RN/121
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (518 d.B. und 551 d.B. sowie 11855/BR d.B.)
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/122
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Ich darf Ihnen den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, präsentieren.
Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Bundesrätin.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.
RN/123
19.57
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Bei der vorliegenden Novelle handelt es sich um mehrere Änderungen und Anpassungen, die zu einer Modernisierung des Vollzugs des Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen sollen.
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz führen zu mehr Sicherheit und sind für uns alle ein großes Anliegen. Diese Regierungsvorlage beinhaltet wieder Brauchbares, Gutes, andererseits aber auch Negatives. Die Erleichterung der Kontrolle im Bereich der Trinkwasserversorgung für Almhütten ist etwas Positives, auch die Neuregelung für das Bundesheer, damit die Trinkwasserversorgung bei Übungen sichergestellt wird. Gerade als Berufsunteroffizier sehe ich das als sehr positiv.
Aufgrund des Tierärztemangels muss es auch dringend bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zu Erleichterungen kommen, vor allem für kleinere Tierarztpraxen, und zwar in der Form, dass in Ausnahmefällen auch angestelltes Tierarztpersonal kurzfristig und ohne behördlichen Auftrag diese Untersuchungen durchführen darf. Auch die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für die Beauftragung als amtlicher Tierarzt wird gelockert. Diese Regelung zeigt aber auch deutlich die Notwendigkeit auf und macht das Problem sichtbar, nämlich einen akuten Mangel von Tierärzten in diesem Bereich.
Im Ausschuss des Nationalrates hat die FPÖ einen Antrag eingebracht, der wirklich nachhaltig eine Lösung bringen würde, und zwar durch mehr Ausbildungsplätze und eine Attraktivierung des Berufes. Leider haben die Fraktionen der Regierungsparteien dagegengestimmt. Sie haben das Problem zwar erkannt, aber die Lösung verweigert.
Geschätzte Damen und Herren! Wie so oft gibt es aber in dieser Regierungsvorlage einige Punkte, die nicht fertig gedacht worden sind, nicht praxistauglich oder schlecht gemacht sind.
Etliche Begriffe sind viel zu vage formuliert und dadurch besteht wie immer die Gefahr einer einfachen Umgehung, zum Beispiel die „Probenahme am Firmensitz“, der häufig nur ein Büro ist und keine Verwaltungszentrale – dort werden keine Waren gelagert und daher ist es relativ schwierig oder unmöglich, Proben zu nehmen –, oder die Kontrollpflichten im Internethandel. Bei Betrieben mit Onlineshop kommt es zu wesentlichen Ungleichbehandlungen im Vergleich mit ausländischen Plattformen, bei denen es auch wieder klar keine Kontrollen in dieser Art gibt.
Beim Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln sagen viele, es ist über das Ziel geschossen worden, Stichwort Lavendel oder Baldrian – dass solche Sachen dann auch verboten sein würden. Den Ansatz, gesundheitsgefährdende Ersatzdrogen wie HHC in Gummibärchen konsequent vom Markt zu nehmen, sehen wir positiv, und der Wildwuchs im Onlinelebensmittelhandel muss strenger kontrolliert werden.
Es scheitert aber oft an der Umsetzung, daher überwiegen auch da in Summe die Nachteile, sodass wir diesen Vorschlag ablehnen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile ihr dieses.
RN/124
20.00
Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ, Steiermark): Danke, geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Herr Kollege Pröller, auch diesmal hat es gut begonnen, mit dem Satz: Es ist viel Brauchbares und Gutes dabei. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) – Ich habe dir jetzt zugehört: Ich hätte, hätte ich jetzt eine Plus-Minus-Liste gemacht, in deiner Aufzählung eigentlich mehr gesehen, das bei Plus ist. Wenn dann eine Entscheidung fallen muss, dann hätte ich gesagt: Liebe FPÖ, ihr könnt da ja gerne mitstimmen, weil ihr den Experten habt, der mehrheitlich gemeint hat, diese Gesetze sind sehr gut!
