RN/150

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (951/A und 579 d.B. sowie 11833/BR d.B. und 11856/BR d.B.)

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wo ist der Wiederkehr?!)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Ich bitte um den Bericht.

RN/151

Berichterstatter Dominik Reisinger: Geschätzter Bundesrat! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2026 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, präsentieren. 

Dieser Bericht liegt Ihnen auch in schriftlicher Form vor, deshalb komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich unseren Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Herrn Peter Hanke, sehr herzlich im Bundesrat begrüßen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zur Wort gemeldet ist Herr Günter Pröller. Ich erteile es ihm.

RN/152

22.02

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier – einer ist noch da – und vor den Bildschirmen! Sehr schön, dass Sie, Herr Minister, heute persönlich da sind, denn der Herr Minister Wiederkehr hat sich ja keine Zeit genommen.

Ja, es war jetzt eine heiße Debatte, jetzt kommen wir zum Luftfahrtgesetz. Wir beraten hier eine sehr weitreichende Novelle, eine große, sicherheitsrelevante und wie gesagt sehr umfangreiche. Wie bei jeder Novelle und so, wie bereits bei den letzten, zu denen ich auch schon gesprochen habe, gibt es durchaus Punkte, die in der Praxis sinnvoll und nachvollziehbar sind, aber es gibt halt, wie immer, auch kritische Punkte. 

Positiv sind beispielsweise klare Zuständigkeitsverteilungen und die Erleichterung bei den polizeilichen Außenlandungen oder Ausbildungs- beziehungsweise Trainingsflüge im Hochgebirge. Das wird von uns als praxistauglich geregelt gesehen, vor allem, dass man in der Vor- und Nachbereitung rund um Einsatzflüge auch die Maßnahmen klarer absichert. 

Bei der Änderung der Zuverlässigkeitsprüfung von Flugpersonal sehen wir es schon kritischer, denn es geht um die Sicherheit: um die Sicherheit der Passagiere und um die Sicherheit am Flughafen. Das heißt, es muss auch weiterhin gewährleistet sein, geprüft werden, ob es bei einem Mitarbeiter tatsächlich beispielsweise terroristische oder kriminelle Zusammenhänge gibt, bei dem ein Sicherheitsrisiko vorherrscht und der auf einem Flughafen arbeitet. Bei dieser Aufweichung, die jetzt bei der Zuverlässigkeitsprüfung kommen soll, darf in Zukunft am Flughafen auf jeden Fall nicht weniger Sicherheit vorherrschen. Sicherheit muss weiterhin Priorität eins haben. 

Geschätzte Damen und Herren, die Formulierung des Naheverhältnisses ist auch sehr unbestimmt und sehr vage. Der Rechtsstaat sollte sich auf nachvollziehbare Tatsachengrundlagen beschränken und nicht auf Verhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten zurückziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man dann den Flughafenausweis, also dieses Dokument an der Land-Luft-Grenze der Flughäfen aufgrund einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung nicht erhält, ist das ein Punkt, bei dem es um Sicherheit geht. Auch wenn es um berufliche Existenz geht – das sehe ich schon ein, dass man dann die Möglichkeit haben soll, dass man ein Einspruchsrecht für den Betroffenen ermöglicht –, sind wir wie gesagt auf einem Flughafen, es geht ums Personal, daher muss die Sicherheit gegeben sein. 

Was mich auch verwundert: dass auch bei dieser Novelle die Möglichkeit besteht, Großbauprojekte errichten zu können. Das ist für mich fragwürdig und das sehen wir kritisch. 

Der Punkt mit der Drohnenhaftpflichtversicherung: Ja, die Drohnen, wissen wir, sind mittlerweile in der Gesellschaft angekommen und durch ihre Größe, ihr Gewicht und ihre Häufigkeit sind sie durchaus zu berücksichtigen. Die pauschale Pflichtversicherung schaut auf den ersten Blick einmal gut aus, und vor allem soll diese einmal dem Schutz der Geschädigten dienen. Leider wurde aber signalisiert, dass Betroffene leer ausgehen werden, wenn plötzlich nicht mehr klar ist, um welche bestimmte Drohne es dann überhaupt geht und ob die dann auch richtig versichert ist. Das heißt, man muss ganz genau prüfen, ob der Zwang dieser Pflichtversicherung am Ende des Tages auch funktioniert und den Schadensfall überhaupt abdeckt. 

Daher sind das in Summe wenige Einzelpunkte, die wir positiv sehen, in der Gesamtabwägung stimmt die Balance nicht, daher werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.06

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es.

