RN/82

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert wird (528 d.B. und 552 d.B. sowie 11863/BR d.B.)

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung. 

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich bitte um den Bericht. 

RN/83

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 geändert wird. 

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Vielen Dank für den Bericht. 

Ich möchte unsere Staatssekretärin Elisabeth Zehetner im Bundesrat begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zu Wort gemeldet ist Simone Jagl. Ich erteile es. 

RN/84

17.57

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werte Frau Staatssekretärin, willkommen im Bundesrat! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, umweltfreundlich, klimaneutral, nachhaltig produziert, diese Begriffe finden wir mittlerweile auf sehr vielen Verpackungen von Dingen, die wir täglich kaufen. Das Problem ist nur, nicht überall, wo grün draufsteht, ist auch grün drinnen. Das ist ein bisschen anders als bei uns. (Heiterkeit der Rednerin.) 

Mit dieser Gesetzesnovelle sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser vor sogenanntem Greenwashing geschützt werden. Das ist richtig und das ist auch wichtig und längst notwendig, denn Menschen, die bewusst einkaufen wollen, brauchen wirklich verlässliche Informationen, keine grünen Blätter auf einer Verpackung, keine selbst erfundenen Siegel und keine Klimaversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, der muss Nachhaltigkeit auch nachweisen können, alles andere ist einfach unehrlich. Künftig sollen daher allgemeine Aussagen wie eben umweltfreundlich, grün oder nachhaltig nicht mehr ohne entsprechende Belege getroffen werden dürfen. 

Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein anerkanntes Zertifizierungssystem, und ein Produkt darf nicht mehr als klimaneutral beworben werden, wenn diese angebliche Klimaneutralität ausschließlich durch Kompensationszahlungen erkauft wurde. Das ist wichtig, weil Greenwashing gleich doppelt schadet: erstens täuscht es Konsumentinnen und Konsumenten und gibt ihnen ein falsches Gefühl darüber, wie nachhaltig und umweltbewusst sie einkaufen, und zweitens benachteiligt es vor allem jene Unternehmen, die teilweise schon sehr lange tatsächlich umweltfreundlicher produzieren.

Greenwashing bedeutet daher nicht nur, Konsument:innen zu täuschen, es ist auch ein tatsächlich unfairer Wettbewerb gegenüber den vielen Ehrlichen.

Ebenso wichtig sind neue Regeln gegen Praktiken, die Produkte künstlich altern lassen oder Reparaturen erschweren. Viele Menschen kennen das: Nach einem Softwareupdate funktioniert ein Gerät plötzlich schlechter, ein Drucker verlangt eine neue Druckerpatrone, obwohl die eingesetzte noch gar nicht leer ist, oder es wird überhaupt behauptet, ein Produkt sei reparierbar, obwohl es dafür vielleicht gar keine Ersatzteile mehr gibt oder eine realistische Reparaturmöglichkeit gar nicht vorhanden ist. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Solche Praktiken kosten die Menschen Geld, und sie erzeugen unnötig Müll. Das nachhaltigste Produkt ist meistens nicht das neu gekaufte, sondern das, das möglichst lange funktioniert und auch repariert werden kann.

All diese Punkte in dieser Vorlage gehen grundsätzlich in die richtige Richtung; trotzdem können wir diesem Gesetz nicht zustimmen, denn die neue Regelung baut quasi eine dreijährige Schutzlücke ein. Während dieser drei Jahre sollen nämlich Ansprüche wegen Verstößen bei bestimmten Waren nur dann geltend gemacht werden können, wenn diese Waren nach dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden; drei Jahre. Damit wird ein Gesetz gegen Greenwashing beschlossen, ein Teil des Greenwashings gleichzeitig aber unnötigerweise noch drei Jahre vor wirksamer Rechtsdurchsetzung geschützt. Ein Gesetz gegen Greenwashing, das Greenwashing noch drei Jahre schützt, ist kein wirksamer Konsument:innenschutz.

