RN/161
22.27
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Hohes Haus! Meine Beurteilung fällt etwas anders aus als jene der Frau Kollegin. Bei der 42. KFG-Novelle stehen für mich, für uns als SPÖ-Fraktion wiederum Themen wie Abbau von Bürokratie, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung im Vordergrund.
Ich muss kurz wiederholen: Zentraler Punkt dieser Novelle ist die Verlängerung des Prüfintervalls für die wiederkehrende §-57a-Begutachtung, das sogenannte Pickerl. Wir haben es schon gehört, wir verändern die Jahresfristen von 3-2-1 auf 4-2-2-2-1. Das heißt, dass erst nach zehn Jahren nach der Erstzulassung eine jährliche Begutachtung für Kraftfahrzeuge erforderlich sein wird und erfolgen muss. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir sehen darin auch kein Sicherheitsproblem. Wir passen uns da durchaus erprobtem internationalem Recht an, ohne Verlust an Sicherheit. Wir harmonisieren das KFG mit dem internationalen Recht, auch wenn wir die viermonatige Toleranzfrist für die Pickerlüberprüfung streichen. Dafür, und das ist ein guter Ersatz, wird die Überprüfung jetzt bereits vier Monate vor Ablauf des Pickerls möglich sein. Für alle, die ihren Oldtimer gefährdet sehen, wenn sie in den Wintermonaten vielleicht zu einer Überprüfung fahren müssen: Auch da gibt es Abhilfe. In diesen fünf Monaten müsste man es eigentlich problemlos schaffen, aber für Ausnahmefälle ist über Antrag auch noch eine Stichtagverlegung möglich, wie wir im Ausschuss gehört haben.
Zusätzlich gibt es eine Reihe weiterer sinnvoller Anpassungen. Ganz kurz: Wir entbürokratisieren Kfz-Werkstätten. Wir schaffen Transparenz bei den Preisen in den Fahrschulen, weil sie sie auf den Homepages veröffentlichen müssen. Wir schaffen die gesetzlichen Grundlagen für autonomes Fahren in Österreich. Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauwirtschaft, wenn wir das höchstzulässige Gesamtgewicht für Lkw mit schweren Aufbauten im Baustellenverkehr erhöhen. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)
Und, um den letzten Punkt noch kurz anzusprechen, wir führen ukrainische Fahrzeugzulassungen von einer durchaus gerechtfertigten Ausnahmeregelung in, wenn man so will, unser normales Regelsystem über. Das heißt – das haben wir auch im Ausschuss gehört –, dass innerhalb von zehn Monaten rund 30 000 ukrainische Fahrzeughalter in Österreich, wenn sie hier den Wohnsitz haben, zu einer Werkstätte fahren müssen, ihr Fahrzeug überprüfen lassen müssen und letztendlich auch in Österreich ihr Fahrzeug anmelden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir bringen hier eine ganze Reihe sinnvoller und wichtiger Maßnahmen auf Schiene. Wir bauen Bürokratie ab, wir ermöglichen auch Innovation, wir stärken unsere Bauwirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit, und das alles auf einem sehr, sehr hohen Sicherheitsniveau. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.)
22.31
Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Peter Hanke. – Bitte sehr.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.