RN/77
17.34
Bundesrat Martin Peterl (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan sprechen, klingt das zunächst nach einem sehr technischen Thema, tatsächlich geht es aber um zentrale politische Fragen: um Steuergerechtigkeit, um Rechtssicherheit und um eine faire wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Das derzeitige Abkommen zwischen Österreich und Usbekistan stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem hat sich die internationale Wirtschaft stark verändert, Unternehmen sind global tätig, Geschäftsmodelle komplexer geworden und leider haben sich auch die Möglichkeiten zur Steuervermeidung weiterentwickelt. Deshalb ist es richtig, dieses Abkommen an die aktuellen OECD-Standards anzupassen.
Für uns als Sozialdemokratie gilt ein klarer Grundsatz: Wer Gewinne macht, muss auch einen gerechten Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Steuern finanzieren unsere Schulen, unser Gesundheitssystem, unsere soziale Sicherheit und unsere öffentliche Infrastruktur. Sie ermöglichen auch die Unterstützung unserer Feuerwehren, Rettungsorganisationen und vieler anderer unverzichtbarer Einrichtungen. Es darf daher nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleine und mittlere Betriebe ihre Steuern korrekt bezahlen, während sich große Unternehmen durch kreative oder, wie es im Nationalrat formuliert wurde, fantasievolle Konstruktionen ihrer Verantwortung entziehen.
Das modernisierte Abkommen setzt genau da an. Es verhindert, dass Einkommen oder Vermögen doppelt besteuert werden. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass am Ende überhaupt keine Steuern bezahlt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, es verbessert den Informationsaustausch zwischen den österreichischen und den usbekischen Steuerbehörden. Außerdem wird die gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen ausgebaut. Denn Regeln alleine reichen nicht, sie müssen auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das schafft mehr Steuergerechtigkeit, stärkt die Steuermoral und schützt jene Unternehmen, die sich ehrlich sind und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Usbekistan ist ein Land mit großem wirtschaftlichen Potenzial. Es liegt im Zentrum Zentralasiens und gewinnt als Wirtschaftsstandort und Exportmarkt zunehmend an Bedeutung. Als Mitglied der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Zentralasien sehe ich es besonders positiv, wenn wir die Beziehungen Österreichs zu dieser Region verstärken.
Österreichische Unternehmen verfügen in vielen Bereichen über hervorragendes Know-how, etwa in der Landwirtschaft, im Tourismus, im Maschinenbau oder in der Umwelttechnik. Für sie können sich in Usbekistan interessante wirtschaftliche Möglichkeiten ergeben. Damit Unternehmen investieren und langfristige Partnerschaften eingehen können, brauchen sie aber verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Rechtssicherheit, sie müssen wissen, welche Steuern wo zu bezahlen sind, und sie müssen darauf vertrauen können, dass für alle dieselben Regeln gelten.
Genau dazu leistet dieses Abkommen einen wichtigen Beitrag. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Steuergerechtigkeit sind dabei keine Gegensätze. Im Gegenteil, faire Regeln sind die Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Wirtschaft. Gerade Österreich als exportierendes Land ist auf gute internationale Beziehungen angewiesen, doch wirtschaftliche Offenheit darf niemals bedeuten, bei Steuerbetrug oder Steuervermeidung wegzusehen. Wir wollen handeln und Investitionen fördern, gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass Gewinne ordnungsgemäß versteuert und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.
Besonders erfreulich ist, dass der Beschluss im Nationalrat einhellig gefasst wurde. Das zeigt, dass wir über Parteigrenzen hinweg auch gemeinsam handeln können, wenn es um faire Rahmenbedingungen und die Interessen Österreichs geht. Wir unterstützen daher die Modernisierung dieses Doppelsteuerabkommens. – Herzlichen Dank, danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
17.39
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.