Im Nationalrat wurde uns vorgeworfen – und ein bisschen ist so etwas auch aus der Rede von Kollegen Stillebacher vorhin hervorgegangen –, dass wir dafür wären, dass funktionierende Waren weggeworfen werden. Das ist natürlich nicht richtig. Niemand verlangt, dass brauchbare Produkte vernichtet werden. Kennzeichnungen können korrigiert werden, überklebt oder durch zusätzliche Informationen ergänzt werden. Natürlich braucht es tatsächlich eine praktikable Lösung für vorhandene Lagerbestände, aber eine begrenzte Übergangsfrist von sechs bis zwölf Monaten wäre dafür ausreichend. Drei Jahre sind keine vernünftige Anpassungsfrist mehr, drei Jahre sind eine Verschiebung des Konsument:innenschutzes, ganz einfach.

Die Richtlinie wurde nämlich bereits im Februar 2024 beschlossen. Das heißt, ihre Umsetzungsfrist und ihr Anwendungsbeginn waren wirklich sehr lange bekannt, und Unternehmen hatten tatsächlich so lange Zeit, Verpackungen, Siegel und Werbeaussagen zu überprüfen.

Was auch noch Sache ist: Unklar bleibt außerdem, was genau „in Verkehr gebracht“ bedeutet. Liegt ein Produkt bereits irgendwo in einem europäischen Lager? Muss es in Österreich im Geschäft stehen, oder reicht eine frühere Lieferung schon innerhalb des Binnenmarkts?

Österreich darf jedenfalls nicht zum Absatzmarkt für Produkte werden, deren Umweltbelastung in anderen Mitgliedstaaten bereits nicht mehr zulässig ist; diese Übergangsfristen gibt es nämlich in der Form, also in der Länge, in anderen Ländern eben nicht.

Auch der Weg zu diesem Gesetz war nicht sehr vorbildlich. Die europäische Umsetzungsfrist wurde zuerst versäumt, und anschließend wurde die Vorlage in eine extrem kurze Begutachtung geschickt. Wer eine europäische Frist verschläft, darf nicht anschließend Demokratie und Begutachtung im Eiltempo abhandeln. Wir sagen daher eigentlich Ja zu wirksamen Regeln gegen Greenwashing, Ja zu langlebigen und reparierbaren Produkten, aber wir sagen Nein zu einer dreijährigen Schutzfrist und zu irreführender Umweltwerbung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.04

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile dieses.

RN/85

18.04

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wenn wir von der Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sprechen, dann geht es ganz einfach darum: Ist das, was auf dem Produkt draufsteht, auch im Produkt drinnen? Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss dementsprechend auch nachhaltig liefern können.

Kollegin Jagl beziehungsweise Kollege Stillebacher haben die Punkte vorhin schon ganz intensiv ausgeführt. Es geht darum, unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die bereits bis dato die Nachhaltigkeit leben, zu schützen. Diese Betriebe haben es verdient, dass sie nicht von Unternehmen unterboten werden, die sich mit leeren Versprechen das sogenannte grüne Mäntelchen umhängen.

Faire Spielregeln sind die Grundlage jeder funktionierenden Wirtschaft. Ein Konsument, der bewusst zu einem vermeintlich nachhaltigen Produkt greift und auch bereit ist, dafür etwas mehr zu bezahlen, darf nicht getäuscht werden, und ein Betrieb, der tatsächlich in nachhaltige Produktion investiert, darf gegenüber jenen, die nur mit dem Anschein arbeiten, keinen Wettbewerbsnachteil haben.

Genau das leistet diese Novelle: Sie schützt die Konsumentinnen und Konsumenten und sie schützt die ehrlichen Unternehmen. Was mir dabei besonders wichtig ist und was ich auch aus der Erfahrung mit unseren Betrieben in Niederösterreich mitgenommen habe: Wir haben bei dieser Umsetzung bewusst auf Gold-Plating verzichtet. Das heißt, wir schaffen keine österreichischen Sonderrechte, sondern setzen tatsächlich nur die europäische Richtlinie um – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das heißt, Umsetzung mit Hausverstand, und genau das erwarten sich unsere Betriebe, um sicher arbeiten zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig schaffen wir mit dieser Novelle auch ehrliche Spielregeln auf europäischer Ebene, und genau das ist gerade für unsere exportorientierten Betriebe von großer Bedeutung. Diese Novelle zeigt, dass Klimaschutz, Konsumentenschutz und Wettbewerbsfähigkeit einander nicht ausschließen, sondern Hand in Hand gehen können, wenn man die Umsetzung mit Augenmaß gestaltet.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten: Diese Novelle ist auch ein Instrument gegen missbräuchliche Praktiken auf der anderen Seite. Mit den neuen Bestimmungen gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen setzen wir ein klares Zeichen, dass sich aus berechtigtem Konsumentenschutz kein Geschäftsmodell auf Kosten unserer Betriebe entwickeln darf; auch das ist Teil von fairen und ausgewogenen Regeln. Das gilt auch für das Verbot gegen die geplante Obsoleszenz beziehungsweise die irreführende Produktentwicklung. 

