RN/154
22.10
Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Abend! Voller Bewunderung sehe ich, dass Sie seit frühmorgens aktiv sind. Ich darf nun fünf wichtige Punkte einer wirklich spannenden Novelle noch einmal zusammenfassen. Ich glaube, dass diese vorliegende Novelle einen großen Wurf darstellt. Sie beinhaltet eine Reihe an wichtigen regulatorischen Neuerungen und spiegelt damit das Thema moderner und sicherer Luftfahrtstandort Österreich wider.
Hervorheben möchte ich erstens die Anpassung bei der Zuverlässigkeitsprüfung. Das ist für die betroffenen Beschäftigten als auch für die Unternehmen, die die ZÜP für diese Beschäftigten beantragen, schon seit vielen Jahren – ich habe mir sagen lassen, seit über zwölf Jahren – ein Thema und wird jetzt endlich einer Novellierung, einer Erneuerung zugeführt.
Wir schaffen mit dieser Novelle eine klare Verbesserung, indem wir die Zahl der Härtefälle massiv reduzieren und die Möglichkeit eines Bescheids einführen. Wir haben uns dabei eng mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und mit dem Bundesministerium für Justiz abgestimmt und stellen so weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau sicher.
Ganz wichtig sind die neuen Regelungen im Bereich der Drohnen, wie auch schon vorhin ausgeführt wurde: Die rechtlichen Grundlagen für die Erlassung der geografischen UAS-Gebiete, wie sie genannt werden, geben den Behörden ein Instrument in die Hand, um die Sicherheit von Veranstaltungen als auch von Objekten gegenüber Drohnenflügen maßgeblich zu stärken. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass derzeit von meinem Ministerium eine Drohnenschutzstrategie erstellt wird. Das passiert in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Landesverteidigung, da wird intensiv zusammengearbeitet.
Außerdem schaffen wir begleitende Regelungen für die sogenannten U-Spaces, die für die Erprobung und Nutzung von Drohnen ein wesentlicher Schritt sind und insbesondere innovativen Unternehmungen, wie wir sie in Österreich haben, neue Möglichkeiten bieten. Die Sorge bezüglich der Drohnenversicherung, wie vorhin auch ausgeführt, kann ich daher entkräften. Dahin gehend stellt die vorgeschlagene Anpassung klar, dass auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig ist. An der Frage der Haftung ändert sich dadurch nichts, die Verantwortung bleibt bei den Betreiberinnen und Betreibern.
Weiters enthält der Vorschlag Klarstellungen bei der Definition der Flugplätze und der Bodeneinrichtungen sowie die Einführung von bewilligungsfreien Vorhaben und ein einstufiges Genehmigungsverfahren. Auch da werden sich die Befürchtungen nicht bewahrheiten, dass an Flugplätzen künftig unbeschränkt gebaut werden darf; im Gegenteil, gerade das soll verhindert werden und das Bauen luftfahrtfremder Bauten sollen nur noch in Einzelfällen erlaubt sein. Zudem vereinfachen und beschleunigen wir die Verfahren, weil die Zuständigkeit der Behörden, ob Land oder Bund, geklärt wird.
Im Bereich Außenlandungen von Hubschraubern gibt es für Einsatzflüge gemäß § 145 eine Anpassung, die praktische Erleichterungen für jene Flüge bietet, die überwiegend im öffentlichen Interesse sind. Auch das geschieht gut abgestimmt mit dem Bundesministerium für Inneres sowie mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung. Für rein private Flüge ändert sich dadurch nichts.
Als letzten Punkt möchte ich die Einführung der Dokumentendatenbank anführen, auch als Beispiel für Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung. Diese Datenbank ermöglicht es, festzustellen, ob elektronische Urkunden noch gültig oder eben abgelaufen sind. Ich glaube, das sind in Summe wichtige Punkte für den Luftfahrtstandort Österreich. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
22.14
Vizepräsident Silvester Gfrerer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile es.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.