RN/113
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird (531 d.B. und 549 d.B. sowie 11834/BR d.B. und 11854/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/114
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Vielen Dank. – Ich darf Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Vielen Dank.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.
RN/115
19.36
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir sprechen hier über die Vorlage zu einer neuen Regulierung, dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz. Wir wissen alle, Tabak- und Nikotinkonsum zählt zu den größten Gesundheitsrisiken weltweit, und zwar nicht nur für jene, die diese Produkte nutzen, sondern auch für Unbeteiligte. Vor allem Jugendliche verwenden gerne E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Diese haben ein hohes Suchpotenzial und bilden somit den Einstieg für eine Abhängigkeit.
Die elektronischen Einwegzigaretten mit und ohne Nikotin werden jetzt verboten, und die tabakfreien Nikotinerzeugnisse, zum Beispiel die Nikotinbeutel oder die Nikotinschnupfpulver, die manche kennen, werden jetzt in das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz einbezogen. Diese fallen künftig auch unter das Werbeverbot und dürfen in Zukunft nur mehr von Trafikanten verkauft werden.
Ja, geschätzte Damen und Herren, der Gesundheitsschutz ist uns allen wichtig; gleich wichtig ist aber auch die Wahlfreiheit mündiger Bürger. Gesundheitsschutz darf nicht zum Vorwand für mehr Bürokratie oder vor allem für Einschränkungen persönlicher Freiheiten werden. Sehr kritisch sehe ich, dass weitere Kompetenzen mit Verordnungsermächtigung verschoben werden. Wir haben das alle miterlebt und wir wissen es: Gerade in Zeiten von Corona wurden persönliche Freiheiten eingeschränkt.
Weiter sehe ich die Gefahr: Wenn man den legalen Handel immer stärker einschränkt, werden auch immer mehr illegale Händler, Onlinehändler entstehen. Daher muss man gegen illegale Anbieter, die davon profitieren, strikt vorgehen und kontrollieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Positiv sehe ich auch das Wegwerfverbot für Tabakerzeugnisse. Leider haben Sie es auf die öffentlichen Spielplätze beschränkt, mit Strafen von 500 bis 2 000 Euro. Wenn die Tabakerzeugnisse auch in Parks oder vor Schulen oder auf öffentlichen Plätzen weggeworfen werden, ist das in Zukunft weiterhin egal oder legal.
Geschätzte Damen und Herren! Gesundheitspolitik braucht Augenmaß, klare Regeln, wirksame Kontrollen, aber nicht immer neue bürokratische Hürden. In diesem Zusammenhang hätten wir die Möglichkeit gehabt – oder Sie, Frau Staatssekretärin, mit der Frau Ministerin –, das Lachgas zu verbieten. Das wird für Jugendliche ein immer größeres gesundheitliches Problem. Das gehört auf jeden Fall rasch geregelt.
Ein gutes Gesetz schützt die Gesundheit, stärkt den Jugendschutz und ist zugleich verständlich, praxistauglich und unbürokratisch. Genau daran habe ich und haben wir Zweifel, wir werden daher nicht mitstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile dieses.
RN/116
19.39
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Geschätzter Herr Bundesrat Pröller, ich habe mir gedacht, als du zu sprechen begonnen hast – das hat mir so gut gefallen –: Ich brauche eigentlich gar nicht mehr herauszukommen, der hat positiv alles gesagt – bis zu dem Augenblick, als du Eigenverantwortung gesagt hast.
Ja, ich bin für Eigenverantwortung, aber diesen Gesetzentwurf haben wir doch in erster Linie für Jugendliche geschaffen, damit sie gar nicht in die Sucht hineinschlittern. Das ist der Punkt: Ich kann bei jungen Menschen niemals von Eigenverantwortung sprechen. Ja, langsam müssen wir Kinder und Jugendliche zur Eigenverantwortung hinleiten, aber wir können nicht erwarten, dass sie das in einem gewissen Alter schon für sich entscheiden können, und deshalb ist diese Gesetzesnovelle so wichtig: um das Verbot dieser E-Zigaretten zu haben und damit die Jugendlichen von uns – von der Politik – geschützt werden.
Mir erscheint noch wichtig – das möchte ich auch noch dazusagen –: Bei diesem Verbot der Einweg-E-Zigaretten geht es mir auch um den Umweltschutz, denn Sie alle wissen, dass alles, was die Natur nicht verarbeiten kann und wir nicht wegwerfen, ganz wichtig ist, um unsere Natur zu schützen. Deshalb werde ich nicht müde werden, da immer auf Eigenverantwortung zu setzen: dass wir für alles, was wir verhindern können, was die Umwelt belastet, Eigenverantwortung übernehmen – und das tun wir alle hier in diesem Hohen Haus. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
19.41
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Antonia Herunter. Ich erteile ihr dieses.