Diese Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist ein vernünftiger und praxisnaher Schritt, daher verdient er unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.07

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte sehr.

RN/86

18.07

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Danke, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Nachdem Kollege Stillebacher das Ganze ja bereits im Rahmen des vergangenen Tagesordnungspunkts erläutert hat und Karl Weber es im Rahmen des aktuellen Tagesordnungspunkts erläutert hat, eine kurze Zusammenfassung von meiner Seite: Durch diese Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird das Vertrauen beim alltäglichen Einkauf wieder gestärkt. Sie stärkt den Konsumentenschutz, sorgt für mehr Transparenz und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für jene Unternehmen, die jeden Tag ehrlich arbeiten und Verantwortung übernehmen. 

Wir bitten um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP. – Rufe bei der ÖVP: Bravo!)

18.08

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte sehr. (Ruf bei der SPÖ: Ich hätte das jetzt gern noch kürzer!)

RN/87

18.08

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesratspräsident! Frau Staatssekretär! Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wer Geister ruft, wird sie nicht mehr los – und Sie werden die Geister Ihrer eigenen Scheinheiligkeit auch in diesem Bereich nicht mehr los. Machen wir uns doch nichts vor: Sie selbst haben diesem dreisten Greenwashing den roten Teppich ausgerollt.

Dieses Debakel trägt die Handschrift der Vorgängerregierung, übernommen von der jetzigen. Es ist das direkte Ergebnis Ihrer jahrelangen Politik, das Totalversagen der versammelten Systemparteien. (Zwischenruf des Bundesrates Reisinger [SPÖ/OÖ].)

Man hat den Bürgern das Gehirn gewaschen: Grün ist gut, öko ist besser. Nachhaltigkeit wurde zur ultimativen Verkaufsmasche, klimaneutral zum vermeintlichen Heiligenschein. Die Wirtschaft tut nur das, was sie vorgegeben bekommt. Sie ändert nicht ihre Produktion, sie ändert ihr Marketing. Das Produkt bleibt meistens unverändert, aber die Verpackung glänzt grün, weil Sie die Spielregeln für diese Heuchelei diktiert haben.

Aber der Fisch fängt am Kopf zu stinken an. Schauen wir nach Brüssel: Da erleben wir das Ultimative, das staatlich verordnete Greenwashing. Da setzt sich die europäische Elite zusammen und beschließt im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie eiskalt, dass Atomkraft ein grünes, nachhaltiges Investment ist. Wenn Sie mit Ihren Regierungskollegen in Österreich und den Entsandten Ihrer Parteien in der EU den Begriff nachhaltig so pervertieren, müssen wir uns über die Mogeleien der Konzerne überhaupt nicht mehr wundern. 

Frau Staatssekretär, ich kann Ihnen aber erklären, was die Folge der in den letzten Jahren gesetzten Handlungen war: Die Folge war ein regelrechter Wettbewerb um die schönsten Umweltversprechen. Für die Konsumenten wurde es immer schwieriger, zu erkennen, was echte Umweltleistung und was bloß geschicktes Marketing ist. Deshalb ist richtig: Greenwashing muss trockengelegt werden, Konsumenten dürfen nicht mehr getäuscht werden. 

