RN/119

19.51

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Ja, auch ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute dieses Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz beschließen werden. 

Für mich geht es da um drei Aspekte: Es geht um den Gesundheitsschutz, es geht um den Jugendschutz und es geht natürlich auch um den Kinderschutz. Wir schließen heute ein Vorhaben ab, das ja schon sehr lange diskutiert wurde, und mit diesem Beschluss heute werden wir einen sehr, sehr wichtigen Beitrag zu diesen drei genannten Bereichen, eben Gesundheitsschutz, Jugendschutz und Kinderschutz, leisten. 

Es ist schon angesprochen worden: Warum ist diese Novelle wichtig? – Weil sich einfach die Tabakprodukte verändert haben. Es ist schon lang nicht mehr die Zigarette, zu der die Jugendlichen greifen, es sind diese hippen, trendigen Angebote, die in diesen Geschmacksrichtungen angeboten werden. Das ist eben für junge Menschen unglaublich attraktiv und es hat ein enormes Suchtpotenzial – das muss man sich wirklich vor Augen halten –, weil diese Produkte eben modern sind. Sie sind trendig, sie sind hip und sie werden vor allem auch in den sozialen Medien angeboten und den Jugendlichen in den sozialen Medien attraktiv gemacht. Sie werden so dargestellt, als wenn es ganz alltäglich wäre. Das hat ein enormes Suchtpotenzial, und uns muss klar sein: Nikotin bleibt Nikotin, egal ob es die Zigarette ist, ob es ein neues Produkt ist. 

Deswegen brauchen wir für diese neuen Herausforderungen auch neue Antworten, und Sie werden das heute beschließen, weil wir auch wissen, dass diese trendigen Einweg-E-Zigaretten oftmals der Einstieg in die Raucherkarriere, in andere Raucherkarrieren sind. Deswegen brauchen wir aus meiner Sicht dieses Schutzgesetz. – Das ist der eine Punkt. 

Der zweite Punkt, der mir wirklich enorm wichtig ist, ist, dass wir auch die tabakfreien Nikotinprodukte verbieten werden, die sogenannten Pouches. Sie werden heute tatsächlich im Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz geregelt. Das ist aus meiner Sicht enorm wichtig, weil das in der Vergangenheit in den Jugendschutzgesetzen geregelt gewesen ist, und nicht alle Bundesländer haben im Jugendschutzgesetz diese Pouches geregelt – das ist der eine Punkt. Jetzt regeln wir es bundesweit mit dem Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz, und deswegen fällt es auch in die Werbeverbote hinein. Ich glaube, es ist enorm wichtig, dass es wirklich in Zukunft auch ein Werbeverbot geben wird. 

Es gibt ein klares Abgabeverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, es wird eine Grundlage für Nikotinhöchstgrenzen geschaffen – auch das geht über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz –, es muss verpflichtende Warnhinweise geben, es muss Meldepflichten geben, wie schon angesprochen das Werbe- und das Sponsoringverbot, und es ist auch der Versandhandel untersagt. Und das alles geht eben, weil es über das Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetz geregelt wird. Wir schließen da, finde ich, wirklich eine große Lücke im Jugendschutz, davon bin ich wirklich überzeugt. 

Der dritte Punkt, noch ganz kurz angesprochen, ist der Kinderschutz. Weil es schon angesprochen wurde: Warum haben wir das Wegwerfen der Zigarettenstummel jetzt nur auf den Spielplätzen geregelt? – Das ist ein erster Schritt, weil wir auch wissen, dass die meisten Patientinnen und Patienten, die mit Nikotinvergiftungen in die Krankenhäuser kommen – das waren in den letzten Jahren circa 1 500 – Kinder unter vier Jahren sind. Deswegen haben wir es jetzt einmal auf den Spielplätzen geregelt, weil dort die Orte sind, wo Kinder alleine spielen, wo sie manchmal auch unbeaufsichtigt spielen. Wir sind überzeugt davon: Spielplätze sind Kinderorte, es sind Orte, wo sich Kinder unbeschwert bewegen sollen, und deswegen werden wir jetzt eben dieses Wegwerfverbot auf Spielplätzen regeln. 

Es gibt ja darüber hinaus die Möglichkeit, dass man sogar auch das Rauchen auf Spielplätzen verbietet; Sie wissen, Graz und Wien haben das schon gemacht. Wir gehen jetzt einmal einen ersten Schritt, und ich bin wirklich sehr froh darüber, dass heute eine große Zustimmung zu diesem aus meiner Sicht sehr, sehr wichtigen Gesetz für Gesundheit, für Kinder und für Jugendschutz beschlossen wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

19.55

Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank für die Stellungnahme, Frau Staatssekretärin!

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. 

Die Debatte ist geschlossen.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.