RN/117
19.41
Bundesrätin Antonia Herunter (ÖVP, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir freuen uns heute wahrscheinlich alle schon eher auf frische Luft nach der Sitzung, wir reden aber trotzdem noch kurz über das Rauchen.
Ich habe mir gedacht, ich erzähle vielleicht ein bisschen aus meinen – schon eine Zeit – vergangenen Teenagertagen. Oft heißt es dann, wenn solche Beschränkungen kommen, wieder, dass die persönliche Freiheit eingeschränkt wird, aber ich sehe es wie Kollegin Kolar: Es geht bei diesen neuen Regelungen vor allem auch um Jugendschutz. Als ich 16 war – da hat man mit 16 noch rauchen dürfen –, hat es in der Trafik wirklich ganz klassische Zigaretten mit Mango-, Schokolade- – schon damals richtig exotisch – und Pfefferminzgeschmack gegeben. Das hat man dann irgendwann abgeschafft, weil man draufgekommen ist, dass viele keine Zigarette ohne diese Geschmacksrichtungen angreifen würden – ich zum Beispiel hätte es ohne diese Geschmacksstoffe nicht getan.
So setzen wir im Jugendschutz in vielen Bundesländern natürlich den Fokus darauf, dass man verhindert, dass gewisse Dinge zu früh auf junge Menschen zukommen: Das sind in den letzten Jahren zum Beispiel auch die Nikotinbeutel gewesen – die Steiermark war eines von vier Bundesländern, die sie per Jugendschutzgesetz für unter 18-Jährige schon verboten haben. Ich glaube aber, dass es durchaus ein Erfolg ist, dass man schon jetzt, bevor – wie in der Reformpartnerschaft beschlossen – der Jugendschutz entsprechend auf Bundesebene gehoben wird, für die Nikotinbeutel eine bundeseinheitliche Lösung findet.
Auch da aus meinen Teenagerjahren gesprochen: Ich glaube, der Jugendschutz und die unterschiedlichen Bundesländergegebenheiten waren etwas, das von jungen Menschen immer wieder als ein bisschen unfair empfunden wurde. Ich habe mit 16 um 2 Uhr zu Hause sein müssen, in Wien hat man die ganze Nacht fortbleiben dürfen – da haben wir bei den jungen Leuten teilweise wirklich schon fast einen Fortgehtourismus gehabt. Gerade da sind dann, glaube ich – so sehr ich an ein föderales Österreich glaube –, alle jungen Menschen in den Interessen bundesländerunabhängig doch ein bisschen gleich.
Mit der Aufnahme heute ins Tabakgesetz – ganz konkret bei den Nikotinbeuteln – setzen wir jedenfalls ein klares Zeichen dafür, dass Tabak- und Nikotinprodukte nun einmal gesundheitsschädigend sind. Erwachsenen – wie schon angesprochen – steht es ja frei, das zu entscheiden. Lustigerweise hat erst letztens ein Kollege zu mir gesagt: Ich werde ja wohl noch frei entscheiden dürfen, womit ich meinen Körper zugrunde richte! – Auf eine gewisse Art und Weise steht es jedem frei, zu rauchen, gerne Alkohol zu trinken – im besten Fall dabei nicht Auto zu fahren, aber dann doch –, aber besonders bei jungen Menschen setzen wir da einen Schwerpunkt: Das Mindestalter für Rauchen haben wir deshalb in meinen Erwachsenenjahren erhöht und den Verkauf von Produkten mit noch blumigeren Geschmacksrichtungen – wie ich dann als Erwachsene festgestellt habe, war dann bei diesen E-Zigaretten alles Mögliche dabei, Blueberry, Bubblegum, Waffel und weiß der Teufel was alles – auch weiter eingeschränkt.
Bei der Einweg-E-Zigarette geht es nicht nur um den klassischen Umweltfaktor – denn dass alles, was nur einmal benutzt wird, irgendwie schlecht für die Umwelt ist, ist uns, glaube ich, mittlerweile klar –, sondern es geht auch um einen Sicherheitsfaktor. Wenn man mit den Abfallverbänden spricht, hört man, dass es immer wieder zu Bränden auf Mülldeponien aufgrund von nicht fachgerecht entsorgten Akkus und Batterien kommt. Ich glaube, es ist in niemandes Sinne, wenn wir laufend für Brände in der Müllverwertung sorgen, und deshalb ist auch das natürlich das einzig Vernünftige zu tun.
