RN/102

Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Staatssekretärin! Ich darf Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 und das Suchtmittelgesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Ausschussbericht liegt Ihnen bereits schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

Ebenfalls darf ich Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird, zur Kenntnis bringen. 

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Qualität im Gesundheitswesen, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, präsentieren. 

Der Ausschussbericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich komme daher auch da gleich zur Antragstellung:

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile ihm dieses.