RN/115
19.36
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Wir sprechen hier über die Vorlage zu einer neuen Regulierung, dem Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz. Wir wissen alle, Tabak- und Nikotinkonsum zählt zu den größten Gesundheitsrisiken weltweit, und zwar nicht nur für jene, die diese Produkte nutzen, sondern auch für Unbeteiligte. Vor allem Jugendliche verwenden gerne E-Zigaretten und Nikotinbeutel. Diese haben ein hohes Suchpotenzial und bilden somit den Einstieg für eine Abhängigkeit.
Die elektronischen Einwegzigaretten mit und ohne Nikotin werden jetzt verboten, und die tabakfreien Nikotinerzeugnisse, zum Beispiel die Nikotinbeutel oder die Nikotinschnupfpulver, die manche kennen, werden jetzt in das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz einbezogen. Diese fallen künftig auch unter das Werbeverbot und dürfen in Zukunft nur mehr von Trafikanten verkauft werden.
Ja, geschätzte Damen und Herren, der Gesundheitsschutz ist uns allen wichtig; gleich wichtig ist aber auch die Wahlfreiheit mündiger Bürger. Gesundheitsschutz darf nicht zum Vorwand für mehr Bürokratie oder vor allem für Einschränkungen persönlicher Freiheiten werden. Sehr kritisch sehe ich, dass weitere Kompetenzen mit Verordnungsermächtigung verschoben werden. Wir haben das alle miterlebt und wir wissen es: Gerade in Zeiten von Corona wurden persönliche Freiheiten eingeschränkt.
Weiter sehe ich die Gefahr: Wenn man den legalen Handel immer stärker einschränkt, werden auch immer mehr illegale Händler, Onlinehändler entstehen. Daher muss man gegen illegale Anbieter, die davon profitieren, strikt vorgehen und kontrollieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Positiv sehe ich auch das Wegwerfverbot für Tabakerzeugnisse. Leider haben Sie es auf die öffentlichen Spielplätze beschränkt, mit Strafen von 500 bis 2 000 Euro. Wenn die Tabakerzeugnisse auch in Parks oder vor Schulen oder auf öffentlichen Plätzen weggeworfen werden, ist das in Zukunft weiterhin egal oder legal.
Geschätzte Damen und Herren! Gesundheitspolitik braucht Augenmaß, klare Regeln, wirksame Kontrollen, aber nicht immer neue bürokratische Hürden. In diesem Zusammenhang hätten wir die Möglichkeit gehabt – oder Sie, Frau Staatssekretärin, mit der Frau Ministerin –, das Lachgas zu verbieten. Das wird für Jugendliche ein immer größeres gesundheitliches Problem. Das gehört auf jeden Fall rasch geregelt.
Ein gutes Gesetz schützt die Gesundheit, stärkt den Jugendschutz und ist zugleich verständlich, praxistauglich und unbürokratisch. Genau daran habe ich und haben wir Zweifel, wir werden daher nicht mitstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.39
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.