RN/152

22.02

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucher hier – einer ist noch da – und vor den Bildschirmen! Sehr schön, dass Sie, Herr Minister, heute persönlich da sind, denn der Herr Minister Wiederkehr hat sich ja keine Zeit genommen.

Ja, es war jetzt eine heiße Debatte, jetzt kommen wir zum Luftfahrtgesetz. Wir beraten hier eine sehr weitreichende Novelle, eine große, sicherheitsrelevante und wie gesagt sehr umfangreiche. Wie bei jeder Novelle und so, wie bereits bei den letzten, zu denen ich auch schon gesprochen habe, gibt es durchaus Punkte, die in der Praxis sinnvoll und nachvollziehbar sind, aber es gibt halt, wie immer, auch kritische Punkte. 

Positiv sind beispielsweise klare Zuständigkeitsverteilungen und die Erleichterung bei den polizeilichen Außenlandungen oder Ausbildungs- beziehungsweise Trainingsflüge im Hochgebirge. Das wird von uns als praxistauglich geregelt gesehen, vor allem, dass man in der Vor- und Nachbereitung rund um Einsatzflüge auch die Maßnahmen klarer absichert. 

Bei der Änderung der Zuverlässigkeitsprüfung von Flugpersonal sehen wir es schon kritischer, denn es geht um die Sicherheit: um die Sicherheit der Passagiere und um die Sicherheit am Flughafen. Das heißt, es muss auch weiterhin gewährleistet sein, geprüft werden, ob es bei einem Mitarbeiter tatsächlich beispielsweise terroristische oder kriminelle Zusammenhänge gibt, bei dem ein Sicherheitsrisiko vorherrscht und der auf einem Flughafen arbeitet. Bei dieser Aufweichung, die jetzt bei der Zuverlässigkeitsprüfung kommen soll, darf in Zukunft am Flughafen auf jeden Fall nicht weniger Sicherheit vorherrschen. Sicherheit muss weiterhin Priorität eins haben. 

Geschätzte Damen und Herren, die Formulierung des Naheverhältnisses ist auch sehr unbestimmt und sehr vage. Der Rechtsstaat sollte sich auf nachvollziehbare Tatsachengrundlagen beschränken und nicht auf Verhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten zurückziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man dann den Flughafenausweis, also dieses Dokument an der Land-Luft-Grenze der Flughäfen aufgrund einer negativen Zuverlässigkeitsprüfung nicht erhält, ist das ein Punkt, bei dem es um Sicherheit geht. Auch wenn es um berufliche Existenz geht – das sehe ich schon ein, dass man dann die Möglichkeit haben soll, dass man ein Einspruchsrecht für den Betroffenen ermöglicht –, sind wir wie gesagt auf einem Flughafen, es geht ums Personal, daher muss die Sicherheit gegeben sein. 

Was mich auch verwundert: dass auch bei dieser Novelle die Möglichkeit besteht, Großbauprojekte errichten zu können. Das ist für mich fragwürdig und das sehen wir kritisch. 

Der Punkt mit der Drohnenhaftpflichtversicherung: Ja, die Drohnen, wissen wir, sind mittlerweile in der Gesellschaft angekommen und durch ihre Größe, ihr Gewicht und ihre Häufigkeit sind sie durchaus zu berücksichtigen. Die pauschale Pflichtversicherung schaut auf den ersten Blick einmal gut aus, und vor allem soll diese einmal dem Schutz der Geschädigten dienen. Leider wurde aber signalisiert, dass Betroffene leer ausgehen werden, wenn plötzlich nicht mehr klar ist, um welche bestimmte Drohne es dann überhaupt geht und ob die dann auch richtig versichert ist. Das heißt, man muss ganz genau prüfen, ob der Zwang dieser Pflichtversicherung am Ende des Tages auch funktioniert und den Schadensfall überhaupt abdeckt. 

Daher sind das in Summe wenige Einzelpunkte, die wir positiv sehen, in der Gesamtabwägung stimmt die Balance nicht, daher werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

22.06

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.