RN/105

18.58

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen! Es ist jetzt zwar schon ein bisschen später, aber ich muss kurz auf Kollegen Pröller replizieren (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Bitte!), weil es mich immer etwas unrund macht, wenn es ein Bashing gegen Schutzsuchende gibt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ist ja kein Bashing! Das sind Fakten!)

Ich möchte jetzt einmal ganz kurz etwas aus der Praxis aufklären, was die Gesundheitsversorgung von Menschen in der Grundversorgung betrifft. Es ist nämlich keinesfalls so, dass die wie Privatpatienten behandelt werden oder einen Extrabonus haben, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ich rede von Frauen mit Genitalverstümmelung, ich rede von Opfern von Menschenhandel, ich rede von Schwangeren, die keinen Termin bei einer Gynäkologin wahrnehmen können, weil es gar keine Kassenärztin in erreichbarer Nähe für sie gibt. Ich rede über Medikamente, die nicht von der Kasse bezahlt werden, die sie sich von 40 Euro Taschengeld nicht leisten können, und ich rede davon, dass eine medizinische Versorgung wirklich nur an der Basis stattfindet. Ich habe schon Fälle erlebt, wo Untersuchungen nicht durchgeführt worden sind, bevor es ein sogenanntes Bleiberecht oder eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit gegeben hat.

Also ich weise das an der Stelle noch einmal ganz entschieden zurück, dass da irgendeine Bevorzugung oder Besserstellung von Schutzsuchenden stattfindet – und Sie können mir das wirklich glauben, ich spreche aus 30-jähriger Erfahrung. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ].)

I come to the point: In der Gesundheitspolitik scheint es oft nur um Paragrafen, Ausbildungsvorschriften, Dokumentationspflichten oder, das ist auch heute wieder ein Punkt, um Datenverschlüsselung zu gehen. Es geht aber eigentlich – Kollege Forstner hat es schon angesprochen – um etwas ganz Einfaches und Wesentliches, nämlich um Vertrauen: Vertrauen darauf, dass wir gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte haben, Vertrauen darauf, dass unsere Gesundheitsdaten wirklich sicher sind, und Vertrauen darauf, dass Qualität für alle gilt, unabhängig davon, ob man einen Kassen- oder Wahlarzt aufsucht.

Zum Ärztegesetz und zum Suchtmittelgesetz: Da sehen wir mehrere Verbesserungen. Die Klarstellung der Kompetenzen der Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist richtig und schafft Rechtssicherheit. Ebenso begrüßen wir die Verlängerung der bewährten Regelung für die Opioidsubstitutionsbehandlungen, sie erleichtern tatsächlich den Alltag vieler Betroffener und sorgen für Kontinuität in der Versorgung.

Positiv sehen wir auch die Verkürzung der Basisausbildung von neun auf sechs Monate. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber aus unserer Sicht, aus grüner Sicht noch nicht der letzte. Junge Ärztinnen und junge Ärzte warten tatsächlich lange genug darauf, eigenverantwortlich arbeiten zu können, deshalb setzen wir uns weiterhin für eine umfassende Modernisierung in der ärztlichen Ausbildung ein. Wir haben dazu im Nationalrat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, der leider – ich sage jetzt einmal: noch – keine Mehrheit gefunden hat. Aber insgesamt überwiegen bei dieser Novelle, so wie sie vorliegt, klar die Verbesserungen, und deshalb werden wir dieser Gesetzesvorlage natürlich auch zustimmen. 

Beim Gesundheitstelematikgesetz wird es etwas schwieriger. Ich musste, ehrlich gesagt, etwas schmunzeln, als ich gelesen habe, dass wir im Jahr 2026 schon wieder über Faxgeräte diskutieren. Aber eigentlich ist es gar nicht lustig, denn wir reden hier nicht über irgendeine Technik, sondern über Gesundheitsdaten. Das sind wahrscheinlich, wie Sie mir hoffentlich alle zustimmen, die sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt. Wir erledigen unsere Bankgeschäfte über sichere Smartphones, unterschreiben Verträge elektronisch und kommunizieren verschlüsselt über Messenger. Bei den Gesundheitsdaten aber sagen wir zum wiederholten Mal: Ja, ja, ja, ein Jahr geht noch!

Dieses Denken führt dazu, dass Übergangslösungen plötzlich zu Dauerlösungen werden, deshalb können wir einer weiteren Verlängerung der Regelung betreffend Faxübertragung nicht zustimmen. Es wird sicher gleich ein Kollege herauskommen und sagen: Ja, es geht ja gar nicht ums Fax! Wir haben das im Ausschuss gehört, das wird nur Faxregelung genannt, es geht aber um nicht verschlüsselte Daten. Es ist egal, ob ich die per Fax oder sonst unverschlüsselt schicke, sie sind abgreifbar, und das muss in der heutigen Zeit tatsächlich nicht mehr sein. (Beifall bei den Grünen.)

Beim Zahnärztequalitätssicherungsgesetz ist das Bild leider ähnlich. Es enthält durchaus sinnvolle Verbesserungen: Eine unabhängige Qualitätssicherung stärkt das Vertrauen der Patienten und Patientinnen, auch die Vereinfachung bei der Abrechnung von Wahlarztrechnungen ist super, das begrüßen wir. Wir sagen aber, wenn Qualität wichtig ist, dann muss das für alle gelten. Dass Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzte von der verpflichtenden Diagnosecodierung ausgenommen sind, überzeugt uns nicht wirklich.

Ebenso – und ich habe es im Ausschuss auch schon gesagt, da habe ich nachgefragt – halten wir die gesetzliche Verankerung dieser Regelung im Zahnärztegesetz für den falschen Ort. Im Ausschuss wurde das so begründet, dass man nicht noch ein weiteres Gesetz, nämlich das richtige, das Gesundheitsdokumentationsgesetz, öffnen wollte. Ich sage ganz ehrlich, das wäre schon noch möglich gewesen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Politik muss manchmal Ja sagen, Politik muss aber auch Nein sagen können, was wir in diesem Fall, wenn nämlich gute Ansätze nicht konsequent zu Ende gedacht werden, machen. Deshalb stimmen wir heute dem Ärztegesetz und dem Suchtmittelgesetz zu, dem Gesundheitstelematikgesetz und dem Zahnärztequalitätssicherungsgesetz können wir hingegen nicht zustimmen – nicht weil wir gegen Digitalisierung oder gegen Qualitätssicherung wären, sondern weil wir uns bei beiden mehr Konsequenz erwartet hätten, um weiterhin auch gut vertrauen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.04

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.