen. Gleichzeitig plant die EU, sogenannte Return-Hubs für abgelehnte Asylwerber:innen außerhalb der EU einzurichten. In Österreich wird Usbekistan als potenzieller Standort diskutiert. Und heute genehmigen wir die gleichzeitige Änderung eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens und haben auch vor kurzer Zeit ein Abkommen zur Visabefreiung für Diplomat:innen mit Usbekistan abgeschlossen.
Das ist – wir haben es jetzt eh gehört – ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Österreich und Usbekistan auf verschiedenen Ebenen. Daher möchte ich tatsächlich jetzt die Möglichkeit dazu nutzen, auch kurz über dieses Mobilitätsabkommen, das sehr harmlos klingt, aber alles andere als harmlos ist, zu sprechen. Die Auslagerung von Asyl- und Abschiebeprozessen nach Usbekistan bedeutet nämlich, dass wir Menschen in ein Land schicken, das Menschenrechte auf vielen Ebenen verletzt. Stellen wir uns zum Beispiel vor, eine junge Frau oder eine homosexuelle Person wird in ein solches Land ausgeliefert! Sie werden dann tatsächlich ausgeliefert, denn sie kommen in einer Blackbox an, ohne unabhängige Kontrolle oder rechtliche Sicherheit. Ich bin auch schon sehr gespannt, wie diese rechtliche Sicherheit im Doppelbesteuerungsabkommen gewährleistet wird. Sie werden in ein autoritäres Land ohne Menschenrechtsstandards abgeschoben, Misshandlungen und vielleicht sogar Menschenhandel werden wahrscheinlich.
Wir vergessen dabei aber allzu oft, Asylwerber:innen und auch jene, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind keine Verbrecher:innen. Sie sind ganz normale Menschen, leidgeprägte Menschen, die ihr Land, ihre Heimat mit gutem Grund verlassen mussten. Und vergessen wir auch nicht, morgen könnten wir selbst die sein, die gehen müssen, weil wir die falsche Religion haben oder weil wir schlicht eine Brille tragen. Denken wir an die Roten Khmer in Kambodscha oder erinnern wir uns an die Zeit, aus der das Asylrecht kommt! Im Zweiten Weltkrieg wurde flüchtenden Menschen mit jüdischem Hintergrund in manche Ländern die Einreise verwehrt und sie wurden in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt, in die Länder, in denen sie dann umgebracht wurden.
Die Weltgemeinschaft hat aus den Gräueln des Zweiten Weltkriegs gelernt, 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention zum Schutz von Flüchtlingen verabschiedet. Sie verbietet den Vertragsstaaten, Flüchtlinge in ein Land abzuschieben, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht sind. 150 Länder haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Usbekistan hat die Genfer Flüchtlingskonvention bis heute nicht unterzeichnet. Usbekistan hat vielmehr ein autoritäres Regierungssystem mit viel Polizei, Menschenrechtsverletzungen und Folter. Abschiebelager in Drittstaaten wie Usbekistan, aber auch die Rückführung über usbekisches Territorium bedeuten, dass wir unsere Schutzverantwortung gegenüber Asylwerbern, auch abgelehnten, aufgeben – und das ist rechtlich nicht haltbar.
Daher habe ich diesen Tagesordnungspunkt genutzt, darüber zu sprechen, und möchte auch einen Appell an die Kolleg:innen der Regierungsparteien richten: Vergegenwärtigen Sie sich unsere historische Verantwortung! Halten Sie Menschen- und Asylrechte ein, halten Sie sie hoch und vergessen Sie nie, es kann jeden und jede von uns treffen! Die jüdische Nachbarsfamilie vor 100 Jahren hat wohl auch nicht damit gerechnet, von der eigenen Gemeinschaft denunziert und ermordet zu werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.53
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/81
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.