RN/110

19.20

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich möchte damit beginnen, dass ich mich bedanken möchte für die gute, angeregte Diskussion zu unserem Gesundheitswesen und auch, so wie ich das gehört habe, für Ihr klares Bekenntnis, dass Sie das öffentliche solidarische Gesundheitssystem stärken möchten. Genau das ist auch unser Ziel heute mit dieser Novelle, mit der wir wieder einen Schritt in diese Richtung gehen, aber das ist auch unser Ziel bei der Gesundheitsreform.

Der Bundesrat von der ÖVP hat es angesprochen: Wir haben viele große Herausforderungen im Gesundheitswesen in den nächsten Wochen und Monaten zu erledigen, und wir sind auf einem guten gemeinsamen Weg, dass wir mit den Reformvorschlägen auch das solidarische Gesundheitssystem stärken werden. Dafür möchte ich mich auch bedanken, weil sich viele daran beteiligt haben, weil viele mit ihren Ideen in den letzten Wochen und Monaten den Reformprozess begleitet haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Auch wenn diese Novelle, die Sie heute beschließen werden, keine großen, spektakulären Änderungen beinhaltet, ist es tatsächlich so, dass wir mit dieser Novelle unser klares Ziel verfolgen, nämlich eine qualitativ hochwertige, verlässliche und moderne Gesundheitsversorgung für die Menschen in Österreich zur Verfügung zu stellen. 

Angesprochen wurde auch das Vertrauen, und genau darum geht es, dass wir das Vertrauen in das solidarische Gesundheitssystem stärken.

Auch wenn die drei Materien, die Sie heute beschließen, unterschiedlich sind, haben sie eines gemeinsam: Wir stärken damit – davon bin ich überzeugt – die Patientinnen und Patienten, wir reduzieren die unnötige Bürokratie – darauf komme ich dann noch zu sprechen – und wir schaffen rechtliche Rahmenbedingungen, die den Anforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung gerecht werden. 

Ich möchte mit dem Ärztegesetz beginnen. Mit der pauschalen Anrechnung von drei Monaten des klinisch-praktischen Jahres verkürzen wir die Basisausbildung um diese drei Monate. Ich möchte da schon darauf eingehen, warum wir das eigentlich machen. Es ist nämlich so, dass mit 1. Juli des heurigen Jahres das klinisch-praktische Jahr bei jeder Basisausbildung individuell hätte angerechnet werden müssen. Das hätte bedeutet, jeder einzelne junge Arzt, jede einzelne junge Ärztin hätte bewertet werden müssen, und dann hätte man individuell die Basisausbildung verkürzt. Mit dieser pauschalen Anrechnung, die Sie heute beschließen werden, haben wir eine wirkliche, absolute Verwaltungsvereinfachung durchgesetzt. Das ist gut, das ist richtig und das ist wichtig. – Das ist der eine Punkt. 

Der zweite Punkt ist – davon bin ich auch überzeugt –, dass wir mit dieser Verkürzung auch die Wartezeiten für die Basisausbildung verkürzen werden, weil es natürlich darum geht, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte dann auch schneller zu ihrer Ausbildung kommen, damit sie nicht ins benachbarte Ausland abwandern, weil wir jeden Arzt, jede Ärztin in unserem System brauchen. 

Das ist aber, das möchte ich auch betonen, ein erster Schritt. Es ist gerade im Ministerium eine Studie in Auftrag gegeben worden, in deren Rahmen wir uns gemeinsam anschauen, wie man die Basisausbildung weiterentwickeln kann, weil wir davon überzeugt sind, dass es ein genaues Hinschauen braucht, wie man die Basisausbildung noch besser, attraktiver und vielleicht auch noch schneller für die jungen Ärztinnen und Ärzte machen kann. Also ein erster Schritt. Die Studie wird am Ende des Jahres abgeschlossen sein, und dann werden wir sehen, ob wir die Basisausbildung noch in eine andere Richtung verändern werden. – Das ist der zweite Punkt. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Der dritte Punkt, der mir anzusprechen wichtig ist – das war, glaube ich, heute noch gar nicht Thema –, ist, dass wir Rechtssicherheit für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin schaffen. Wir stellen mit dieser Novelle klar, dass Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner auch künftig ihr breites Leistungsangebot, das ja für viele Patientinnen und Patienten der Eintritt in das Gesundheitssystem ist, tatsächlich ohne unnötige Einschränkungen weiter zur Verfügung stellen können. Wir schaffen es nämlich mit dieser Novelle, dass es keine engen Sonderfachbeschränkungen in der Ausbildung geben wird. Damit stellen wir sicher, dass die Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner ihr breites medizinisches Leistungsspektrum weiter anbieten können. Ich bin davon überzeugt, damit schaffen wir eine wohnortnahe medizinische Versorgung und stärken die zentrale Rolle des Hausarztes, der Hausärztin ein Stück weit mehr, und das wollen wir. 

