RN/76
Berichterstatter Martin Peterl: Danke, Herr Präsident. – Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden, präsentieren.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Peterl. – Du kannst gleich hier bleiben. Ich erteile es.