RN/153

22.06

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Themenblock debattieren wir verkehrsrechtliche Maßnahmen, jetzt eben die Novelle des Luftfahrtgesetzes. Diese Novelle ist aus unserer Sicht längst überfällig, gerade auch deshalb, weil sie über Jahre am Schreibtisch der Bundesministerin außer Dienst Gewessler unbehandelt liegen geblieben ist. 

Umso mehr bedanke ich mich bei der Regierung, vor allem bei Bundesminister Hanke für die Initiative, dass wir jetzt dieses Gesetz hier endlich debattieren und, so wie ich hoffe, auch beschließen werden. 

Nicht unterschätzen darf man die Luftfahrt, sie ist ein wirklich bedeutender Wirtschaftsfaktor in Österreich. Wenn man die direkten und indirekten Bediensteten zusammenrechnet, kommt man auf etwa 240 000 Beschäftigte, und im Jahr werden rund 25 Milliarden Euro in dieser Branche umgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt ein praxisnahes, modernes und vor allem auch gutes Luftfahrtgesetz beschließen. 

Schauen wir uns kurz die Eckpunkte an – ich werde sie nur streifen, keine Angst! Für mich ist die wesentliche Änderung die Anpassung der Zuverlässigkeitsprüfung für die Beschäftigten im Bereich der Luftfahrt. Wir sehen das etwas anders als der Kollege der FPÖ. Hier ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Härtefällen gekommen, die die betroffenen Beschäftigten wie auch die Unternehmen in eine Notlage brachten, etwa dann, wenn gute und langjährige Mitarbeiter:innen wegen einer geringfügigen Verfehlung ihren Job verloren haben. 

In Zeiten des Fachkräftemangels darf es ganz einfach nicht mehr passieren oder nicht passieren, dass qualifizierte und langjährige Beschäftigte wegen unverhältnismäßiger Entscheidungen ihre Existenzgrundlage verlieren, deshalb reparieren wir jetzt dieses Gesetz, und zwar – ich betone – ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. 

Mit diesem Gesetz werden auch neue Regeln im Bereich der Drohnen geschaffen. Es geht hier um mehr Sicherheit für Veranstaltungen, für Objekte, damit reagieren wir auch auf neue Bedrohungsmodelle. Wir regeln die Erprobung und die Nutzung von Drohnen, das unterstützt im Übrigen innovative Unternehmen, und wir klären die Frage der Haftpflichtversicherung – auch für alle, die daran zweifeln – ganz klar. 

Mit diesem Gesetz werden auch einfachere Genehmigungsverfahren für Bodeneinrichtungen sichergestellt. Als letzten und wesentlichen Punkt gibt es auch Erleichterungen für Hubschrauber und Einsatzflüge, die überwiegend im öffentlichen Interesse stehen, und auch da kann ich die Ängste entkräften: Für private Flüge ändert sich überhaupt nichts. 

Alles in allem geht es um Bürokratieabbau, um ein zeitgemäßes, modernes Luftfahrtgesetz und um mehr Wettbewerbsfähigkeit – und das alles ohne die Sicherheit zu mindern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

22.09

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Für eine Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hanke zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

RN/154

22.10

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Abend! Voller Bewunderung sehe ich, dass Sie seit frühmorgens aktiv sind. Ich darf nun fünf wichtige Punkte einer wirklich spannenden Novelle noch einmal zusammenfassen. Ich glaube, dass diese vorliegende Novelle einen großen Wurf darstellt. Sie beinhaltet eine Reihe an wichtigen regulatorischen Neuerungen und spiegelt damit das Thema moderner und sicherer Luftfahrtstandort Österreich wider.

Hervorheben möchte ich erstens die Anpassung bei der Zuverlässigkeitsprüfung. Das ist für die betroffenen Beschäftigten als auch für die Unternehmen, die die ZÜP für diese Beschäftigten beantragen, schon seit vielen Jahren – ich habe mir sagen lassen, seit über zwölf Jahren – ein Thema und wird jetzt endlich einer Novellierung, einer Erneuerung zugeführt. 

Wir schaffen mit dieser Novelle eine klare Verbesserung, indem wir die Zahl der Härtefälle massiv reduzieren und die Möglichkeit eines Bescheids einführen. Wir haben uns dabei eng mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und mit dem Bundesministerium für Justiz abgestimmt und stellen so weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau sicher.