Ich komme nun zu meinen Ausführungen: Wenn wir Lebensmittel einkaufen, machen wir uns meistens keine Gedanken darüber, ob sie sicher sind. Dieses Vertrauen ist nicht selbstverständlich, es muss jeden Tag aufs Neue verdient werden – durch klare Gesetze, konsequente Kontrollen und Behörden, die rasch handeln können. Genau darum geht es bei der heutigen Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes. Sie passt unsere Regeln an neue Entwicklungen an und stärkt den Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Ich komme nun zu diesem ersten Punkt, den auch Herr Pröller schon angesprochen hat. Der wichtige Punkt: Es betrifft neuartige psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln; dabei handelt es sich um Stoffe, die auf das Gehirn und das Nervensystem wirken. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Baldrian!) Diese Stoffe werden teilweise Produkten zugesetzt, die wie ganz normale Lebensmittel aussehen, wie zum Beispiel – wie Herr Pröller schon ausgeführt hat – Fruchtgummi oder andere Süßwaren, und gerade diese Gefahr wird leider unterschätzt. Besonders Kinder und Jugendliche können den Unterschied nicht erkennen: Was wie harmlose Süßigkeiten aussieht, kann in Wahrheit ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Ein zweiter Schwerpunkt – auch von Herrn Kollegen Pröller schon angesprochen – ist der Onlinehandel: Immer mehr Menschen bestellen Lebensmittel im Internet. Eines muss aber klar sein: Für die Sicherheit eines Lebensmittels darf es keinen Unterschied machen, ob wir das Lebensmittel in einem Supermarkt einkaufen oder es online bestellen. Deshalb stärkt diese Novelle die Möglichkeiten der Behörden, auch im Internet wirksam zu kontrollieren.
Der dritte wichtige Bereich – ich kürze es ab; auch schon vom Kollegen angesprochen – ist der wichtige Bereich der amtlichen Fleischkontrollen: Gerade in ländlichen Regionen fehlen immer häufiger Tierärztinnen und Tierärzte. Das stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Wenn es da einen Antrag - - (In Richtung Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]:) Ich kenne den Antrag zu den Tierärzten im Nationalrat leider nicht.
Ich kenne die Problematik vor allem für die Landwirtschaft. Das, was wir in den Regionen aber haben: Wir haben keinen Tierärzt:innenmangel – ich sage das jetzt bewusst: Tierärzt:innenmangel. Die Tierärzt:innen sind mittlerweile stark weiblich geworden und haben vor allem Kleintierpraxen. Das ist das Problem. Diese gestandenen Tierärzte, die bei jeder Tages- und Nachtzeit zum Landwirt rausfahren, bei Geburten helfen und sonstiges machen, sind leider eine aussterbende Kaste. Wir haben keinen Mangel an Tierärzten, sondern (Ruf bei der ÖVP: An Männern!) wir haben einen Mangel (Zwischenruf des Bundesrates Pröller [FPÖ/OÖ]) an diesen Tierärzten. (Bundesrat Pröller [FPÖ/OÖ]: Genau!)
Lebensmittelsicherheit beginnt lange, bevor ein Produkt im Supermarkt liegt. Sie beginnt bei klaren gesetzlichen Regeln, sie lebt von gut funktionierenden Kontrollen und sie bedeutet, auf neue Entwicklungen rasch zu reagieren. Genau das macht diese Novelle: Sie schützt die Gesundheit der Menschen, stärkt den Verbraucherschutz und sorgt dafür, dass unsere hohen österreichischen Qualitätsstandards auch in Zukunft gewährleistet bleiben.
Es wäre so schön, wenn wir jetzt, bevor wir in die sogenannte Sommerpause oder sitzungsfreie Zeit starten, diesen Antrag einstimmig beschließen könnten. Das wäre mein Wunsch. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
20.05
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile ihr dieses.