Was passiert aber jetzt? – Der nächste Fehler. Jetzt schlägt das Pendel in die andere Richtung aus. Statt klarer Regeln kommen Gutachten, Zertifizierungen, Auditoren und Dokumentationspflichten. Die Leidtragenden sind ausgerechnet jene Unternehmen, die schon lange vor dem grünen Hype tatsächlich nachhaltig gearbeitet haben. Familienbetriebe, Biobetriebe und Umweltpioniere haben Umweltschutz gelebt, als das noch gar nicht so spruchreif war. Gerade dieses Engagement haben wir immer unterstützt. Heute geraten ausgerechnet jene unter Druck, die seit Jahren ehrliche Arbeit leisten. Aus gelebtem Umweltschutz wird ein Aktenordner, aus echter Leistung werden Prüfverfahren, und die Pionierarbeit wird plötzlich zu einem Kostenrisiko. 

Es profitieren wieder andere: Prüfer, Institute, Zertifizierer und Zertifikatshändler, all jene, die keinen Acker bewirtschaften, all jene, die kein Produkt herstellen, all jene, die keine Verpackungen ändern, und all jene, die eben keinen Betrieb umstellen. Die Biobauern, die Bioproduzenten, die Handwerksbetriebe, die echten Umweltpioniere zahlen die Rechnung, aber das ist nicht Umweltschutz, das ist ein neues Geschäftsmodell auf dem Rücken der Fleißigen. 

Wir brauchen klare Regeln gegen Greenwashing, aber keine Bürokratie, die jene bestraft, die schon lange vor dem grünen Marketinghype echte Umweltleistungen erbracht haben. Am Ende zahlen die Rechnung wieder die Konsumenten, also jene, die sich bewusst ehrlich für den Schutz der Umwelt einsetzen und ihr Kaufverhalten daran anpassen. Ich komme wieder zu meiner Feststellung: Wir brauchen auch im Umweltbereich einen Systemwechsel, wir brauchen einen Umweltschutz mit Hausverstand. (Beifall bei der FPÖ.)

18.12

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Mag.a Elisabeth Zehetner.

RN/88

18.12

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Hohes Haus! Es ist schon vieles gesagt worden, und ich will das jetzt nicht wiederholen, aber ich glaube, wir müssen generell einmal feststellen, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Österreich seit 100 Jahren genau dafür sorgt, dass es zu einer Sicherung von Fairness im Wettbewerb kommt. Es schützt die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken. Genau so ist es auch in dem Fall, wenn jemand Nachhaltigkeit verspricht, sie aber gar nicht drinsteckt. 

Wir haben jetzt dafür gesorgt, diese EU-Regelung in Österreich umzusetzen, im Sinne dessen, dass es natürlich auch überprüft werden muss, wenn solche Angaben – wie zum Beispiel 100 Prozent recycelter Karton – auf einer Verpackung stehen, dass diese auch nachgewiesen werden müssen. Wenn es nicht nachgewiesen werden kann, dann ist es auch nicht überprüfbar, auch nicht für den Konsumenten. Das Gute ist, dass die meisten seriösen Labels, die es da gibt, schon all die Voraussetzungen erfüllen. Das ist also keine zusätzliche Bürokratie, und dort, wo es private neue Nachhaltigkeitssiegel gibt, muss das halt einmal nachgewiesen werden. 

Ja, ich verstehe die Befürchtung, dass möglicherweise mehr Regeln zu mehr Bürokratie führen, aber genau deshalb – und das haben einige Kollegen schon erwähnt – setzen wir die Rechtslage so um, dass wir kein Gold-Plating machen, und setzen genau das um, was notwendig ist; und wir stellen mit einer angemessenen Übergangsregelung – und ich stehe zu diesen drei Jahren, weil ich die für wichtig halte – sicher, dass rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren auch nicht nachträglich zum Problem für die Unternehmen werden. Das ist zentral für die Wirtschaft, weil natürlich auch das Umrüsten und Umkleben von Verpackungen ein zusätzlicher Aufwand ist und zusätzliche Kosten verursacht. Mit drei Jahren haben wir da, glaube ich, gut vorgesorgt.

In diesem Sinne bedanke ich mich schon jetzt, im Voraus für die Zustimmung zu diesem Gesetz, weil ich glaube, dass es unsere Unternehmen tatsächlich schützt und auch den Konsumenten nützt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.15

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank. 

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/89

Abstimmung

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.