RN/78
17.39
Bundesrat Christoph Stillebacher (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher oder Zuseherinnen und Zuseher von zu Hause! Wie mein Kollege Peterl schon gesagt hat, kommen wir nach einer hitzigen Diskussion jetzt zu einem eher technischen Thema, was vielleicht auch wieder ein bisschen Ruhe in den Saal einkehren lässt, was vielleicht auch nicht schadet.
Blickt man da ein bisschen hinter die Paragrafen, sieht man, dass es um sehr grundlegende Fragen geht, und zwar: Wer darf Geld von Anlegerinnen und Anlegern entgegennehmen? Wie darf dieses Geld veranlagt werden und welche Risiken dürfen dabei eingegangen werden? Für uns als Volkspartei ist dabei wesentlich: Wer fremdes Vermögen verwaltet, trägt eine ganz besondere Verantwortung. Deshalb braucht es auch ganz klare Regeln, Transparenz und ein starkes Fundament für den Anlegerschutz.
Lassen Sie mich beim ersten großen und viel diskutierten Block ansetzen, bei den neuen Standards für alternative Investmentfonds: Wenn man den Debatten im Nationalrat gelauscht hat, dann konnte man von den Grünen hören – Frau Bundesrätin Kittl wird in ihrer Rede wahrscheinlich in das gleiche Horn blasen –, dass wir angeblich Geschenke an Banken verteilen oder Sicherheitsrichtlinien aufweichen würden. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Das Gegenteil ist der Fall. Diese Kritik geht völlig an der Realität vorbei und verkennt die echten Bedürfnisse unseres Marktes.
Es geht hierbei um eine zutiefst ausgewogene, vernünftige und stabile Umsetzung europäischer Richtlinien für eine weitere Harmonisierung des europäischen Kapitalmarktes. Mit dieser Novelle wird erstmals ausdrücklich und transparent festgeschrieben, dass alternative Investmentfonds Kredite vergeben dürfen, und zwar gekoppelt an europaweit einheitliche, klare Vorgaben. Das schafft echte Rechtssicherheit und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union.
Gleichzeitig – und das ist auch ein Kernpunkt dieser Reform – werden die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement drastisch verbessert. Jeder Investmentfonds und jeder Verwalter eines solchen muss künftig verpflichtend über geeignete Instrumente verfügen, um die Liquidität zu steuern. Wir müssen uns vor Augen halten, was offene Immobilienfonds in Österreich tatsächlich sind: Sie sind ein überaus beliebtes, stabiles und krisenfestes Anlageprodukt. Sie sind eben kein Instrument für Spekulanten, sondern ein bewährtes Werkzeug für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger und für Menschen, die vielleicht nicht das Kapital haben, um selbst eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, die aber dennoch ihr erspartes Geld solide, wertgesichert und vernünftig in Sachwerten anlegen möchten.
Unser oberstes politisches Ziel ist es daher, dieses attraktive Finanzinstrument abzusichern, damit es auch weiterhin einen ganz wesentlichen Beitrag leisten kann, nämlich die Bereitstellung von Kapital zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in unserem Land. Wir verhindern effektive Liquiditätsengpässe, schützen die Anleger und sorgen dafür, dass Kapital produktiv fließt, anstatt ungenützt als gigantische Cash-Reserve auf Konten herumzuliegen. Das ist eine verantwortungsvolle Standort- und Wohnbaupolitik für Österreich.
Ebenso entscheidend für das Vertrauen in unseren Markt und in unsere Marktwirtschaft ist der zweite große Bereich dieses Pakets: das konsequente und mutige Vorgehen gegen das Phänomen des sogenannten Greenwashing. Wir als ÖVP bekennen uns ohne Wenn und Aber zu einem fairen, transparenten und ehrlichen Wettbewerb. Für uns gilt ein ganz einfacher und logischer Grundsatz: Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss auch verlässlich Nachhaltigkeit drin sein. Klima- und Umweltschutz dürfen nicht als billige, inhaltslose Werbeslogans missbraucht werden, um Konsumenten zu täuschen. Es kann nicht sein, dass sich Trittbrettfahrer durch vage Behauptungen einen unfairen Marktvorteil erschleichen, während österreichische Betriebe, die seit Jahren mühsam, ehrlich und regional investieren, um echte Nachhaltigkeit zu leben, das Nachsehen haben. Deswegen schärfen wir das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nach. Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf klaren, unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen. Das bringt endlich mehr Ehrlichkeit für die Konsumenten und mehr Fairness für unsere Unternehmen.
Aber – und dieses Aber unterscheidet uns von ideologischen Träumern – wir machen das mit Maß und Ziel. Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit dürfen und müssen kein Widerspruch sein. Genau deshalb haben wir uns bei der Umsetzung – im Gegensatz zu den Grünen – ganz bewusst gegen eine bürokratische Brechstange entschieden. Durch die Verankerung einer dreijährigen Übergangsfrist verhindern wir eine absurde Bürokratiefalle für unsere heimische Wirtschaft. Wir geben unseren Betrieben die notwendige Zeit zur Umstellung, wir lassen ihnen die Luft zum Atmen, sichern bestehende Arbeitsplätze und bieten verlässliche Rahmenbedingungen sowie absolute Rechtssicherheit.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, blicken wir auf den nächsten wichtigen Punkt: die Modernisierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Republik Usbekistan. Das bestehende Abkommen stammt noch aus dem Jahr 2000 und entsprach in keiner Weise mehr dem modernen internationalen Standard der OECD. Mit dem vorliegenden Protokoll werden insbesondere die Bereiche steuerliche Transparenz, Informationsaustausch und Amtshilfe bei der Vollstreckung auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Das klingt im ersten Moment ebenfalls sehr technisch, ist aber für die österreichische Wirtschaft von enormer Bedeutung.
Usbekistan ist ein aufstrebendes, prosperierendes Land und ein zunehmend interessanter Zukunfts- und Exportmarkt, der gerade für unsere Wirtschaft insbesondere in den Bereichen der Landwirtschaft, der Technologie und des Tourismus große Chancen bietet. Mit diesem neuen Staatsvertrag schaffen wir zweierlei: Auf der einen Seite minimieren wir Steuerschlupflöcher, investieren in den Informationsaustausch zwischen den Behörden und verhindern aktive Steuervermeidung und Abkommensmissbrauch durch fantasievolle Firmenkonstruktionen. Auf der anderen Seite schaffen wir damit genau die steuerliche Gerechtigkeit und vor allem die fundamentale Rechtssicherheit, die unsere heimischen Unternehmen brauchen, um den Handel – die Investitionen – mit Usbekistan sicher voranzutreiben.
Hohes Haus, beide Vorlagen, die wir heute debattieren, verfolgen letztlich genau dasselbe Ziel: Wir schaffen mehr Transparenz, mehr Sicherheit und spürbar bessere Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Anlegerinnen und Anleger in Österreich. Wir regulieren dort, wo der Schutz den Menschen und dem fairen Wettbewerb dient, sei es auf dem Finanzmarkt oder im Supermarktregal. Wir tun das aber mit wirtschaftlicher Vernunft, ohne die Betriebe mit unnötiger Bürokratie zu erdrosseln. Ich darf Sie daher um breite Zustimmung bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.47
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.