Wir verbessern heute aber nicht nur ein Tabakgesetz, sondern auch ein Nichtraucherschutzgesetz, und ganz klar: Die wichtigste Kategorie der Nichtraucher sind für uns Kinder. Es hat vor ein paar Jahren im Grazer Stadtpark gemeinsam mit Kindern eine Sammelaktion von Zigarettenstummeln gegeben, da hat man innerhalb kürzester Zeit 1 000 Zigarettenstummel gefunden. Es gab dann eine Initiative, um die öffentlichen Spielplätze rauchfrei zu gestalten – manche können sich vielleicht noch erinnern, da war auch unser ehemaliger Bundesrat Karlheinz Kornhäusl mit dabei, seines Zeichens Arzt und mittlerweile Gesundheitslandesrat –, weil diese Zigarettenstummel, aber auch alle anderen weggeworfenen Nikotinerzeugnisse einfach unzählige Giftstoffe enthalten, und deshalb wird zukünftig das Entsorgen auf öffentlichen Spielplätzen mit hohen Verwaltungsstrafen belegt werden können.
Auf gut Deutsch: für Kinderlachen statt Raucherhusten am Spielplatz, damit Mamas und Papas eine Sorge weniger haben! – In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch allen Familien da draußen schon einmal einen schönen Sommer. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.47
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile dieses.
RN/118
19.47
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Natürlich auch werte Kollegen, die zusehen und zuhören (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Müssen!) – müssen – ja, das ist jetzt so. (Heiterkeit der Rednerin.) Wenn ich als Vierte rede, ist ja schon fast alles gesagt, deshalb sage ich jetzt noch ganz schnell, dass wir Grüne auch zustimmen werden, weil diese Novelle natürlich wichtige Verbesserungen enthält: dass Einwegzigaretten künftig verboten werden, dass neue Nikotinprodukte endlich unter das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz fallen und das Wegwerfen von Tabakerzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen ausdrücklich verboten wird – wobei ich denke: Nicht nur auf Spielplätzen, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln müsste überall verboten werden.
Ich kann mich erinnern, wir haben in diesem Frühjahr eine Mission Müll gemacht. Gerade auch für die Landwirtinnen und Landwirte: Wenn das in die Wiese geworfen wird, landet es im Tierfutter und kann zu ärgsten Koliken bei den Pferden und wahrscheinlich auch bei den anderen Weidetieren zu großen gesundheitlichen Schäden führen, deshalb denke ich mir: Wenn man eigenverantwortlich agiert, dann das bitte überhaupt nirgends hinschmeißen, wo es nicht hingehört!
Was ich schon auch betonen möchte: Mich konnte ja, als ich jung war, diese Tabakindustrie nie catchen, ich bin eine passionierte Ich-konnte-nicht-in-Versuchung-geführt-werden-Nichtraucherin. Jetzt aber muss man schon sagen: Mit diesen bunten Verpackungen und den süßen Geschmacksrichtungen ist ja die Tabakindustrie schon ganz schön tricky geworden. Gerade dafür sind diese Einweg-Vapes zum Sinnbild geworden: weil sie eben so harmlos wirken, günstig sind, leicht erhältlich sind und heute wahrscheinlich auch bewusst junge Menschen ansprechen. Genau deshalb ist das Verbot auch so wichtig.
Ich möchte trotzdem noch kurz etwas über den Umweltschutz sagen, zu den Einweg-Vapes und zu den Zigarettenstummeln: Wir laufen da jedes Jahr durch unsere Gemeinde und so weiter – ich bin Obfrau des Umweltausschusses –: Es ist unglaublich, was wir dort finden. Ich habe den Kindern jetzt auch schon beigebracht, dass sie das nicht mehr mit der bloßen Hand anfassen dürfen, weil alleine das Anfassen von diesen Filtern und von diesen Zigarettenstummeln ja schon der absolute Irrsinn sind, und ich kann jetzt gar nicht genau sagen, wie viele Liter Trinkwasser ein Zigarettenstummel verunreinigt. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 60!) – Wie viele? (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: 60!) – Mindestens 60, genau.
Dass diese – sozusagen – Batterien im Restmüll landen, hat die Kollegin auch schon erwähnt. Da entstehen teilweise Brände in den Müllstellen. Das ist also wirklich, wirklich unglaublich.
Ich sage es aber trotzdem noch einmal ganz deutlich: Das darf nicht das Ende sein, da gibt es wirklich noch ganz viel Potenzial nach oben, solange es so ist, wie zum Beispiel neulich bei uns in der Gemeinde. Ich meine, das muss man sich überlegen: Wir haben einen Fitnesspark, und bei diesem Fitnesspark wurde ein Behälter installiert, in den man Zigaretten reinschmeißt, was ein Widerspruch in sich ist – Fitness, Gesundheit, Zigaretten und so weiter. Ich glaube, das muss einmal in den Gehirnen durchklicken, dass das nicht vereinbar ist. Von daher: Super, dass wir das heute beschließen, und ein bissl mehr geht noch. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
19.51
Vizepräsident Daniel Schmid: Für eine Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.