RN/125
20.05
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer, die zu dieser Zeit noch wirklich an unserer Debatte hier im Bundesrat interessiert sind! Wir haben jetzt sehr viel über die vorliegende Gesetzesnovelle gehört. Man ist einhellig, dass die Pluspunkte überwiegen. Es wurde sehr viel gesagt, aber – das kann ich jetzt einmal sagen – von mir noch nicht. (Heiterkeit bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
Ich möchte jetzt noch einmal ein bisschen auf die Lebensmittelsicherheit eingehen, weil mir das auch als Landwirtin sehr, sehr wichtig ist. Jetzt stellen Sie sich eine alltägliche Situation vor: Sie stehen im Supermarkt, Sie stehen am Wochenmarkt oder – im besten Fall – natürlich im Hofladen und greifen zu einem Stück Fleisch, zu einem Milchprodukt, zum Obst oder zum Gemüse, und Sie vertrauen ganz selbstverständlich darauf, dass dieses Produkt einwandfrei ist, dass es für Ihre Gesundheit unbedenklich ist, dass Sie einfach ein sicheres Lebensmittel in der Hand halten.
Was aber ist Lebensmittelsicherheit überhaupt? – Aufgrund der Zeit kurz zusammengefasst: eine saubere Produktion, verlässliche Kontrollen, eine klare Kennzeichnung und vor allem eine Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lebensmittelkette, also vom Feld, vom Hof bis zum Teller.
Lebensmittelsicherheit ist bei uns in Österreich hart erarbeitet und nicht selbstverständlich. Gerade jetzt zur Urlaubszeit, bei Reisen in andere Länder, in denen Lebensmittelgesetze vielleicht nicht ganz so definiert und umgesetzt sind wie in Österreich, wird einem wieder bewusst, welchen Wert sichere Lebensmittel haben.
Wer kennt nicht das Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! – Auch ich bin überzeugt davon, dass nur klare Regeln, wirksame Kontrollen und eine starke heimische Landwirtschaft dieses Vertrauen auch wirklich schützen, daher ist diese Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes ein weiterer wichtiger Schritt, um dieses Vertrauen zu stärken. Warum? – Weil es am Ende um den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten geht, um faire Bedingungen für unsere Betriebe und natürlich auch um die Glaubwürdigkeit unserer Lebensmittelproduktion.
Worum geht es konkret? – Die Frau Staatssekretärin hat es im Nationalrat schon ganz klar auf den Punkt gebracht: Wenn gefährliche Substanzen in Gummibärchen, Keksen oder Schokolade getarnt verkauft werden, dann müssen wir handeln, und zwar rasch und wirksam. Produkte mit psychoaktiven Stoffen, die vor allem Kinder gefährden können, haben in Lebensmitteln einfach nichts verloren, und daher diese eindeutige Handhabe, diese gesetzliche Grundlage, die wir heute beschließen werden, damit solche Produkte ganz schnell vom Markt genommen werden können. Lebensmittel dürfen einfach kein Experimentierfeld werden.
Genauso notwendig ist die Anpassung im Bereich der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte. Die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung ist ein zentraler Pfeiler in der Lebensmittelsicherheit. Personalengpässe dürfen nicht dazu führen, dass Kontrollen verzögert oder erschwert werden, denn das ist wiederum ein Risiko für alle.
Zum Thema Tierärztemangel: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, ja, dieses Thema eint uns, gerade in Oberösterreich. Ich bin schon länger in der bäuerlichen Interessenvertretung tätig, und auch dieses Anliegen wurde gerade im Bereich der Ausbildung sehr oft an mich herangetragen. Wir sind jetzt gerade, wenn es um die Ausbildung geht, mit dem Direktor der Veterinärmedizinuni im guten Konsens. Es wird draußen in den Bundesländern Standorte geben, in denen wir die praktische Ausbildung der Tierärztinnen und Tierärzte erweitern. Das heißt, es gibt mehr Ausbildungsplätze und am besten, was ganz wichtig ist in einer Ausbildung, eine praktische Ausbildung, die direkt vor Ort erfolgt und gemeinsam mit Betrieben, mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Umsetzung gebracht wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt in dieser Novelle ist der Internethandel. Lebensmittel werden, wie wir wissen, nicht mehr nur im Geschäft oder direkt am Hof gekauft, sondern auch auf Plattformen, über Apps, über soziale Medien. Eines muss dabei schon klar sein: dass auch da die gleichen Regeln gelten müssen, sozusagen online wie offline. Es darf keine Schlupflöcher, keine Graubereiche und keine Wettbewerbsverzerrungen zulasten jener Betriebe geben, die ordentlich arbeiten, sauber kennzeichnen und sich auch an die Vorgaben halten – also gleiche Spielregeln im digitalen wie im stationären Handel.
Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend noch ein paar Worte zur heimischen Landwirtschaft, zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit und auch zum Doppelbudget, weil es heute bei dieser Debatte auch gut dazupasst: Wir sind uns alle einig: Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren mit großem Einsatz hochwertige Lebensmittel, derzeit unter großem Druck, hohen Kosten, schwankenden Erlösen und vor allem bei extremer Trockenheit – derzeit auch in meiner Region – und Unwettern, von denen wir regional, lokal immer wieder betroffen sind.
Trotzdem stehen unsere Bäuerinnen und Bauern für Qualität, für Regionalität und für Verlässlichkeit, und sie tragen unsere Versorgung, die Pflege der schönen Landschaft und einen großen Teil unserer wirtschaftlichen Stärke mit Verantwortung.
Ich denke, auch wir in diesem Hohen Haus sollten die Arbeit unserer Bauernfamilien wertschätzen und ihnen einmal Danke sagen. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Das führt mich noch zu einem Punkt: Das Vertrauen in die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern hat einen Namen, und das ist die Herkunftskennzeichnung, auf die man sich verlassen kann. Wir kennen das AMA-Gütesiegel, das AMA-Biosiegel oder das Gutes-vom-Bauernhof-Siegel. Sie stehen für dieses Vertrauen, das unsere Konsumentinnen und Konsumenten auch in die landwirtschaftliche Produktion haben dürfen.
Zum Doppelbudget möchte ich noch ein paar Sätze sagen: Dieses Doppelbudget ist ein klares Zeichen für die Unterstützung einer starken, wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in Österreich, wenn ich an die 100 Millionen Euro Agrardiesel für 2027 und 2028 denke, schon mit der vorgezogenen Auszahlung, wenn ich an die Fortführung des Waldfonds als Resilienzfonds denke oder – ganz wichtig – daran, dass es zu keiner Minimierung bei den Förderungen bei den GAP-Geldern kommen wird.
Das ist ein klares Zeichen, und wenn in der Debatte zum Doppelbudget die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ als einzige Kritik am Budget vorbringen, dass zu viel gefördert wird, dass zu viel über den Agrardiesel gesprochen wird, dann denke ich, dass die Bundesregierung nicht viel falsch gemacht hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
Abschließend noch ein Wort, ein Satz: Ich glaube, wir sind uns alle einig: Wertschöpfung und Wertschätzung müssen dort ankommen, wo die Leistung erbracht wird, nämlich bei den Bauernfamilien in Österreich. – Herzlichen Dank, ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Mitgliedern des Bundesrates von der SPÖ.)
20.13
Vizepräsident Daniel Schmid: Für eine Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. – Ich erteile ihr dieses.
RN/126
20.14
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ja, es geht in dieser Novelle um den Schutz von Kindern, es geht in dieser Novelle um die Stärkung der Lebensmittelsicherheit und es geht in dieser Novelle um eine verbesserte Kontrolle des Onlinehandels. Wenn man darauf schaut, dass es so ist, dass die Ages bei einer Untersuchung von verdächtigen Produkten bei 50 Produkten festgestellt hat, dass sie als gesundheitsschädlich oder nicht sicher eingestuft werden, dann bin ich überzeugt davon: Wir wissen und sehen, dass diese Novelle, die Sie heute beschließen werden, wirklich wichtig ist, weil wir mit dieser Novelle eine Regelungslücke schließen, nämlich dass psychoaktive Substanzen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen – und das ist wichtig – künftig nicht mehr Lebensmitteln zugesetzt werden.