Wir wollen ja mit der Gesundheitsreform auch erreichen, dass die Primärversorgung noch mehr an Gewicht erhält und dass Patientinnen und Patienten nicht durch das System irren müssen, sondern dass sie bei ihrer Hausärztin, ihrem Hausarzt wirklich gut betreut werden und keine weiteren Behandlungen mehr nötig sind. Also eine wirklich wichtige Maßnahme, die Sie heute beschließen werden. 

Ein weiterer wichtiger Bereich, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist das Suchtmittelgesetz; das wurde schon angesprochen. Wir werden die bewährte Übergangsregelung bei der Opioidsubstitutionsbehandlung bis Ende 2028 verlängern. Das ist wichtig. Ich möchte aber schon betonen, dass die gute Kontrolle auch weiterhin bestehen bleibt. Also es ist nicht so, dass die Menschen, die in diesen Substitutionsprogrammen sind, nicht auch weiterhin in einem guten, engen Kontrollmechanismus sind, der von Amtsärztinnen und Amtsärzten beziehungsweise ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausgeübt wird. Das ist wichtig. 

Und wenn man sieht, es gibt Abweichungen, dann werden sie auch wieder in das alte – unter Anführungszeichen – Amtsärzt:innenregime überführt, weil wir nicht wollen, dass mit dieser Regelung Missbrauch passieren kann, sondern wir wollen Menschen – das ist schon angesprochen worden – in Krisensituationen bestmöglich unterstützen und ihnen keine Hürden auferlegen. Dieses System hat sich wirklich bewährt, und in den Bundesländern – wir haben extra nachgefragt – gibt es keinen Anstieg von Missbrauch. Das ist mir wirklich wichtig zu sagen. Also eine gute Lösung, die wir weiterführen, die natürlich auch mit Kontrollmechanismen belegt ist. 

Beim fünften Punkt geht es um das Zahnärztequalitätssicherungsgesetz. Dazu wurde heute schon viel gesagt, darum kann ich das jetzt auch ganz kurz machen. Ich möchte nur zum Kollegen von den Freiheitlichen sagen: Das hat natürlich auch einen anderen Grund, Sie wissen das. Wir haben die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich schon im Jahr 2024 eingeführt. Damals wurde schon gesagt, dass diese Qualitätssicherung auch auf andere Fächer übertragen werden soll. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind nun das erste Fach, in dem diese Qualitätssicherung umgesetzt wird. Es ist schon gesagt worden, natürlich greift man auf die Expertise der Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihrer Selbsteinschätzung zurück, aber wir haben zusätzlich eine gute staatliche Qualitätssicherung. 

Ich glaube wirklich, dass das wichtig ist, weil es um die Qualität für die Patientinnen und Patienten geht. Das ist mir wirklich sehr, sehr wichtig zu sagen, dass es nicht darum geht, Hürden oder Schikanen aufzubauen, sondern dass es um die Qualität für die Patientinnen und Patienten geht. – Das ist der fünfte Punkt gewesen.

Der letzte Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, ist das Gesundheitstelematikgesetz. Da mache ich aus meinem Herzen auch keine Mördergrube: Das macht auch mir keine Freude, dass wir diese Regelung noch einmal verlängern müssen. Ich sage das ganz ehrlich, es ist tatsächlich so, dass es noch nicht funktioniert, diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung flächendeckend umzusetzen. Deswegen ist diese Verlängerung keine Frage des Wollens, ich sage das jetzt ganz ehrlich, es ist eine Frage der Verantwortung, weil es eben um sensible Patient:innendaten geht. Deswegen müssen wir die Frist für das Ende der Faxübermittlung noch einmal verlängern, weil es eben momentan noch nicht funktioniert. 

Aber – und das möchte ich auch noch sagen – das zeigt mir einmal mehr, dass wir gerade in der Digitalisierung, die hundertprozentig ein großer Booster sein wird, auch in der Gesundheitsversorgung – immer ergänzend und niemals die Mensch-zu-Mensch-Behandlung und -Betreuung ersetzend, das ist schon klar –, wirklich einen großen Schritt nach vorne machen müssen. Die E-Health-Agentur, die die Frau Bundesministerin immer anspricht, ist wirklich ein Gebot der Stunde, damit wir die Digitalisierung gemeinsam noch besser und effizienter vorantreiben können. Das ist mir auch wirklich wichtig zu sagen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

Alles in allem möchte ich mich bei allen bedanken, die bei dieser Novelle heute mitstimmen, diesen Beschluss mittragen werden. Sie bringt keine großartigen oder spektakulären Einzelmaßnahmen, aber sie sorgt in ihrer Gesamtheit tatsächlich dafür, dass wir das Gesundheitssystem stärken, eben auch mit der Verkürzung der Basisausbildung, dass es weniger Bürokratie geben wird, dass wir mehr Qualität haben werden und dass es auch mehr Rechtssicherheit für die Patientinnen und Patienten gibt. Ein herzliches Danke an alle, die diese Novelle mitbeschließen werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

19.29

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.