Ganz wichtig sind die neuen Regelungen im Bereich der Drohnen, wie auch schon vorhin ausgeführt wurde: Die rechtlichen Grundlagen für die Erlassung der geografischen UAS-Gebiete, wie sie genannt werden, geben den Behörden ein Instrument in die Hand, um die Sicherheit von Veranstaltungen als auch von Objekten gegenüber Drohnenflügen maßgeblich zu stärken. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass derzeit von meinem Ministerium eine Drohnenschutzstrategie erstellt wird. Das passiert in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung, da wird intensiv zusammengearbeitet.

Außerdem schaffen wir begleitende Regelungen für die sogenannten U-Spaces, die für die Erprobung und Nutzung von Drohnen ein wesentlicher Schritt sind und insbesondere innovativen Unternehmungen, wie wir sie in Österreich haben, neue Möglichkeiten bieten. Die Sorge bezüglich der Drohnenversicherung, wie vorhin auch ausgeführt, kann ich daher entkräften. Dahin gehend stellt die vorgeschlagene Anpassung klar, dass auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig ist. An der Frage der Haftung ändert sich dadurch nichts, die Verantwortung bleibt bei den Betreiberinnen und Betreibern.

Weiters enthält der Vorschlag Klarstellungen bei der Definition der Flugplätze und der Bodeneinrichtungen sowie die Einführung von bewilligungsfreien Vorhaben und ein einstufiges Genehmigungsverfahren. Auch da werden sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass an Flugplätzen künftig unbeschränkt gebaut werden darf; im Gegenteil, gerade das soll verhindert werden und das Bauen luftfahrtfremder Bauten sollen nur noch in Einzelfällen erlaubt sein. Zudem vereinfachen und beschleunigen wir die Verfahren, weil die Zuständigkeit der Behörden, ob Land oder Bund, geklärt wird. 

Im Bereich Außenlandungen von Hubschraubern gibt es für Einsatzflüge gemäß § 145 eine Anpassung, die praktische Erleichterungen für jene Flüge bietet, die überwiegend im öffentlichen Interesse sind. Auch das geschieht gut abgestimmt mit dem Bundesministerium für Inneres sowie mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung. Für rein private Flüge ändert sich dadurch nichts.

Als letzten Punkt möchte ich die Einführung der Dokumentendatenbank anführen, auch als Beispiel für Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung. Diese Datenbank ermöglicht es, festzustellen, ob elektronische Urkunden noch gültig oder eben abgelaufen sind. Ich glaube, das sind in Summe wichtige Punkte für den Luftfahrtstandort Österreich. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)

22.14

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es.

RN/155

22.14

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werter Herr Minister, willkommen im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehenden zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt, es geht unter anderem um die Frage, wer Zugang zu den Sicherheitsbereichen unserer Flughäfen bekommt. Da sollte eigentlich ein einfacher Grundsatz gelten, und zwar: Die Sicherheit von Passagierinnen und Passagieren hat Vorrang. 

Mit dieser Novelle werden aber die gesetzlichen Ausschlusskriterien bei der Zuverlässigkeitsprüfung gelockert. Künftig führt eine rechtskräftige Verurteilung erst dann automatisch zur Unzuverlässigkeit, wenn mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt wurden. Das bedeutet, auch Verurteilungen zum Beispiel wegen Diebstahls, Hehlerei, Betrugs oder Upskirtings können abhängig vom konkreten Strafausmaß künftig unterhalb dieser Schwelle liegen. Wer nicht weiß, was Upskirting ist: Das ist das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person. Das ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre und in Österreich glücklicherweise strafbar. Wir haben heute schon viel über Frauenrechte und über den Schutz von Frauen vor Gewalt und Belästigung gesprochen, und da stellt sich schon die Frage, ob eine Verurteilung wegen eines solchen Delikts wirklich kein automatischer Ausschlussgrund für den Zugang zu einem Sicherheitsbereich sein soll. 

Auch ein laufendes Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Straftat führt künftig nicht mehr automatisch zur Unzuverlässigkeit, solange die Tat nicht mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Selbst ein festgestelltes Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung reicht für sich allein auch nicht aus.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss auch von diesen Härtefällen gesprochen. Ich habe dazu im Ausschuss gefragt, wie viele dieser Härtefälle es in der Vergangenheit gab, die so weitreichende Änderungen notwendig machen. Da wurde uns die Auskunft gegeben, dass es dazu gar keine Zahl gibt. Es gibt also keine Zahlen und keine belastbare Problemanalyse, aber eine pauschale Lockerung der gesetzlichen Sicherheitskriterien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über irgendeinen Arbeitsplatz, wir reden über den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens. Da Sicherheitsstandards zu lockern, ohne die Notwendigkeit ausreichend zu belegen, halten wir einfach für falsch.

