RN/109

19.17

Bundesrätin Verena Schweiger, BA MA MA (SPÖ, Wien): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wer zum Zahnarzt oder zur Zahnärztin geht, vertraut darauf, gut behandelt zu werden, und dieses Vertrauen ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Gesundheitssystems. Genau dieses System und dieses Vertrauen stärken wir heute. Mit dem Zahnärztequalitätssicherungsgesetz schaffen wir keine neuen Hürden für Zahnärztinnen und Zahnärzte, wir schaffen vielmehr ein modernes, transparentes und auch einheitliches System der Qualitätssicherung, so wie es für andere niedergelassene Gesundheitsberufe bereits gilt. 

Qualität in der Gesundheitsversorgung darf kein Zufall sein. Sie braucht nachvollziehbare Standards, regelmäßige Evaluierungen und unabhängige Kontrolle, und genau das setzt dieses Gesetz um. Ein wesentlicher Schritt ist die klare Trennung zwischen Selbstevaluierung und externer Kontrolle. Die österreichische Zahnärztekammer bleibt für die Selbstevaluierung verantwortlich, und die unabhängige Überprüfung übernimmt künftig das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen. Diese Aufgabenteilung stärkt die Glaubwürdigkeit der Qualitätssicherung und sorgt auch für vergleichbare Standards. 

Ebenso wichtig ist aber die Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte. Künftig wird gesetzlich klargestellt, dass die erste Kopie der eigenen Gesundheitsdokumentation kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Damit setzen wir europäisches Recht konsequent um und erleichtern den Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten. Dabei gilt aber ausdrücklich: Die Verpflichtung betrifft ausschließlich Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie Gruppenpraxen mit Kassenverträgen und wird erst im Jahr 2028 wirksam – es bleibt also ausreichend Zeit für eine sorgfältige Umsetzung. Gerade in einer Zeit, in der medizinische Behandlungen immer komplexer werden und die Erwartungen an unser Gesundheitssystem generell steigen, braucht es transparente Qualitätsstandards. 

Dieses Gesetz verbindet Patientensicherheit mit moderner Qualitätssicherung, stärkt die Rechte von Patientinnen und Patienten und schafft zusätzlich eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens. (Beifall bei der SPÖ.)

Genau deshalb wird die Sozialdemokratie diesem Gesetz selbstverständlich ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

19.20

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. – Bitte sehr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.