RN/123
19.57
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Bei der vorliegenden Novelle handelt es sich um mehrere Änderungen und Anpassungen, die zu einer Modernisierung des Vollzugs des Gesundheits- und Verbraucherschutzes führen sollen.
Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz führen zu mehr Sicherheit und sind für uns alle ein großes Anliegen. Diese Regierungsvorlage beinhaltet wieder Brauchbares, Gutes, andererseits aber auch Negatives. Die Erleichterung der Kontrolle im Bereich der Trinkwasserversorgung für Almhütten ist etwas Positives, auch die Neuregelung für das Bundesheer, damit die Trinkwasserversorgung bei Übungen sichergestellt wird. Gerade als Berufsunteroffizier sehe ich das als sehr positiv.
Aufgrund des Tierärztemangels muss es auch dringend bei Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zu Erleichterungen kommen, vor allem für kleinere Tierarztpraxen, und zwar in der Form, dass in Ausnahmefällen auch angestelltes Tierarztpersonal kurzfristig und ohne behördlichen Auftrag diese Untersuchungen durchführen darf. Auch die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für die Beauftragung als amtlicher Tierarzt wird gelockert. Diese Regelung zeigt aber auch deutlich die Notwendigkeit auf und macht das Problem sichtbar, nämlich einen akuten Mangel von Tierärzten in diesem Bereich.
Im Ausschuss des Nationalrates hat die FPÖ einen Antrag eingebracht, der wirklich nachhaltig eine Lösung bringen würde, und zwar durch mehr Ausbildungsplätze und eine Attraktivierung des Berufes. Leider haben die Fraktionen der Regierungsparteien dagegengestimmt. Sie haben das Problem zwar erkannt, aber die Lösung verweigert.
Geschätzte Damen und Herren! Wie so oft gibt es aber in dieser Regierungsvorlage einige Punkte, die nicht fertig gedacht worden sind, nicht praxistauglich oder schlecht gemacht sind.
Etliche Begriffe sind viel zu vage formuliert und dadurch besteht wie immer die Gefahr einer einfachen Umgehung, zum Beispiel die „Probenahme am Firmensitz“, der häufig nur ein Büro ist und keine Verwaltungszentrale – dort werden keine Waren gelagert und daher ist es relativ schwierig oder unmöglich, Proben zu nehmen –, oder die Kontrollpflichten im Internethandel. Bei Betrieben mit Onlineshop kommt es zu wesentlichen Ungleichbehandlungen im Vergleich mit ausländischen Plattformen, bei denen es auch wieder klar keine Kontrollen in dieser Art gibt.
Beim Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln sagen viele, es ist über das Ziel geschossen worden, Stichwort Lavendel oder Baldrian – dass solche Sachen dann auch verboten sein würden. Den Ansatz, gesundheitsgefährdende Ersatzdrogen wie HHC in Gummibärchen konsequent vom Markt zu nehmen, sehen wir positiv, und der Wildwuchs im Onlinelebensmittelhandel muss strenger kontrolliert werden.
Es scheitert aber oft an der Umsetzung, daher überwiegen auch da in Summe die Nachteile, sodass wir diesen Vorschlag ablehnen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Vizepräsident Daniel Schmid: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. Ich erteile ihr dieses.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.