RN/84
17.57
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werte Frau Staatssekretärin, willkommen im Bundesrat! Liebe Zusehende zu Hause vor den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, umweltfreundlich, klimaneutral, nachhaltig produziert, diese Begriffe finden wir mittlerweile auf sehr vielen Verpackungen von Dingen, die wir täglich kaufen. Das Problem ist nur, nicht überall, wo grün draufsteht, ist auch grün drinnen. Das ist ein bisschen anders als bei uns. (Heiterkeit der Rednerin.)
Mit dieser Gesetzesnovelle sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser vor sogenanntem Greenwashing geschützt werden. Das ist richtig und das ist auch wichtig und längst notwendig, denn Menschen, die bewusst einkaufen wollen, brauchen wirklich verlässliche Informationen, keine grünen Blätter auf einer Verpackung, keine selbst erfundenen Siegel und keine Klimaversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, der muss Nachhaltigkeit auch nachweisen können, alles andere ist einfach unehrlich. Künftig sollen daher allgemeine Aussagen wie eben umweltfreundlich, grün oder nachhaltig nicht mehr ohne entsprechende Belege getroffen werden dürfen.
Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein anerkanntes Zertifizierungssystem, und ein Produkt darf nicht mehr als klimaneutral beworben werden, wenn diese angebliche Klimaneutralität ausschließlich durch Kompensationszahlungen erkauft wurde. Das ist wichtig, weil Greenwashing gleich doppelt schadet: erstens täuscht es Konsumentinnen und Konsumenten und gibt ihnen ein falsches Gefühl darüber, wie nachhaltig und umweltbewusst sie einkaufen, und zweitens benachteiligt es vor allem jene Unternehmen, die teilweise schon sehr lange tatsächlich umweltfreundlicher produzieren.
Greenwashing bedeutet daher nicht nur, Konsument:innen zu täuschen, es ist auch ein tatsächlich unfairer Wettbewerb gegenüber den vielen Ehrlichen.
Ebenso wichtig sind neue Regeln gegen Praktiken, die Produkte künstlich altern lassen oder Reparaturen erschweren. Viele Menschen kennen das: Nach einem Softwareupdate funktioniert ein Gerät plötzlich schlechter, ein Drucker verlangt eine neue Druckerpatrone, obwohl die eingesetzte noch gar nicht leer ist, oder es wird überhaupt behauptet, ein Produkt sei reparierbar, obwohl es dafür vielleicht gar keine Ersatzteile mehr gibt oder eine realistische Reparaturmöglichkeit gar nicht vorhanden ist. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Solche Praktiken kosten die Menschen Geld, und sie erzeugen unnötig Müll. Das nachhaltigste Produkt ist meistens nicht das neu gekaufte, sondern das, das möglichst lange funktioniert und auch repariert werden kann.
All diese Punkte in dieser Vorlage gehen grundsätzlich in die richtige Richtung; trotzdem können wir diesem Gesetz nicht zustimmen, denn die neue Regelung baut quasi eine dreijährige Schutzlücke ein. Während dieser drei Jahre sollen nämlich Ansprüche wegen Verstößen bei bestimmten Waren nur dann geltend gemacht werden können, wenn diese Waren nach dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden; drei Jahre. Damit wird ein Gesetz gegen Greenwashing beschlossen, ein Teil des Greenwashings gleichzeitig aber unnötigerweise noch drei Jahre vor wirksamer Rechtsdurchsetzung geschützt. Ein Gesetz gegen Greenwashing, das Greenwashing noch drei Jahre schützt, ist kein wirksamer Konsument:innenschutz.
Im Nationalrat wurde uns vorgeworfen – und ein bisschen ist so etwas auch aus der Rede von Kollegen Stillebacher vorhin hervorgegangen –, dass wir dafür wären, dass funktionierende Waren weggeworfen werden. Das ist natürlich nicht richtig. Niemand verlangt, dass brauchbare Produkte vernichtet werden. Kennzeichnungen können korrigiert werden, überklebt oder durch zusätzliche Informationen ergänzt werden. Natürlich braucht es tatsächlich eine praktikable Lösung für vorhandene Lagerbestände, aber eine begrenzte Übergangsfrist von sechs bis zwölf Monaten wäre dafür ausreichend. Drei Jahre sind keine vernünftige Anpassungsfrist mehr, drei Jahre sind eine Verschiebung des Konsument:innenschutzes, ganz einfach.
Die Richtlinie wurde nämlich bereits im Februar 2024 beschlossen. Das heißt, ihre Umsetzungsfrist und ihr Anwendungsbeginn waren wirklich sehr lange bekannt, und Unternehmen hatten tatsächlich so lange Zeit, Verpackungen, Siegel und Werbeaussagen zu überprüfen.
Was auch noch Sache ist: Unklar bleibt außerdem, was genau „in Verkehr gebracht“ bedeutet. Liegt ein Produkt bereits irgendwo in einem europäischen Lager? Muss es in Österreich im Geschäft stehen, oder reicht eine frühere Lieferung schon innerhalb des Binnenmarkts?
Österreich darf jedenfalls nicht zum Absatzmarkt für Produkte werden, deren Umweltbelastung in anderen Mitgliedstaaten bereits nicht mehr zulässig ist; diese Übergangsfristen gibt es nämlich in der Form, also in der Länge, in anderen Ländern eben nicht.
Auch der Weg zu diesem Gesetz war nicht sehr vorbildlich. Die europäische Umsetzungsfrist wurde zuerst versäumt, und anschließend wurde die Vorlage in eine extrem kurze Begutachtung geschickt. Wer eine europäische Frist verschläft, darf nicht anschließend Demokratie und Begutachtung im Eiltempo abhandeln. Wir sagen daher eigentlich Ja zu wirksamen Regeln gegen Greenwashing, Ja zu langlebigen und reparierbaren Produkten, aber wir sagen Nein zu einer dreijährigen Schutzfrist und zu irreführender Umweltwerbung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.04
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Karl Weber. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.