RN/85

18.04

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Plenum! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Wenn wir von der Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sprechen, dann geht es ganz einfach darum: Ist das, was auf dem Produkt draufsteht, auch im Produkt drinnen? Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss dementsprechend auch nachhaltig liefern können.

Kollegin Jagl beziehungsweise Kollege Stillebacher haben die Punkte vorhin schon ganz intensiv ausgeführt. Es geht darum, unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die bereits bis dato die Nachhaltigkeit leben, zu schützen. Diese Betriebe haben es verdient, dass sie nicht von Unternehmen unterboten werden, die sich mit leeren Versprechen das sogenannte grüne Mäntelchen umhängen.

Faire Spielregeln sind die Grundlage jeder funktionierenden Wirtschaft. Ein Konsument, der bewusst zu einem vermeintlich nachhaltigen Produkt greift und auch bereit ist, dafür etwas mehr zu bezahlen, darf nicht getäuscht werden, und ein Betrieb, der tatsächlich in nachhaltige Produktion investiert, darf gegenüber jenen, die nur mit dem Anschein arbeiten, keinen Wettbewerbsnachteil haben.

Genau das leistet diese Novelle: Sie schützt die Konsumentinnen und Konsumenten und sie schützt die ehrlichen Unternehmen. Was mir dabei besonders wichtig ist und was ich auch aus der Erfahrung mit unseren Betrieben in Niederösterreich mitgenommen habe: Wir haben bei dieser Umsetzung bewusst auf Gold-Plating verzichtet. Das heißt, wir schaffen keine österreichischen Sonderrechte, sondern setzen tatsächlich nur die europäische Richtlinie um – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das heißt, Umsetzung mit Hausverstand, und genau das erwarten sich unsere Betriebe, um sicher arbeiten zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig schaffen wir mit dieser Novelle auch ehrliche Spielregeln auf europäischer Ebene, und genau das ist gerade für unsere exportorientierten Betriebe von großer Bedeutung. Diese Novelle zeigt, dass Klimaschutz, Konsumentenschutz und Wettbewerbsfähigkeit einander nicht ausschließen, sondern Hand in Hand gehen können, wenn man die Umsetzung mit Augenmaß gestaltet.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten: Diese Novelle ist auch ein Instrument gegen missbräuchliche Praktiken auf der anderen Seite. Mit den neuen Bestimmungen gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen setzen wir ein klares Zeichen, dass sich aus berechtigtem Konsumentenschutz kein Geschäftsmodell auf Kosten unserer Betriebe entwickeln darf; auch das ist Teil von fairen und ausgewogenen Regeln. Das gilt auch für das Verbot gegen die geplante Obsoleszenz beziehungsweise die irreführende Produktentwicklung. 

Diese Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist ein vernünftiger und praxisnaher Schritt, daher verdient er unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.07

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christian Fischer. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.