RN/119
19.51
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Ja, auch ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute dieses Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz beschließen werden.
Für mich geht es da um drei Aspekte: Es geht um den Gesundheitsschutz, es geht um den Jugendschutz und es geht natürlich auch um den Kinderschutz. Wir schließen heute ein Vorhaben ab, das ja schon sehr lange diskutiert wurde, und mit diesem Beschluss heute werden wir einen sehr, sehr wichtigen Beitrag zu diesen drei genannten Bereichen, eben Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Kinderschutz, leisten.
Es ist schon angesprochen worden: Warum ist diese Novelle wichtig? – Weil sich einfach die Tabakprodukte verändert haben. Es ist schon lang nicht mehr die Zigarette, zu der die Jugendlichen greifen, es sind diese hippen, trendigen Angebote, die in diesen Geschmacksrichtungen angeboten werden. Das ist eben für junge Menschen unglaublich attraktiv und es hat ein enormes Suchtpotenzial – das muss man sich wirklich vor Augen halten –, weil diese Produkte eben modern sind. Sie sind trendig, sie sind hip und sie werden vor allem auch in den sozialen Medien angeboten und den Jugendlichen in den sozialen Medien attraktiv gemacht. Sie werden so dargestellt, als wenn es ganz alltäglich wäre. Das hat ein enormes Suchtpotenzial, und uns muss klar sein: Nikotin bleibt Nikotin, egal ob es die Zigarette ist, ob es ein neues Produkt ist.
Deswegen brauchen wir für diese neuen Herausforderungen auch neue Antworten, und Sie werden das heute beschließen, weil wir auch wissen, dass diese trendigen Einweg-E-Zigaretten oftmals der Einstieg in die Raucherkarriere, in andere Raucherkarrieren sind. Deswegen brauchen wir aus meiner Sicht dieses Schutzgesetz. – Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt, der mir wirklich enorm wichtig ist, ist, dass wir auch die tabakfreien Nikotinprodukte verbieten werden, die sogenannten Pouches. Sie werden heute tatsächlich im Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz geregelt. Das ist aus meiner Sicht enorm wichtig, weil das in der Vergangenheit in den Jugendschutzgesetzen geregelt gewesen ist, und nicht alle Bundesländer haben im Jugendschutzgesetz diese Pouches geregelt – das ist der eine Punkt. Jetzt regeln wir es bundesweit mit dem Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz, und deswegen fällt es auch in die Werbeverbote hinein. Ich glaube, es ist enorm wichtig, dass es wirklich in Zukunft auch ein Werbeverbot geben wird.
Es gibt ein klares Abgabeverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, es wird eine Grundlage für Nikotinhöchstgrenzen geschaffen – auch das geht über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz –, es muss verpflichtende Warnhinweise geben, es muss Meldepflichten geben, wie schon angesprochen das Werbe- und das Sponsoringverbot, und es ist auch der Versandhandel untersagt. Und das alles geht eben, weil es über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz geregelt wird. Wir schließen da, finde ich, wirklich eine große Lücke im Jugendschutz, davon bin ich wirklich überzeugt.
Der dritte Punkt, noch ganz kurz angesprochen, ist der Kinderschutz. Weil es schon angesprochen wurde: Warum haben wir das Wegwerfen der Zigarettenstummel jetzt nur auf den Spielplätzen geregelt? – Das ist ein erster Schritt, weil wir auch wissen, dass die meisten Patientinnen und Patienten, die mit Nikotinvergiftungen in die Krankenhäuser kommen – das waren in den letzten Jahren circa 1 500 – Kinder unter vier Jahren sind. Deswegen haben wir es jetzt einmal auf den Spielplätzen geregelt, weil dort die Orte sind, wo Kinder alleine spielen, wo sie manchmal auch unbeaufsichtigt spielen. Wir sind überzeugt davon: Spielplätze sind Kinderorte, es sind Orte, wo sich Kinder unbeschwert bewegen sollen, und deswegen werden wir jetzt eben dieses Wegwerfverbot auf Spielplätzen regeln.
Es gibt ja darüber hinaus die Möglichkeit, dass man sogar auch das Rauchen auf Spielplätzen verbietet; Sie wissen, Graz und Wien haben das schon gemacht. Wir gehen jetzt einmal einen ersten Schritt, und ich bin wirklich sehr froh darüber, dass heute eine große Zustimmung zu diesem aus meiner Sicht sehr, sehr wichtigen Gesetz für Gesundheit, für Kinder und für Jugendschutz beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
19.55
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für die Stellungnahme, Frau Staatssekretärin!
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
RN/120
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.