RN/153
22.06
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Themenblock debattieren wir verkehrsrechtliche Maßnahmen, jetzt eben die Novelle des Luftfahrtgesetzes. Diese Novelle ist aus unserer Sicht längst überfällig, gerade auch deshalb, weil sie über Jahre am Schreibtisch der Bundesministerin außer Dienst Gewessler unbehandelt liegen geblieben ist.
Umso mehr bedanke ich mich bei der Regierung, vor allem bei Bundesminister Hanke für die Initiative, dass wir jetzt dieses Gesetz hier endlich debattieren und, so wie ich hoffe, auch beschließen werden.
Nicht unterschätzen darf man die Luftfahrt, sie ist ein wirklich bedeutender Wirtschaftsfaktor in Österreich. Wenn man die direkten und indirekten Bediensteten zusammenrechnet, kommt man auf etwa 240 000 Beschäftigte, und im Jahr werden rund 25 Milliarden Euro in dieser Branche umgesetzt. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt ein praxisnahes, modernes und vor allem auch gutes Luftfahrtgesetz beschließen.
Schauen wir uns kurz die Eckpunkte an – ich werde sie nur streifen, keine Angst! Für mich ist die wesentliche Änderung die Anpassung der Zuverlässigkeitsprüfung für die Beschäftigten im Bereich der Luftfahrt. Wir sehen das etwas anders als der Kollege der FPÖ. Hier ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Härtefällen gekommen, die die betroffenen Beschäftigten wie auch die Unternehmen in eine Notlage brachten, etwa dann, wenn gute und langjährige Mitarbeiter:innen wegen einer geringfügigen Verfehlung ihren Job verloren haben.
In Zeiten des Fachkräftemangels darf es ganz einfach nicht mehr passieren oder nicht passieren, dass qualifizierte und langjährige Beschäftigte wegen unverhältnismäßiger Entscheidungen ihre Existenzgrundlage verlieren, deshalb reparieren wir jetzt dieses Gesetz, und zwar – ich betone – ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen.
Mit diesem Gesetz werden auch neue Regeln im Bereich der Drohnen geschaffen. Es geht hier um mehr Sicherheit für Veranstaltungen, für Objekte, damit reagieren wir auch auf neue Bedrohungsmodelle. Wir regeln die Erprobung und die Nutzung von Drohnen, das unterstützt im Übrigen innovative Unternehmen, und wir klären die Frage der Haftpflichtversicherung – auch für alle, die daran zweifeln – ganz klar.
Mit diesem Gesetz werden auch einfachere Genehmigungsverfahren für Bodeneinrichtungen sichergestellt. Als letzten und wesentlichen Punkt gibt es auch Erleichterungen für Hubschrauber und Einsatzflüge, die überwiegend im öffentlichen Interesse stehen, und auch da kann ich die Ängste entkräften: Für private Flüge ändert sich überhaupt nichts.
Alles in allem geht es um Bürokratieabbau, um ein zeitgemäßes, modernes Luftfahrtgesetz und um mehr Wettbewerbsfähigkeit – und das alles ohne die Sicherheit zu mindern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
22.09
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Für eine Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hanke zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.