RN/146

21.47

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Mir ist das ein bisschen ein Rätsel, wie man in so eine pauschale Herabwürdigung, Beschimpfung von Jugendlichen gehen kann. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ja, genau!)

Das tut mir auch richtig weh, weil ich drei Kinder habe und auch sehe, in welcher Welt sie aufwachsen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Privatschule! – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].) Die ist nicht so positiv, wie die, in der wir aufwachsen konnten. – Nein, keine Privatschule, und entschuldigen Sie bitte, ich finde das jetzt unerhört! Ich sage, hier wird eine pauschale Beschimpfung von Jugendlichen gemacht. (Vizepräsident Gfrerer gibt das Glockenzeichen.) Wir reden von jungen Menschen, die wirklich mit einer mannigfaltigen Situation auch an Belastungen konfrontiert sind, an die viel mehr Anforderungen gestellt werden. Wissen Sie, was mich betrübt? – Mich betrübt es natürlich, wie viel Zeit Kinder am Handys verbringen, und glauben Sie mir, das ist wirklich eine leidenschaftliche Debatte. Ich glaube, das kann jede Mutter, jeder Vater, das können alle Lehrer nachvollziehen, wie schwierig das ist, denn es ist letztlich eine Überforderung von allen. 

Es betrübt mich aber auch, wie viele Erwachsene ständig mit dem Handy auf der Straße herumgehen (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W] – Bundesrätin Miesenberger [ÖVP/OÖ]: Ja, genau!) oder auch damit in Restaurants oder in Lokalen sitzen, wo ihnen die Kinder gegenüber sitzen. Manches Mal sollte man vielleicht nicht die jungen Menschen beschimpfen, sondern schon auch um sich schauen, was Erwachsene tun, denn wir sind Vorbilder. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)

21.49

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Herr Kollege Spanring ist noch zu Wort gemeldet. Ich erteile es. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.