RN/162

22.31

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Auch ich darf noch einmal kurz zusammenfassen. Warum tue ich das? – Weil ich mich auch ganz besonders bei meinem Ministerium, bei meinem Kabinett, aber auch bei Ihnen allen für die Behandlung dieser Novelle bedanken möchte und ich hier auch einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts sehe, ohne dabei Abstriche bei der Verkehrssicherheit in Österreich zu machen.

Kernstück der Novelle, wie wir gehört haben, sind die veränderten Prüfintervalle für das Pickerl. Früher war es nach drei Jahren, nach zwei Jahren, nach einem Jahr notwendig, das Pickerl zu erneuern, jetzt ist es nach vier Jahren, nach zwei, nach zwei, nach zwei Jahren und ab dem zehnten Jahr jährlich notwendig. Ich glaube, das ist ein guter Weg, dieser ist international in Europa schon mehrfach begangen worden, und ich meine, es ist richtig, diese Verwaltungsvereinfachung vorzunehmen. 

Darüber hinaus enthält die Novelle eine Reihe von praxisnahen Anpassungen. Werkstätten werden von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet, indem die Verpflichtung zur Aufbewahrung einer zweiten Ausfertigung des Begutachtungszertifikats entfällt. Mit der Einführung der Mitführpflicht für XL-Zertifikate wird die Kontrolle entsprechender Fahrzeuge nachhaltig erleichtert. Zudem werden die Fahrschulen künftig ihre Tarife transparent und leicht auffindbar auf ihren Webseiten veröffentlichen müssen. 

Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Anpassung der Bestimmungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, wie vorhin gerade ausgeführt, sowie die Anhebung der Höchstgrenze der vorläufigen Sicherheitsleistung auf 6 500 Euro. 

Ein weiterer wichtiger Baustein dieser Novelle betrifft die Bauwirtschaft: Durch die Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes für Lkw mit schweren Aufbauten im Baustellenverkehr profitieren insbesondere die regional organisierte Bau- und Baustoffwirtschaft, der Wirtschaftsstandort Österreich sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regionen. 

Darüber hinaus setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt im Bereich des automatisierten Fahrens. Das wurde jetzt noch nicht beleuchtet. Der Abänderungsantrag beinhaltet auch eine grundlegende Erweiterung der Verordnungsermächtigung zur Erprobung von automatisierten und vernetzten Fahrsystemen. Diese Anpassung ist erforderlich, um künftig auch fahrerlose Fahrzeuge im Rahmen von Testbetrieben rechtssicher erproben zu können. Gleichzeitig schaffen wir damit die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Anpassung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung, in der die näheren Rahmenbedingungen und Anforderungen für diese Erprobungen geregelt werden. Die Automatisiertes-Fahren-Verordnung wird demnächst in Begutachtung gehen. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, um Innovationen im Bereich der automatisierten Mobilität in Österreich zu ermöglichen.

In Summe, glaube ich, ist es gut so, dass wir mit dieser Novelle einem zukunftsorientierten Kraftfahrrecht Unterstützung geben, die Bürokratie abbauen und Innovationen im Bereich der Mobilität nachhaltig fördern und fordern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Mitgliedern des Bundesrates von der ÖVP.) 

22.35

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Stotter. Ich erteile dieses.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.