Das bedeutet zum Beispiel, dass wir auch ganz genau darauf geschaut haben, dass herkömmliche Zutaten mit psychoaktiver Wirkung wie zum Beispiel Koffein ausdrücklich vom Gebot ausgenommen werden – das ist auch wichtig in Richtung der freiheitlichen Bundesrätinnen und Bundesräte. Es gibt die Abgrenzung im österreichischen Lebensmittelbuch, das wir ja alle durchaus schätzen. Deswegen kann man mit dieser Novelle ganz genau darauf schauen, dass es jene Substanzen sind, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die eben künftig nicht mehr Lebensmitteln zugeführt werden dürfen. Es ist mir einfach wichtig, das zu betonen.
Es ist ebenfalls sehr wichtig, dass diese Novelle natürlich ganz besonders Kinder und Jugendliche vor diesen gesundheitsschädlichen psychoaktiven Substanzen in den Lebensmitteln schützt. Das haben wir schon gehört. Es ist für Eltern oft nicht erkennbar, dass in diesen Gummibärlis wirklich gesundheitsschädliche Substanzen enthalten sind. Deswegen ist diese Novelle wichtig, und es ist auch wichtig, dass es rasch gehen kann, dass man diese Lebensmittel aus dem Verkehr zieht. Jetzt gibt es sehr langwierige Einzelfallprüfungen – mit dieser Novelle, die Sie beschließen werden, schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage, um gefährliche Produkte rasch aus dem Verkehr ziehen zu können. – Das ist der erste wesentliche Punkt dieser Novelle.
Der zweite Punkt ist die Sicherung der Fleischuntersuchung; das wurde schon angesprochen. Wir gewährleisten mit dieser Novelle eine verlässliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, und das schafft auch mehr Flexibilität, um den Personalengpässen entgegenzuwirken. Das bringt diese Novelle. Wir werden uns natürlich in Zukunft auch anschauen müssen, wie wir Tierärztinnen und Tierärzte wieder mehr in das System hineinbekommen, wie der Beruf attraktiver wird. Das ist eine andere Geschichte, die wir uns anschauen müssen, aber heute stärken wir mit dieser Novelle diese so wichtige Fleischuntersuchung.
Das stärkt natürlich auch die Lebensmittelsicherheit, das hat die Kollegin von der ÖVP schon angesprochen. Es geht wirklich darum, dass die Lebensmittelkette sicher ist, denn die Lebensmittelsicherheit beginnt nicht im Regal, die beginnt lange, lange vorher, und deswegen sind diese Fleischuntersuchungen auch sehr, sehr wichtig.
Ja, wir werden mit dieser Novelle auch eine verbesserte Kontrolle des Onlinehandels einführen, und das ist natürlich aus unserer Sicht sehr wichtig, weil das eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den analogen Händlerinnen und Händlern und den digitalen Händlerinnen und Händlern herstellt. Ich glaube schon, dass das auch durchaus wichtig ist, damit wir unseren Standort stärken und damit wir eben Wettbewerbsverzerrungen hintanhalten können.
Noch einmal ein großes Danke, dass Sie dieser Novelle zu einem großen Teil zustimmen werden, weil ich davon überzeugt bin: Wir stärken damit den Gesundheits- und Verbraucherschutz, wir erhöhen die Lebensmittelsicherheit, wir modernisieren die Kontrolle des Onlinehandels und wir schaffen damit mehr Rechtssicherheit für Behörden, für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für Unternehmerinnen und Unternehmer – eine Win-win-win-Situation. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
20.18
Vizepräsident Daniel Schmid: Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Stellungnahme!
Ich begrüße bei uns im Bundesrat recht herzlich Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Frau Mag.a Beate Meinl-Reisinger. – Herzlich willkommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei Mitgliedern des Bundesrates von den Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/127
Vizepräsident Daniel Schmid: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Somit ist der Antrag angenommen.