Wir haben auch gehört, dass für historische und im Amateurbau hergestellte ausländische Luftfahrzeuge neue Erleichterungen geschaffen werden. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen jetzt bis zu 30 Tage pro Jahr in Österreich eingesetzt werden. Man kann natürlich darüber diskutieren, aber warum solche Sonderwünsche Teil einer sehr kurzfristig eingebrachten Großnovelle sein müssen, bleibt offen. 

Damit sind wir auch schon beim Zustandekommen dieser Gesetzesnovelle. Der ursprüngliche Antrag umfasste 15 Ziffern, im Ausschuss des Nationalrates wurden dann daraus 125 Ziffern, also 110 zusätzliche Änderungen auf 31 Seiten. Eine derart umfangreiche und sicherheitsrelevante Novelle braucht unserer Meinung nach ausreichend Zeit für Begutachtung, fachliche Prüfung und parlamentarische Beratung. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle lockert Sicherheitskriterien, schafft neue Sonderregelungen und wurde in einem Verfahren beschlossen, das der Tragweite der Änderungen unserer Meinung nach nicht gerecht wird. Darum sagen wir ganz klar: Nein, danke! Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.18

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Karl Weber. – Herr Kollege, ich erteile es.

RN/156

22.18

Bundesrat Mag. Karl Weber, MSc (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Reisinger beziehungsweise der Herr Minister haben die wichtigsten Punkte dieser Novelle sehr eindringlich und sehr ausführlich erklärt. Ich möchte da gar nicht mehr näher darauf eingehen, ich möchte einfach noch einmal einzelne Punkte kurz herauspicken. 

Dieses neue Luftfahrtgesetz ist ein großer Wurf. Es ist ein umfangreiches Paket, mit dem Ziel, mehr Sicherheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Praxistauglichkeit zu schaffen. Die Anpassung im Bereich der Außenlandung von Hubschraubern ist mir als Bergretter persönlich ganz wichtig. Da besteht jetzt Rechtssicherheit.

Zur Schaffung von Rechtssicherheit, insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Flughäfen: Es kann nicht sein, dass jahrelang verlässlich am Flughafen arbeitende Menschen plötzlich durch Unklarheiten oder formale Unzulässigkeiten ihren Arbeitsplatz verlieren. Da bestand Handlungsbedarf und es wurde gehandelt. Wir stellen das System der Zuverlässigkeitsprüfung neu auf und sorgen gleichzeitig für entsprechenden Rechtsschutz für die Betroffenen. 

Die Zahlen aus dem Ausschuss zeigen sehr deutlich, dass wir eine sachliche und ausgewogene Lösung gefunden haben. Derzeit werden bei rund 40 000 Anträgen jährlich 0,68 Prozent negativ beurteilt, das sind 272 Personen. Mit der vorliegenden Novelle wird dieser Anteil auf 0,15 Prozent reduziert. Das entspricht rund 60 Personen. Das ist jedoch kein Aufweichen der Sicherheit, wie manche vielleicht behaupten wollen, sondern das ist eine Korrektur eines Systems, das zu oft über das Ziel hinausgeschossen hat. Wir schaffen damit Fairness, ohne die Sicherheit zu gefährden. 

Drittens: die klaren Zuständigkeiten für die Bodeneinrichtungen. Auch da gehen wir einen wichtigen Schritt Richtung Entbürokratisierung. Bestimmte Maßnahmen sollen künftig bewilligungsfrei gestellt werden. Das ist ein klares Signal dafür, dass wir unnötige Hürden reduzieren, Verfahren beschleunigen und Raum für Innovation und nachhaltige Entwicklung schaffen. 

Schließlich das Thema Drohnen: Auch da betrifft es mich jetzt wieder bei der Bergrettung, denn auch in der Bergrettung haben wir eine eigene Drohnenstaffel. Auch das gehört geregelt, und das wird geregelt. Ich finde es gut, dass es auch diesbezüglich eine Versicherung gibt, und zwar eine Pauschalversicherung. Da wird der pragmatische Weg gegangen: entweder die Einzelversicherung oder eine Pauschalversicherung – der Markt kann das wählen. 

Damit bin ich auch schon wieder am Ende meiner Ausführungen. Diese Novelle ist ein ausgewogenes Gesamtpaket. Sie verbindet Sicherheit mit Praxistauglichkeit, Innovation mit klaren Regeln und Entbürokratisierung mit Verantwortung. Genau daher verdient sie die Zustimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.21

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

RN/157

Abstimmung

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.