RN/99
18.39
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Kollegen! Werte Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Die Buak ist mir ein Anliegen, weil ich ja 34 Jahre in der Bauwirtschaft tätig war. Diese Änderungen sind alle zu begrüßen.
Ein paar Sachen gehören meiner Meinung nach noch ergänzt, und zwar: Wir haben auf den Baustellen verschiedene Kontrollen – einmal kommt die Buak, einmal kommt die AUVA, dann kommt wieder einmal die Finanzkontrolle und dann kommt noch der Baustellenkoordinator. Das ist sehr zeitaufwendig; und man könnte ja vielleicht auch einarbeiten, dass, wenn eine Kontrolle in Ordnung gegangen ist, die anderen nicht mehr kommen müssen.
Ein weiterer Punkt ist, dass man unterscheiden muss, je nachdem, wie groß die Baustelle ist. Es gibt derzeit diese Unterscheidung: bis und ab fünf Arbeitnehmern. Das ist, glaube ich, auch noch zu wenig, weil man auch die Auftragssumme bewerten sollte: Einmal hat man vier, einmal fünf Leute dort.
Ein weiterer Punkt, der noch aufgegriffen gehört, ist: Es gibt auch Teilzeitbeschäftigte in der Bauwirtschaft. Das ist ein gewisser Aufwand und fast undurchführbar, dass man einen Maurer einteilt, der nur 30 Stunden arbeitet, weil er halt zum Beispiel einen landwirtschaftlichen Betrieb hat – wenn ich dich so anschaue (in Richtung Bundesrat Gfrerer [ÖVP/Sbg.]), Herr Kollege –, und man am Vortag wissen sollte, auf welche Baustelle man den schickt. Man muss das melden. Jetzt ist vielleicht das Wetter schlecht und man muss ihn auf eine Baustelle schicken, weil man ihn nicht auf eine andere Baustelle schicken darf, sonst ist das Schwarzarbeit. Da gehört noch ein bissl nachgeschärft. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Gfrerer [ÖVP/Sbg.].)
Dann gibt es in der Bauwirtschaft folgende Regelung: Die Baufirmen – egal ob Gewerbe oder Industrie – haften für die Subunternehmer; und man muss in der Früh gewährleisten, dass diese Leute alle angemeldet sind und dass diese Firma, die einem die Subunternehmer schickt, keinen Rückstand bei der Sozialversicherung, bei den Sozialleistungen hat. Wenn man sich nicht vergewissert und er einem nicht wahrhaft nachweisen kann, dass das alles gezahlt ist, darf man ihn nicht beschäftigen. Das heißt: Die Leute sitzen oft bis 9 Uhr in der Bauhütte, weil man die Informationen nicht kriegt. Das wäre auch so eine Sache, die in dieser Buak-Novelle noch ergänzt gehört.
Ein Riesenproblem in der Bauwirtschaft in Österreich war diese Änderung im letzten Jahr mit dem dritten Quartal: Da sind ohne Zustimmung der Dachdecker- und Spenglervertretungen der Firmen diese beiden Gewerbe in die Buak aufgenommen worden, und das verursacht pro Arbeitnehmer Mehrkosten von 10 000 Euro pro Jahr – also nicht ganz einen Tausender im Monat, und das wird natürlich weitergegeben. Das heißt, dass diese Firmen wirklich zum Kämpfen gehabt haben, weil 10 000 Euro viel Geld sind und die Aufträge draußen waren. Da gehört vielleicht in Zukunft ein bisschen mehr Rücksicht genommen, dass man das zeitlich besser vorbereitet.
Das Überbrückungsgeld in der Buak ist angesprochen worden, das ist eine ganz sinnvolle Sache. Erstens muss man eh einmal diese Arbeitsjahre zusammenbringen – und jeder, der einmal eine Baustelle gehabt hat, sieht, dass das körperlich anstrengend ist und dass man das mit 60 Jahren vielleicht nicht mehr so machen kann. Ich glaube, dass das für die ganze Bauwirtschaft eine gute Lösung ist, dass man diese 18 Monate Überbrückungsgeld hat, in denen man einen ähnlichen Betrag kriegt wie in der Pension, und dass man so ab dem 61. Lebensjahr dann in den Ruhestand geht – wohlgemerkt eh mit Abschlägen, weil diese Hacklerregelung ja abgeschafft worden ist. In der Bauwirtschaft ist aber alles, was mit über 60 Jahren zum Arbeiten ist, fast unmöglich. Ich bedanke mich für die Änderung – und vielleicht kann man diese Anliegen annehmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
18.43
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nun nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.