RN/155

22.14

Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Werter Herr Minister, willkommen im Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehenden zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Gesetzentwurf geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt, es geht unter anderem um die Frage, wer Zugang zu den Sicherheitsbereichen unserer Flughäfen bekommt. Da sollte eigentlich ein einfacher Grundsatz gelten, und zwar: Die Sicherheit von Passagierinnen und Passagieren hat Vorrang. 

Mit dieser Novelle werden aber die gesetzlichen Ausschlusskriterien bei der Zuverlässigkeitsprüfung gelockert. Künftig führt eine rechtskräftige Verurteilung erst dann automatisch zur Unzuverlässigkeit, wenn mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt wurden. Das bedeutet, auch Verurteilungen zum Beispiel wegen Diebstahls, Hehlerei, Betrugs oder Upskirtings können abhängig vom konkreten Strafausmaß künftig unterhalb dieser Schwelle liegen. Wer nicht weiß, was Upskirting ist: Das ist das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person. Das ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre und in Österreich glücklicherweise strafbar. Wir haben heute schon viel über Frauenrechte und über den Schutz von Frauen vor Gewalt und Belästigung gesprochen, und da stellt sich schon die Frage, ob eine Verurteilung wegen eines solchen Delikts wirklich kein automatischer Ausschlussgrund für den Zugang zu einem Sicherheitsbereich sein soll. 

Auch ein laufendes Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Straftat führt künftig nicht mehr automatisch zur Unzuverlässigkeit, solange die Tat nicht mit höchstens drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Selbst ein festgestelltes Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung reicht für sich allein auch nicht aus.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss auch von diesen Härtefällen gesprochen. Ich habe dazu im Ausschuss gefragt, wie viele dieser Härtefälle es in der Vergangenheit gab, die so weitreichende Änderungen notwendig machen. Da wurde uns die Auskunft gegeben, dass es dazu gar keine Zahl gibt. Es gibt also keine Zahlen und keine belastbare Problemanalyse, aber eine pauschale Lockerung der gesetzlichen Sicherheitskriterien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier nicht über irgendeinen Arbeitsplatz, wir reden über den Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens. Da Sicherheitsstandards zu lockern, ohne die Notwendigkeit ausreichend zu belegen, halten wir einfach für falsch.

Wir haben auch gehört, dass für historische und im Amateurbau hergestellte ausländische Luftfahrzeuge neue Erleichterungen geschaffen werden. Sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen jetzt bis zu 30 Tage pro Jahr in Österreich eingesetzt werden. Man kann natürlich darüber diskutieren, aber warum solche Sonderwünsche Teil einer sehr kurzfristig eingebrachten Großnovelle sein müssen, bleibt offen. 

Damit sind wir auch schon beim Zustandekommen dieser Gesetzesnovelle. Der ursprüngliche Antrag umfasste 15 Ziffern, im Ausschuss des Nationalrates wurden dann daraus 125 Ziffern, also 110 zusätzliche Änderungen auf 31 Seiten. Eine derart umfangreiche und sicherheitsrelevante Novelle braucht unserer Meinung nach ausreichend Zeit für Begutachtung, fachliche Prüfung und parlamentarische Beratung. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Novelle lockert Sicherheitskriterien, schafft neue Sonderregelungen und wurde in einem Verfahren beschlossen, das der Tragweite der Änderungen unserer Meinung nach nicht gerecht wird. Darum sagen wir ganz klar: Nein, danke! Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.18

Vizepräsident Silvester Gfrerer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Karl Weber. – Herr Kollege, ich erteile es.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.