RN/104

18.53

Bundesrat Sebastian Forstner (SPÖ, Oberösterreich): Danke für das Wort. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher und Besucher hier im Hohen Haus! Ich muss nur ganz kurz noch einmal zurück zum Thema finden. Ich breche heute ein wenig aus, aber, Günter, ich muss schon sagen: Ich verstehe deine Punkte, die du angesprochen hast, das ist auch völlig legitim, das ist Demokratie, das ist auch gut so. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Danke!) Wir sehen es natürlich von einer anderen Seite, die positiven Punkte. Ich habe mir da ein paar herausgeschrieben. 

Also wir sind der festen Überzeugung, dass wir da definitiv zum Abbau von Ausbildungsstaus beitragen werden, dass sich die Wartezeiten bei den Ausbildungsplätzen definitiv verkürzen, und auch laut Studien, die nicht wir gemacht haben, sondern die die Ärztekammer in Verbindung mit der ETH gemacht hat, bestehen erhebliche Überschneidungen in Bezug auf die Basisausbildung. Ich glaube, da ist einfach eine Verbesserung notwendig, und deswegen ist das richtig.

Manche Gesetze sorgen für große Schlagzeilen und andere werden außerhalb dieses Hauses kaum wahrgenommen. Jetzt haben wir heute schon über viele Punkte diskutiert. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist. Trotzdem sind es oft genau diese Vorhaben, die den Alltag der Menschen ganz unmittelbar verbessern. Das Zahnärztequalitätssicherungsgesetz gehört für mich genau in diese Kategorie, denn am Ende geht es um etwas sehr Wesentliches. Es geht um Qualität, es geht um Sicherheit und – ganz wichtig – um das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitssystem. 

Vertrauen ist gerade im Gesundheitsbereich unbezahlbar, das wissen wir alle. Niemand möchte sich fragen müssen, ob eine Behandlung nach den bestmöglichen Standards erfolgt. Die Menschen erwarten sich zu Recht, dass sie sich auf ihre Ärztinnen und Ärzte, auf ihre Zahnärztinnen und Zahnärzte verlassen können. Unsere Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig hat es im Nationalrat meiner Meinung nach ganz gut auf den Punkt gebracht. Sie hat gesagt: Qualitätssicherung ist kein Selbstzweck. Es geht nicht um Kontrolle, um der Kontrolle selbst willen. Es geht darum, Patientinnen und Patienten Sicherheit zu geben. 

Genau dieses Ziel verfolgt das vorliegende Gesetz. Mit der Integration der Zahnärzteschaft in das bestehende Qualitätssicherungssystem schaffen wir einheitliche Standards in einem weiteren wichtigen Bereich unseres Gesundheitswesens. Das sorgt für Transparenz, stärkt das Vertrauen und erhöht die Sicherheit für die Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Dabei ist mir besonders wichtig: Wir setzen nicht auf Misstrauen, sondern auf Zusammenarbeit. Qualität entsteht nicht am Papier und auch nicht durch Vorschriften. Qualität entsteht dort, wo Menschen jeden Tag verantwortungsvoll ihre Arbeit machen – in den Ordinationen, im direkten Kontakt mit den Patientinnen und den Patienten. Deshalb ist es richtig, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte weiterhin mit ihrer fachlichen Expertise eingebunden bleiben und eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards übernehmen. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Schwerpunkt dieser Novelle ist die Digitalisierung. Wir haben es heute auch schon oft gehört, die Digitalisierung wird oft kritisch diskutiert, und das ist auch gut so. Aber Digitalisierung ist dann sinnvoll, wenn sie den Menschen das Leben einfacher macht. Ganz ein wichtiger Punkt: Wenn Honorarnoten künftig elektronisch übermittelt werden können, wenn Patientinnen und Patienten schneller zu ihrer Rückerstattung kommen und wenn weniger Formulare ausgefüllt und weniger Wege zurückgelegt werden müssen, dann schafft Digitalisierung meiner Meinung nach einen echten Mehrwert. (Beifall bei der SPÖ.)

Last, but not least: Ebenso wichtig ist die Einführung einer einheitlichen Diagnosecodierung im zahnärztlichen Bereich – nicht deshalb, weil wir möglichst viele Daten sammeln wollen, sondern weil wir gute Entscheidungen aufgrund von guten Daten haben wollen. Nur wenn wir wissen, wo Versorgungsbedarf besteht, können wir gezielt planen, Angebote ausbauen und die Gesundheitsversorgung weiter verbessern. 

Als Sozialdemokrat bin ich zutiefst überzeugt, dass Qualität niemals vom Einkommen, vom Alter, vom Wohnort oder – wie wir es leider auch gehört haben – vom Beschäftigungsausmaß abhängen darf, denn ein starkes öffentliches Gesundheitssystem zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen die gleiche gute Versorgung erwarten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Und wie anfangs erwähnt: Diese Gesetzesänderungen werden jetzt keine großen Schlagzeilen erzeugen, aber sie schaffen konkrete Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Sie stärken die Qualität im Gesundheitswesen und nutzen die Chancen der Digitalisierung mit Augenmaß. Genau deshalb kann die SPÖ bei diesen Novellen mit voller Überzeugung mitstimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

18.58

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.