RN/88
18.12
Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Hohes Haus! Es ist schon vieles gesagt worden, und ich will das jetzt nicht wiederholen, aber ich glaube, wir müssen generell einmal feststellen, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Österreich seit 100 Jahren genau dafür sorgt, dass es zu einer Sicherung von Fairness im Wettbewerb kommt. Es schützt die Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken. Genau so ist es auch in dem Fall, wenn jemand Nachhaltigkeit verspricht, sie aber gar nicht drinsteckt.
Wir haben jetzt dafür gesorgt, diese EU-Regelung in Österreich umzusetzen, im Sinne dessen, dass es natürlich auch überprüft werden muss, wenn solche Angaben – wie zum Beispiel 100 Prozent recycelter Karton – auf einer Verpackung stehen, dass diese auch nachgewiesen werden müssen. Wenn es nicht nachgewiesen werden kann, dann ist es auch nicht überprüfbar, auch nicht für den Konsumenten. Das Gute ist, dass die meisten seriösen Labels, die es da gibt, schon all die Voraussetzungen erfüllen. Das ist also keine zusätzliche Bürokratie, und dort, wo es private neue Nachhaltigkeitssiegel gibt, muss das halt einmal nachgewiesen werden.
Ja, ich verstehe die Befürchtung, dass möglicherweise mehr Regeln zu mehr Bürokratie führen, aber genau deshalb – und das haben einige Kollegen schon erwähnt – setzen wir die Rechtslage so um, dass wir kein Gold-Plating machen, und setzen genau das um, was notwendig ist; und wir stellen mit einer angemessenen Übergangsregelung – und ich stehe zu diesen drei Jahren, weil ich die für wichtig halte – sicher, dass rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waren auch nicht nachträglich zum Problem für die Unternehmen werden. Das ist zentral für die Wirtschaft, weil natürlich auch das Umrüsten und Umkleben von Verpackungen ein zusätzlicher Aufwand ist und zusätzliche Kosten verursacht. Mit drei Jahren haben wir da, glaube ich, gut vorgesorgt.
In diesem Sinne bedanke ich mich schon jetzt, im Voraus für die Zustimmung zu diesem Gesetz, weil ich glaube, dass es unsere Unternehmen tatsächlich schützt und auch den Konsumenten nützt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.15
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.